Tagesarchiv für den 17. April 2008
Sind Sie heute auch schon von einem Verkäufer angerufen worden, oder hat man Ihnen an der Tür einen Vertrag für eine Renten-, Lebens-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung aufgedrängt? – aber es geht viel schneller als Sie denken – im Internet – hier ist man nämlich auch nicht sicher vor Menschen, die einem nichts Gutes wollen.Immer wieder warnen Verbraucherschützer davor, dass Privatpersonen unter Druck geraten, weil Betrüger – Firmen Sie mit angeblichen Verträgen vor Gericht zerren wollen. Teilweise wird sogar mit Schufa-Einträgen und Inkassounternehmen gedroht, wenn der Zahlung nicht Folge geleistet wird.
Hierbei wird den betroffenen Personen geraten, eine schriftliche Zahlungsablehnung zu verfassen, da kein reeller Vertrag zustande gekommen ist. Geben Sie nicht einfach nach und zahlen, nur damit Sie Ihre Ruhe haben. Holen Sie sich im Zweifelsfall lieber Unterstützung.
Es ist zu berücksichtigen, dass in jedem Bundesland Anlaufstellen der zuständigen Verbraucherschutzzentralen ansässig sind wo man sich Rat und Hilfe holen kann. Im Internet findet man auch seine zuständige Verbraucherschutzzentrale.
17. April 2008
Das seit Januar diesen Jahres geltene Versicherungsrecht, räumt den Versicherungsnehmern mehr Rechte ein. Bislang war es der Fall, dass bei Versicherungen, bei denen vorher Gesundheisfragen beantwortet werden mussten (zum Beispiel: Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung, Lebensversicherung) die Haftung für unvollständige Aussagen beim Versicherungsnehmer lagen. Wenn die Versicherungsgesellschaft vergisst nach bestimmten Gesundheitsrisiken zu fragen, geht dies jetzt nicht mehr zu Lasten des Versicherungsnehmers.Bisher war der Versicherungsschutz erheblich gefährdet, wenn nicht vollständig geantwortet wurde, was jetzt nicht mehr nachträglich negativ ausgelegt werden kann.
Als Versicherungsnehmer sind Sie jedoch dazu verpflichtet dem Versicherer für Ihre Krankengeschichte maximal fünf Jahre rückwirkend Bericht zu erstatten. Beachten Sie bitte auch beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens, dass Sie nicht mit Ihrer Unterschrift oder einem Kreuz bestätigen, dass Sie den Versicherer von seiner Haftung befreien.
Zum Beispiel
Der Versicherungsnehmer hat den Gesundheitsfragebogen beantwortet und ausgefüllt
Der Versicherer hat den Gesundheitsfragebogen beantwortet und ausgefüllt
Kreuzen Sie bitte Zutreffendes an!
Wenn Sie Ihr Kreuz nun bei dem ersten Punkt setzen, entbinden Sie den Versicherer von jeglicher Haftung. Wenn beispielsweise Fehler in der Antragsstellung auftreten, werden Sie dafür haftbar gemacht. Was im schlimmsten Fall bedeuten würde, dass Ihr Versicherungsschutz erlischt oder man Ihnen Fahrlässigkeit / Täuschung vorwirft.
Falls Sie sich nicht sicher sind können Sie auch Ihren Hausarzt konsultieren, was Sie hingegen vermeiden sollten ist, dem Versicherer Ihre komplette “Krankenakte vorlegen”.
Genaue Informationen erhalten Sie auch unter Anderem auf der Internetseite: www.versicherungsrecht.de, wo Sie allgemeine und spezifische Themen recherchieren können, oder aber auch Informationen zu einem Rechtsbeistand erhalten können.
17. April 2008
Mit einer Kapitallebensversicherung (Individualversicherung) besteht die Möglichkeit, Kapital für den Todesfall, die Rentenversicherung, als Kapitalanlage o.Ä. aufzubauen. Der Beitragszahler zahlt jeh nach vereinbarter Zahlweise einen festgelegten Betrag in die Versicherung ein, erhält darauf Zinsen und anteilig erhält der Versicherungsnehmer (bzw. dessen Erben) bei Auszahlung, entweder durch Auflösung der Versicherung oder im Versicherungsfall, Überschussanteile. Diese Überschussanteile entstehen dadurch, dass ein gewisser Teil des vereinbarten Versicherungsbeitrags in Aktien-Fonds fließt, dieser wird dann jeh nach Lage des Marktes an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Versicherer bieten bei dieser Art von Lebensversicherung – fondgebunden- keine Garantie für die Höhe des Betrags, der bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgeschüttet wird, da die jeweilige Lage an den Märkten nur schwer abzuschätzen ist. Meist wird die Versicherung in zwei Teile aufgesplittet. Der eine Teil sind garantierte Leistungen und der zweite Teil, besteht aus eben diesen fondgebundenen Anteilen, die erst zum genauen Zeitunkt der Auflösung, oder bei Eintritt des Versicherungsfalls bestimmt werden können.
Das Kapitalanlagerisiko (also das Risiko das von den fondsgebundenen Anteilen ausgeht) liegt, anders als bei herkönmlichen Lebensversicherungen, beim Versicherungsnehmer und nicht beim Versicherer.
Besonderheiten der Versicherung:
- Todesfallschutz
- Verfügbarkeit des Kapitals
- Leistungsgarantien
- Renditeerwartung
- Ablaufleistung
Viele Versicherungsnehmer, die sich für eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung entscheiden, nutzen diese meist als steuerlich begünstigte Kapitalanlage.
Für gewöhnlich, werden fondgebundene Lebensversicherungen für einen langen Anlagezeitraum abgeschlossen. Ein Mindestzeitraum von 12 Jahren ist jedoch vorgegeben. Durch die lange Laufzeit ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass trotz Kursschwankungen eine deutlich höhere Rendite des Fonds zu erwarten ist, als bei einer herkömmlichen Lebensversicherung.
17. April 2008
Wer kann, lässt sich privat versichern…aber wer kann denn?Aufnahmevoraussetzungen:
Wenn man eine private Krankenversicherung abschließen möchte, gibt es mehrere Kriterien anhand derer ihr Versicherungsangebot entwickelt wird und die über Aufnahme oder nicht- Aufnahme entscheiden.
Die privaten Versicherer bieten ihre Leistungen unter folgenden Voraussetzungen an. Sie sind abhängig vom Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person.
Des Weiteren darf der Versicherungsnehmer nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, dies ist abhängig vom Jahreseinkommen (und dem Berufsstand).
Für Studenten gibt es beispielsweise die Möglichkeit vor Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenfreien Familienversicherung eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen. (Bis zum 30. Lebensjahr bieten die privaten Krankenversicherungen spezielle Tarife für Studenten an). Freiberufler (Künstler und Journalisten) können beispielsweise auch über die Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen und sind dann ebenfalls pflichtversichert in einer der gesetzlichen Krankenkassen.
Beiträge der privaten Krankenversicherung
Die Versicherungsbeiträge werden in der privaten Krankenversicherung einkommensunabhängig erhoben, vielmehr richtet sich der Beitrag nach folgenden Anforderungen:
- Geschlecht (Frauen werden in der Regel Höher eingestuft, da sie eine längere Lebenserwartung und eine höhrere Risikoeinstufung haben)
- Dem Eintrittsalter der zu versichernden Person
- Jeh nach Leistungsumpfang (z.B. Chefarztbehandlung) variiert der Beitrag
- Gesundheitszustand (bestehen Vorerkrankungen?)
Beitragssteigerungen finden dann statt, bei:
- Eine allgemeine Kostensteigerung vorliegt
- Medizinischem Fortschritt
- Veränderung der Zinsen und Kapitalmarkerträge
- Erhöhter Kostenbelastung innerhalb eines Tarifes
- Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Zugang in die private Krankenversicherung
- Gesetzliche Eingriffe in die Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherungen
- Veränderung der Abgangsordnung
- Veränderung des Neugeschäfts (Wachstum)
- Veränderung der Stornoquote (Abwanderung)
- Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen
Jede private Krankenversicherung muss einen sogenannten “Standardtarif” anbieten, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientier un bei dem es sich um inen brancheneinheitlichen Tarif der Unternehmen der privaten Krankenkassen handelt, in den der Versichter wechseln kann, wenn er älter als 55 Jahre ist, sein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt uner seit mindestens 10 Jahren bei einer privaten Krankenkasse versichert ist. Ab dem 65. Lebensjahr besteht diese Möglichkeit unabhängig vom Einkommen, es muss jedoch ebenfalls nachweislich eine mindestens 10 Jährige Zugehörigkeit zu einer privaten Krankenkasse vorliegen. Der Standardtarif der privaten Versicherungsunternehmen, darf nicht über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherer liegen.
Beitragsrückerstattung
- kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte für einen gewissen Zeitraum keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat.
- Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (bis zu 6 Monatsbeiträge) – dies hängt vom Geschäftserfolg des Versicherers ab
- Pauschalleistung – gestaffelt jeh nach Zeitraum der Leistungsfreiheit des Versicherten
- Leistungsfreiheitsrabatt – ähnlich dem Prinzip bei der Kfz-Versicherung-jährlich sinkender Beitrag (Grenze, bis zu 50% Beitragsersparnisse)
Leistungen (jeh nach Tarif und Anbieter)
- Ein- oder Zweibett-Zimmer (stationäre Behandlung)
- Freie Wahl der Klinik
- Chefarzt-Behandlung
- Zahnersatz (hochwertigere Ersatzmöglichkeiten)
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Sehhilfen
- Alternative Behandlungsmethoden
- Zuzahlungsbefreiung bei Massagen und Physiotherapie
17. April 2008
Wo darf es denn hingehen? Spanien, Brasilien, USA…? Sie liegen in der Sonne, baden am Strand oder gehen auf Abenteuer-Tour und plötzlich passiert etwas, mit dem Sie nicht gerechnet haben und wo ihnen Ihre Reiseapotheke nicht weiterhelfen kann. Ein Unfall. Sie brechen sich das Bein und haben leider vor der Reise nicht daran gedacht, dass Sie auch im Urlaub “nur” ein Mensch sind. Das dunkle Erwachen kommt bei der Krankenhausrechnung. In manchen Ländern wird es einem da schon etwas mulmig und man möchte lieber im heimischen Krankenhaus wieder auf die Beine kommen. Wenn Sie wieder gemütlich zu Hause angekommen sind, mit einem Kranken-Rücktransport – wären Sie bestimmt dankbar, wenn Sie sich keine Sorgen um die Begleichung der Kosten machen müssen und in Ruhe wieder gesund werden können.Anderes Beispiel. Ihre Tochter oder Ihr Sohn geht für ein Jahr ins Ausland. Au-pair, Auslandssemester oder Sprachreise und sollte für den Aufenthalt dementsprechend gut abgesichert sein, denn in einem Jahr kann viel passieren. Hierfür bieten verschiedene Anbieter das “Rundum-Sorglos-Paket” an.
Im Allgemeinen wird bei Auslands-Krankenversicherungen unterschieden zwischen:
- Touristische Auslands-Krankenversicherung (sichert Sie für bis zu 40 Tagen ab)
- Krankenversicherungen, die nur den reinen Krankheitsfall absichern.
- Private Krankenversicherungen, mit spezieller Vorsorgekomponente
Worauf Sie bei einer guten Versicherung achten sollten:
- Leistungsumfang, gibt es evl. Leistungslücken?
- Wie seriös ist der Versicherer?
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
- Vor- und Nachteile abwägen
Wichtige Informationen erhalten Sie auch unter: www.finanztest.de
Oft ist eine Auslands-Krankenversicherung eine Zusatzleistung einer bereits bestehenden Versicherung. Vielleicht verfügen Sie ja über diese Möglichkeit, beispielsweise durch einen Automobilclub, Kreditkarten oder eine Krankenzusatzversicherung. Prüfen Sie nach!
Falls Sie nicht über solch eine Zusatzleistung verfügen, holen Sie sich auf jeden Fall mehrere Angebote ein und vergleichen Sie aufmerksam. Die Leistungen und Preise variieren sehr stark!
Na dann…
Gute Reise.
17. April 2008