Monatsarchiv für April, 2008

Gesetzliche Rentenversicherung - für Selbständige, bald Pflicht ?

 Jürgen Rüttgers bereitet so manchem Selbständigen schlaflose Nächte.Kürzlich sorgte Jürgen Rüttgers für Schlagzeilen, die es in sich haben. Laut einem neuen Entwurf Rüttgers´, sollen Selbständige bald Pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung werden, um der Alterarmut vorzubeugen. Es sei klar, dass den Selbständigen damit höhere Ausgaben auferlegt werden, jedoch bewahre sie dies vor der Armut im Alter. Einzige Ausnahme: Wenn man als selbständig Tätiger/e einen Vorsorgeplan vorweisen könne, dann bestehe die Möglichkeit eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Das bedeutet man solle einkommensbezogene Vorsorge treffen, indem man sich vor verminderter Erwerbsfähigkeit, für das Alter, sowie für die Hinterbliebenen schützt. Das würde auch bedeuten, dass mit Ausnahme von Beamten, alle Angehörigen von Versorgungswerken (zum Beispiel: Ärzte, Juristen…), sowie alle anderen Selbständigen von der Versicherungspflicht befreit. Um sich von der Versicherungspflicht zu befreien, sei es notwendig eine sogenannte “Bescheinugung über den Abschluss eines zertifizierten Vorsorgevertrages” vorzulegen

Aus dem Vorschlag geht nicht hervor, ob ein dadurch eventuell entstehender Überschuss zur Finanzierung anderer sozialer Wohltaten genutzt werden soll oder nicht.

Weiterhin bedeutet die eventuelle Pflichtversicherung, dass Geringverdiener künftig besser gestellt werden sollen, um jedoch einen Mißbrauch durch Teilzeitbeschäftigungen vorzubeugen, sollen solche Zeiten künftig nicht nach dem Rüttgers-Modell für Geringverdiener zur Rentenaufbesserung genutzt werden können.

Für Selbständige hingegen, soll es jedoch möglich sein, die staatlichen Zuschüsse für die Riester-Rente zu erhalten und Arbeitslosengeld II Empfänger müssen seines Erachtens einen höheren Freibetrag von beispielsweise 700 € pro Lebensjahr erhalten. Damit sollen Arbeitslose (Alg2) die Möglichkeit haben eine zusätzliche Rente von ca. 235 € zu erzielen und die Abhängigkeit von staatlichen Hilfen senken.

Bisher stoßen diese Vorschläge seitens Rüttgers jedoch auf wenig Gegenliebe der politischen Mitstreiter.

Mal sehen, was uns erwartet….

jetzt kommentieren? 28. April 2008

Aldi verzichtet auf Versicherungsangebote

 Versicherungspolicen zwischen Fleisch und Obst bleiben vorerst für Aldi eine Vision.

Nachdem Stimmen laut wurden, dass Versicherungspolicen im Supermarkt dem Image der Versicherungsbranche schaden könnten, kam die Supermarktkette Aldi ins Grübeln und ließ die Pläne vom Versicherungsverkauf erst einmal gut sein.

Verbraucherschützer und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wehrte sich gegen die Tatsache, dass der Gegenstand der für Sie Lohn und Brot darstellt jetzt zum “Ramsch”-Verkaufsartikel mutieren sollte und übte scharfe Kritik gegenüber Aldi. Mit Erfolg. Aldi wollte die “Supermarkt”- Versicherung vermutlich nur deshalb an den “Mann” bringen, um damit den Gewinn zu steigern. Ein wichtiger Aspekt sei, dass Aldi bereits in vielen Ballungsgebieten flächendeckend verteten sei und somit ein weiteres Wachstum nicht durch weitere Filialeröffnungen erzielt werden kann. Zusätzlich dazu kommt, dass das Non-Food-Geschäft, sprich der Vertrieb von Computern, Kleidung etc. nicht mehr so gut läuft wie noch vor einigen Jahren. Die Versicherungsbranche kann also erst einmal wieder aufatmen und können darauf hoffen, dass ihnen vermeintliche Billig-Policen nicht das Geschäft vermiesen werden.

Nach Plus und Penny wollte der Lebensmittel-Discounter, in Zusammenarbeit mit der Signal Iduna, Privathaftpflicht-, Unfall-, Hausrat- oder Reiseversicherungen anbieten.

Andere Unternehmen, wie zum Beispiel C&A und Tchibo bieten neben Lebensmitteln und Kleidung seit einiger Zeit auch bereits Versicherungen oder Kredite an. Lidl machte es Kunden sogar möglich ein Tagesgeldkonto beim Lebensmitteldiscounter zu eröffnen.

Bleibt wohl zu warten, was uns demnächst noch alles in den Supermärkten begegnet….!?

jetzt kommentieren? 24. April 2008

Moderne Piraterie - Her mit dem Lösgeld…!

Früher kaperten Sie ganze Schiffe oder räumten die Ladung aus. Heutzutage geht es bei den Piraten oft um Kidnapping. Selbst hiervor kann man sich schützen, beziehungsweise vor dem finanziellen Verlust. Mit einer sogenannten Lösegeldversicherung zum Beispiel, diese erstattet im Falle einer Entführung mit Lösegeldforderung das Lösegeld bis zu der versicherten Summe (sogenannte Kidnap & Ramson Policen). Diese werden meist von Großindustriellen oder für Topmanager großer Wirtschaftsunternehmen abgeschlossen.Mit einer Warentransportversicherung werden nämlich lediglich Schäden, die durch Raub oder Beschädigung , die beispielsweise durch Kampfhandlungen während eines Überfalls entstehen, reguliert. Eine P&I Versicherung (Protection-and-Indemnity-Versicherung) reguliert ausschließlich legitime Haftungsansprüche Dritter und enthält eine Unfallversicherung für Besatzungsmitglieder, die im Fall einer Verletzung oder Tötung eines Besatzungsmitglied, durch einen Piratenangriff wirksam wird.

Der Reeder wird in den meisten Versicherungsfällen entlastet, jedoch kommt es vor, dass sich der Reeder nicht gänzlich entlasten kann, wenn ihm zum Beispiel nachweislich eine Mitschuld an der Piraterie angelastet werden kann.

Der weltweit verursachten Schäden wird derzeit auf ca. 13 Mrd. € jährlich geschätzt.

Seeleute setzen langsfristig auf die Technik - sogenannte Alarm- und Tracking-Systeme (z.B. ship-Loc) verbessern die Sicherheit der Schiffe erheblich. Hierbei handelt es sich um ein Satelliten-Ortungs-System, womit Schiffe weltweit geortet werden können - weiterhin ist es für die Besatzung von äußerster Wichtigkeit Notfall-Pläne zu erstellen und diese bevor der Ernstfall eintritt zu testen, damit alle wissen, wie sie sich verhalten sollen. Dies führt dann im Gefahrenfall zu einem höheren Sicherheitsgefühl und beugt Kurzschlusshandlungen der Besatzung vor.

jetzt kommentieren? 24. April 2008

Schufa-Drohungen

Sind Sie heute auch schon von einem Verkäufer angerufen worden, oder hat man Ihnen an der Tür einen Vertrag für eine Renten-, Lebens-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung aufgedrängt? - aber es geht viel schneller als Sie denken - im Internet - hier ist man nämlich auch nicht sicher vor Menschen, die einem nichts Gutes wollen.Immer wieder warnen Verbraucherschützer davor, dass Privatpersonen unter Druck geraten, weil Betrüger - Firmen Sie mit angeblichen Verträgen vor Gericht zerren wollen. Teilweise wird sogar mit Schufa-Einträgen und Inkassounternehmen gedroht, wenn der Zahlung nicht Folge geleistet wird.

Hierbei wird den betroffenen Personen geraten, eine schriftliche Zahlungsablehnung zu verfassen, da kein reeller Vertrag zustande gekommen ist. Geben Sie nicht einfach nach und zahlen, nur damit Sie Ihre Ruhe haben. Holen Sie sich im Zweifelsfall lieber Unterstützung.

Es ist zu berücksichtigen, dass in jedem Bundesland Anlaufstellen der zuständigen Verbraucherschutzzentralen ansässig sind wo man sich Rat und Hilfe holen kann. Im Internet findet man auch seine zuständige Verbraucherschutzzentrale.

jetzt kommentieren? 17. April 2008

Neue Rechte für Versicherungsnehmer

Das seit Januar diesen Jahres geltene Versicherungsrecht, räumt den Versicherungsnehmern mehr Rechte ein. Bislang war es der Fall, dass bei Versicherungen, bei denen vorher Gesundheisfragen beantwortet werden mussten (zum Beispiel: Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung, Lebensversicherung) die Haftung für unvollständige Aussagen beim Versicherungsnehmer lagen. Wenn die Versicherungsgesellschaft vergisst nach bestimmten Gesundheitsrisiken zu fragen, geht dies jetzt nicht mehr zu Lasten des Versicherungsnehmers.Bisher war der Versicherungsschutz erheblich gefährdet, wenn nicht vollständig geantwortet wurde, was jetzt nicht mehr nachträglich negativ ausgelegt werden kann.

Als Versicherungsnehmer sind Sie jedoch dazu verpflichtet dem Versicherer für Ihre Krankengeschichte maximal fünf Jahre rückwirkend Bericht zu erstatten. Beachten Sie bitte auch beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens, dass Sie nicht mit Ihrer Unterschrift oder einem Kreuz bestätigen, dass Sie den Versicherer von seiner Haftung befreien.

Zum Beispiel

Der Versicherungsnehmer hat den Gesundheitsfragebogen beantwortet und ausgefüllt

Der Versicherer hat den Gesundheitsfragebogen beantwortet und ausgefüllt

Kreuzen Sie bitte Zutreffendes an!

Wenn Sie Ihr Kreuz nun bei dem ersten Punkt setzen, entbinden Sie den Versicherer von jeglicher Haftung. Wenn beispielsweise Fehler in der Antragsstellung auftreten, werden Sie dafür haftbar gemacht. Was im schlimmsten Fall bedeuten würde, dass Ihr Versicherungsschutz erlischt oder man Ihnen Fahrlässigkeit / Täuschung vorwirft.

Falls Sie sich nicht sicher sind können Sie auch Ihren Hausarzt konsultieren, was Sie hingegen vermeiden sollten ist, dem Versicherer Ihre komplette “Krankenakte vorlegen”.

Genaue Informationen erhalten Sie auch unter Anderem auf der Internetseite: www.versicherungsrecht.de, wo Sie allgemeine und spezifische Themen recherchieren können, oder aber auch Informationen zu einem Rechtsbeistand erhalten können.

jetzt kommentieren? 17. April 2008

Kapitallebensversicherung (fondsgebunden)

 Mit einer Kapitallebensversicherung (Individualversicherung) besteht die Möglichkeit, Kapital für den Todesfall, die Rentenversicherung, als Kapitalanlage o.Ä. aufzubauen. Der Beitragszahler zahlt jeh nach vereinbarter Zahlweise einen festgelegten Betrag in die Versicherung ein, erhält darauf Zinsen und anteilig erhält der Versicherungsnehmer (bzw. dessen Erben) bei Auszahlung, entweder durch Auflösung der Versicherung oder im Versicherungsfall, Überschussanteile. Diese Überschussanteile entstehen dadurch, dass ein gewisser Teil des vereinbarten Versicherungsbeitrags in Aktien-Fonds fließt, dieser wird dann jeh nach Lage des Marktes an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Versicherer bieten bei dieser Art von Lebensversicherung - fondgebunden- keine Garantie für die Höhe des Betrags, der bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgeschüttet wird, da die jeweilige Lage an den Märkten nur schwer abzuschätzen ist. Meist wird die Versicherung in zwei Teile aufgesplittet. Der eine Teil  sind garantierte Leistungen und der zweite Teil, besteht aus eben diesen fondgebundenen Anteilen, die erst zum genauen Zeitunkt der Auflösung, oder bei Eintritt des Versicherungsfalls bestimmt werden können.

Das Kapitalanlagerisiko (also das Risiko das von den fondsgebundenen Anteilen ausgeht) liegt, anders als bei herkönmlichen Lebensversicherungen, beim Versicherungsnehmer und nicht beim Versicherer.

Besonderheiten der Versicherung:

  • Todesfallschutz
  • Verfügbarkeit des Kapitals
  • Leistungsgarantien
  • Renditeerwartung
  • Ablaufleistung

Viele Versicherungsnehmer, die sich für eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung entscheiden, nutzen diese meist als steuerlich begünstigte Kapitalanlage.

Für gewöhnlich, werden fondgebundene Lebensversicherungen für einen langen Anlagezeitraum abgeschlossen. Ein Mindestzeitraum von 12 Jahren ist jedoch vorgegeben. Durch die lange Laufzeit ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass trotz Kursschwankungen eine deutlich höhere Rendite des Fonds zu erwarten ist, als bei einer herkömmlichen Lebensversicherung.

jetzt kommentieren? 17. April 2008

Heiß diskutiert - die private Krankenversicherung…

Wer kann, lässt sich privat versichern…aber wer kann denn?Aufnahmevoraussetzungen:

Wenn man eine private Krankenversicherung abschließen möchte, gibt es mehrere Kriterien anhand derer ihr Versicherungsangebot entwickelt wird und die über Aufnahme oder nicht- Aufnahme entscheiden.

Die privaten Versicherer bieten ihre Leistungen unter folgenden Voraussetzungen an. Sie sind abhängig vom Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person.

Des Weiteren darf der Versicherungsnehmer nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, dies ist abhängig vom Jahreseinkommen (und dem Berufsstand).

Für Studenten gibt es beispielsweise die Möglichkeit vor Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenfreien Familienversicherung eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen. (Bis zum 30. Lebensjahr bieten die privaten Krankenversicherungen spezielle Tarife für Studenten an). Freiberufler (Künstler und Journalisten) können beispielsweise auch über die Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen und sind dann ebenfalls pflichtversichert in einer der gesetzlichen Krankenkassen.

Beiträge der privaten Krankenversicherung

Die Versicherungsbeiträge werden in der privaten Krankenversicherung einkommensunabhängig erhoben, vielmehr richtet sich der Beitrag nach folgenden Anforderungen:

  • Geschlecht (Frauen werden in der Regel Höher eingestuft, da sie eine längere Lebenserwartung  und eine höhrere Risikoeinstufung haben)
  • Dem Eintrittsalter der zu versichernden Person
  • Jeh nach Leistungsumpfang (z.B. Chefarztbehandlung) variiert der Beitrag
  • Gesundheitszustand (bestehen Vorerkrankungen?)

Beitragssteigerungen finden dann statt, bei:

  • Eine allgemeine Kostensteigerung vorliegt
  • Medizinischem Fortschritt
  • Veränderung der Zinsen und Kapitalmarkerträge
  • Erhöhter Kostenbelastung innerhalb eines Tarifes
  • Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Zugang in die private Krankenversicherung
  • Gesetzliche Eingriffe in die Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherungen
  • Veränderung der Abgangsordnung
  • Veränderung des Neugeschäfts (Wachstum)
  • Veränderung der Stornoquote (Abwanderung)
  • Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen

Jede private Krankenversicherung muss einen sogenannten “Standardtarif” anbieten, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientier un bei dem es sich um inen brancheneinheitlichen Tarif der Unternehmen der privaten Krankenkassen handelt, in den der Versichter wechseln kann, wenn er älter als 55 Jahre ist, sein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt uner seit mindestens 10 Jahren bei einer privaten Krankenkasse versichert ist. Ab dem 65. Lebensjahr besteht diese Möglichkeit unabhängig vom Einkommen, es muss jedoch ebenfalls nachweislich eine mindestens 10 Jährige Zugehörigkeit zu einer privaten Krankenkasse vorliegen. Der Standardtarif der privaten Versicherungsunternehmen, darf nicht über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherer liegen.

Beitragsrückerstattung

- kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte für einen gewissen Zeitraum keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat.

  • Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (bis zu 6 Monatsbeiträge) - dies hängt vom Geschäftserfolg des Versicherers ab
  • Pauschalleistung - gestaffelt jeh nach Zeitraum der Leistungsfreiheit des Versicherten
  • Leistungsfreiheitsrabatt - ähnlich dem Prinzip bei der Kfz-Versicherung-jährlich sinkender Beitrag (Grenze, bis zu 50% Beitragsersparnisse)

Leistungen (jeh nach Tarif und Anbieter)

  • Ein- oder Zweibett-Zimmer (stationäre Behandlung)
  • Freie Wahl der Klinik
  • Chefarzt-Behandlung
  • Zahnersatz (hochwertigere Ersatzmöglichkeiten)
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Sehhilfen
  • Alternative Behandlungsmethoden
  • Zuzahlungsbefreiung bei Massagen und Physiotherapie

jetzt kommentieren? 17. April 2008

Na schon den Sommerurlaub geplant?

Wo darf es denn hingehen? Spanien, Brasilien, USA…? Sie liegen in der Sonne, baden am Strand oder gehen auf Abenteuer-Tour und plötzlich passiert etwas, mit dem Sie nicht gerechnet haben und wo ihnen Ihre Reiseapotheke nicht weiterhelfen kann. Ein Unfall. Sie brechen sich das Bein und haben leider vor der Reise nicht daran gedacht, dass Sie auch im Urlaub “nur” ein Mensch sind. Das dunkle Erwachen kommt bei der Krankenhausrechnung. In manchen Ländern wird es einem da schon etwas mulmig und man möchte lieber im heimischen Krankenhaus wieder auf die Beine kommen. Wenn Sie wieder gemütlich zu Hause angekommen sind, mit einem Kranken-Rücktransport - wären Sie bestimmt dankbar, wenn Sie sich keine Sorgen um die Begleichung der Kosten machen müssen und in Ruhe wieder gesund werden können.Anderes Beispiel. Ihre Tochter oder Ihr Sohn geht für ein Jahr ins Ausland. Au-pair, Auslandssemester oder Sprachreise und sollte für den Aufenthalt dementsprechend gut abgesichert sein, denn in einem Jahr kann viel passieren. Hierfür bieten verschiedene Anbieter das “Rundum-Sorglos-Paket” an.

Im Allgemeinen wird bei Auslands-Krankenversicherungen unterschieden zwischen:

  • Touristische Auslands-Krankenversicherung (sichert Sie für bis zu 40 Tagen ab)
  • Krankenversicherungen, die nur den reinen Krankheitsfall absichern.
  • Private Krankenversicherungen, mit spezieller Vorsorgekomponente

Worauf Sie bei einer guten Versicherung achten sollten:

  • Leistungsumfang, gibt es evl. Leistungslücken?
  • Wie seriös ist der Versicherer?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Vor- und Nachteile abwägen

Wichtige Informationen erhalten  Sie auch unter: www.finanztest.de

Oft ist eine Auslands-Krankenversicherung eine Zusatzleistung einer bereits bestehenden Versicherung. Vielleicht verfügen Sie ja über diese Möglichkeit, beispielsweise durch einen Automobilclub, Kreditkarten oder eine Krankenzusatzversicherung. Prüfen Sie nach!

Falls Sie nicht über solch eine Zusatzleistung verfügen, holen Sie sich auf jeden Fall mehrere Angebote ein und vergleichen Sie aufmerksam. Die Leistungen und Preise variieren sehr stark!

Na dann…

Gute Reise.

jetzt kommentieren? 17. April 2008

Wie viel Rente bleibt uns am Ende?

Wer heutzutage die Medien verfolgt, bekommt nicht gerade das Gefühl von Sicherheit im Alter, sondern eher Angst davor im Alter arm zu sein. Die gesetzlichen Rententräger “versprechen” bei guter Arbeitskraft und einem weiteren Einkommen, wie in den vergangenen fünf Jahren eine monatliche Rentenzahlung von ca. 1500 €. Das klingt erst einmal nicht schlecht. Doch man beachte auch die Ausgaben, die mit dem Eintritt in das Rentenalter hinzukommen. Da wären zum Einen Krankenkassenbeiträge und Steuern, zum Anderen aber auch die Erwartung, dass die Lebenshaltungskosten in Zukunft weiter steigen werden. Wenn man also davon ausgeht, dass man zum jetzigen Zeitpunkt mit 1500 € gut auskommen kann, dann muss dies nicht bedeuten, dass es auch weiterhin so sein wird, wenn der Zeitpunkt des Rentenalters eintritt. Die genannte Zahl von 1500 € bezieht sich hierbei nämlich hinzukommend auf einen Auszahlungszeitpunkt der ca. 20 bis 30 Jahre in der Zukunft liegt.

Experten rechnen damit, dass sich die Inflationsraten zukünftig noch erhöhen werden. Das Statistische Bundesamt ließ eine geschätzte Inflationsrate für März von ca. 3,1 % verlauten.

Beispiel:

Man nehme einen derzeit 30 Jährigen berufstätigen Bürger, der mit zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Rentenzahlung von ca. 1500 € rechnen darf. Wenn dieser jetzt eine Reise plant, die 800 € kostet, dann muss er damit rechnen, dass bis zu  dem Zeitpunkt an dem er ins Rentenalter eintritt für die selbe Reise ca. 1700 € ausgeben muss.

Der Markt der derzeitigen privaten Rentenversicherer ist groß, hierbei die richtige Wahl zu treffen - gar nicht so einfach. 

jetzt kommentieren? 16. April 2008

Rentenerhöhung

Ab 1.Juli erhalten rund 20 Millionen Rentner 1,1 % mehr Rente. Grundlage hierfür schuf das Bundeskabinett am Dienstag. Gleichzeitig war die Rede von einer zu großzügigen Finanzpolitik, die den Aufschwung gefährden könnte.Bundeskanzlerin Merkel soll vor dem CDU - Bundesvorstand gestanden haben, dass es ihr bewusst sei, dass diese Rentenerhöhung kein ordnungspolitisches Meisterstück sei. Sie rechtfertigte sich jedoch mit der Aussage, dass dies im Sinne der Generationengerechtigkeit geschehe.Des Weiteren habe Bundeskanzlerin Merkel scharfe Kritik an Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) geübt.  Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU / CSU, Röttgen, äußerte sich zu der seit 1994 neun Mal veränderten Rentenformel wie folgt: “Die Rentenformel war immer politisch. Sie ist politisch.”

Einmal mehr stellt sich die Frage, was die zukünftigen Generationen tun sollen, um sich vor der Armut im Alter zu schützen, denn der demographische Faktor stellt weiterhin ein großes Problem dar.

Es stehen weiterhin Vermutungen im Raum, dass auch 2009 Extra-Zuschläge für Rentern von wahrscheinlich 2 % gezahlt werden sollen. Der Extra-Zuschlag verursacht in den kommenden Jahren Mehrkosten von ca. zwölf Milliarden Euro, welche aus den Rücklagen der Rentenkassen finanziert werden sollen. Hieraus resultiert, dass sich die Beitragssenkungen ersteinmal weitere verzögern. Künftig kann selbst genutztes Wohneigentum ebenfalls in die Altersvorsorge mit einbezogen werden und laut Beschluss des Kabinetts, Gelder aus einem “Riester-Vertrag” früher entnommen und beispielsweise für eine Wohnung oder Eigenheim investiert werden. Hierbei entstehen dem Staat, allein für die Wohnförderung , Kosten von ca. einer Milliarde Euro pro Jahr.

Seit acht Jahren soll zum ersten Mal auch das Wohngeld für Geringverdiener und Rentner angehoben werden (um ca. 60%).

Neuerdings gibt es Überlegungen der Versicherer, die Kauflust und die Altersvorsorge miteindaner zu verbinden - Verbraucherschützer stehen dem eher mit Skepsis gegenüber.

Einzelne Versicherungsunternehmen haben sich überlegt, beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung, den Versicherungsnehmern eine Kreditkarte auszuhändigen und so beim Kauf ca. 0,5 % des Umsatzes dem Rentenkonto des Kunden gutzuschreiben. Ähnlich dem Payback System werden dem Kunden Gutschriften erteilt. Die Rentenverträge laufen in der Regel bis zum 60.Lebensjahr und können zwischen dem 65. und 80. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Verbraucherschützer warnen jedoch vor diesen Angeboten, die eher einem Marketinggag ähneln. Sie empfehlen, den Kosten-Nutzen-Faktor zu vergleichen und danach eine passende Versicherung auszuwählen.

jetzt kommentieren? 16. April 2008

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