Tagesarchiv für den 27. September 2008

Die private Altersvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland: Einige Fakten und Wissenswertes in Bezug auf die Altersvorsorge

Es gibt viele verschiedene Formen der, die sich jeweils dem Grundtyp der privaten oder der staatlichen Altersvorsorge zuordnen lassen. Wesentliches Merkmal der privaten Altersvorsorge ist, dass der Einzelne selbst entscheiden kann, ob, auf welche Weise und in welchem Umfang er sich gegen ein bestimmtes Risiko finanziell wappnen möchte. Er kann dies durch den Abschluss einer entsprechenden privaten Versicherung, aber auch zum Beispiel durch den Erwerb von Wohneigentum oder den Aufbau eines Vermögens tun. Der größte Vorteil der privaten Altersvorsorge ist, dass die persönliche Situation und die individuellen Ziele besonders berücksichtigt werden können.Bei der staatlichen Altersvorsorge dagegen hat der Einzelne nur einen sehr eingeschränkten Gestaltungsspielraum. Hier übernimmt der Staat die Aufgabe, seine Bürger gegen grundlegende Existenzrisiken, wie zum Beispiel Krankheit und Arbeitslosigkeit, abzusichern, und entscheidet selbst über Art, Umfang und Finanzierung der Altersvorsorgeleistungen.

Dabei ist allerdings nicht genau festgelegt, wie weit die staatliche Altersvorsorge gehen soll. Die soziale Dimension des Staates ist zwar in der Verfassung verankert – doch wie genau der Sozialstaat aussehen soll, wird im Grundgesetz nicht näher beschrieben. Aus diesem Grund sorgt die Frage, wie das staatliche Sozialsystem konkret ausgestaltet werden sollte, für permanente Diskussionen in der Politik. Dabei spielen unterschiedliche Interessen ebenso eine Rolle wie unterschiedliche Wertvorstellungen: Der eine strebt vor allem ein größtmögliches Maß an sozialer Sicherheit an, für den anderen ist die individuelle Freiheit das höchste Gut. Doch ganz gleich, wie die einzelnen Standpunkte lauten, in jedem Fall gilt: Der Staat darf nicht so stark in das Leben der Bürger und das ökonomische Handeln der Unternehmen eingreifen, dass er die marktwirtschaftliche Grundordnung gefährdet, auf der die Bundesrepublik aufgebaut ist. Fest steht außerdem, dass das Sozialsystem nicht ein für allemal festgeschrieben ist, sondern stetig weiterentwickelt und an die aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage angepasst werden muss, damit es leistungsfähig bleibt und auf Veränderungen in der Lebenswelt der Menschen reagieren kann.

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Unter den Versicherungsangeboten sind ein Hülle und Fülle von Angeboten zu finden, die sich mit dem Thema Lebensversicherung auseinander setzen

Geht es um Lebensversicherung, merkt man schon, wie komplex der Begriff Lebensversicherung ist, wenn man das Wort Lebensversicherung bei der Suchmaschine Google eingibt: Dann bekommt man nämlich sage und schreibe ungefähr 3.800.000 Treffer zu sehen, eine schier unglaubliche Zahl, das kann man als sicher ansehen, gar keine Frage. Die Lebensversicherung, besser gesagt der so genannte Lebensversicherungsvertrag, stellt eine Art von Versicherung dar, in deren Rahmen eine so genannte Versicherungsleistung im Todesfall des Todes in einem fest gelegten Zeitraum. In dem Fall stellt die Lebensversicherung eine so genannte Todesfallversicherung dar. In dem Fall, dass es um das Erleben eines fest gelegten Zeitpunkts handelt, so ist die Lebensversicherung eine so genannte Erlebensfallversicherung, die im Versicherungsfall erbracht wird, gar keine Frage. Somit wird das Todesfall Risiko von einer bestimmten Person oder auch von mehreren Personen, die als so genannte versicherte Personen fest gelegt worden sind, damit wirtschaftlich abgesichert. Als Lebensversicherung gilt nur eine so genannte Individualversicherung, ganz im Gegensatz zu der sogenannten Sozialversicherung, welche ebenfalls ähnlich gelagerte Risiken sichert, aber dabei in keinster Weise auf einem Versicherungsvertrag fußt. Eine Lebensversicherung gehört zu den Personenversicherungen, weil die versicherten Risiken unmittelbar bei der Person liegen. Eine Lebensversicherung wird in der Regel so gut wie immer als so genannte Summenversicherung abgeschlossen, also als eine Versicherung, bei der die Leistung ab dem  Eintritt des Versicherungsfalls in Höhe einer im Vorfeld fest fixierten Versicherungssumme erbracht werden muss.

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