Tagesarchiv für den 08. Oktober 2008

Die Versicherungen wie die Altersvorsorge

Von Luft und Liebe allein kann keiner leben, so ein altes Sprichwort. Das Arbeits- oder Erwerbseinkommen ist der Verdienst, den man vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommt, weil man einer Arbeit nachgeht. Um eine Versicherung wie zum Beispiel Altersvorsorge, Krankentagegeldversicherung oder Riester Rente bezahlen zu können, braucht man Einkünfte.

Je nach Beruf gibt es verschiedene Arten von Einkommen: Beamte und Angestellte bekommen ein Gehalt, Arbeiter erhalten einen Lohn, freiberuflich Tätige (z.B. Architekten, Rechtsanwälte) ein Honorar und Künstler eine Gage. Makler, die Häuser, Wohnungen oder Grundstücke vermitteln bekommen für jede erfolgreiche Vermittlung eine Courtage, Handels- und Versicherungsvertreter eine Provision. Der Lohn des Unternehmers ist der Gewinn, den er erwirtschaftet.

Das durchschnittliche Bruttoeinkommen einer vierköpfigen Familie in Deutschland, in der Mutter und Vater erwerbstätig sind, beträgt etwa 3200 Euro pro Monat. Von diesem Bruttolohn  muss ein bestimmter Teil an Steuern und Sozialabgaben an den Staat abgegeben werden. Was dann tatsächlich übrig bleibt, nennt man den Nettolohn.

Vom Bruttolohn wird abgezogen:

-           Lohnsteuer

-           Kirchensteuer

-           Sozial Versicherung (= Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)

-     Solidaritätszuschlag für neue Bundesländer

Diese Steuern werden bereits abgezogen, bevor das Geld auf das Konto des Arbeitnehmers ausgezahlt wird.

Eine Familie in Deutschland mit zwei Kindern muss durchschnittlich 25% des Bruttogehaltes an die Gemeinschaft, also an den Staat abführen. So bleiben von einem Bruttoverdienst von 3200 Euro monatlich oft kaum mehr als 2000 Euro übrig. Unverheiratete Arbeitnehmer ohne Kinder haben – da sie keine Leistungen wie Kinder- oder Wohngeld beziehen – noch niedrigere Nettoeinkommen. Familien mit höherem Bruttoeinkommen als 3200 Euro müssen mit einer steigenden Steuerprogression rechnen. Darunter versteht man, dass höhere Einkommen auch einen höheren Prozentsatz an Steuern bezahlen.

Doch nicht nur die Arbeitnehmer bezahlen Steuern und Versicherungen. Auch die Arbeitgeber zahlen pro Arbeitnehmer denselben Lohnsteuer- und Sozial Versicherung Beitrag  wie der Arbeitnehmer selbst. Bei Berechnung der Personalkosten (= Kosten pro Mitarbeiter) müssen die Arbeitgeber auch Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigen.

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Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung

Die privaten Haushalte, zu denen außer den Familien auch die Einzelhaushalte (=Singles) gehören, erfüllen in der Wirtschaft zwei wichtige Aufgaben: Sie sind Konsumenten (=Verbraucher) und als Erwerbstätige auch Produzenten. Als Konsumenten kaufen und verbrauchen sie Waren und nehmen Dienstleistungen in Anspruch. Zugleich sind sie aber auch mit ihrer Arbeit in den Unternehmen an der Herstellung der Güter beteiligt. Das gilt auch für Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung. In Deutschland- wie auch in anderen hoch entwickelten Industrieländern – sind weniger als die Hälfte der Menschen erwerbstätig, das heißt nicht einmal jeder Zweite arbeitet für Lohn oder Gehalt. Mit diesem Einkommen muss diese Bevölkerungsgruppe die anderen ernähren, also die Familienmitglieder, die keine eigenen Einkünfte haben. Dazu zählen Mütter und Väter, die nicht berufstätig sind, dazu gehören die Groß- und Urgroßeltern (Rentner), die Tochter, die studiert, der Sohn, der Bundeswehr- oder Zivildienst ableistet, dazu zählen auch die Kranken und die Schwerbehinderten, denen eine normale Berufstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.Für die Gemeinschaftseinrichtungen erhält der Staat Steuern, sowohl von den Erwerbstätigen (Lohn- und Einkommenssteuer) als auch von den Unternehmen (Körperschafts-, Gewerbesteuern). Mit diesen finanziellen Einnahmen versucht er gemäß dem Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung einen sozialen Ausgleich herzustellen. Zu diesen unterstützenden Maßnahmen, die die privaten Haushalte in Anspruch nehmen können, gehören Kindergeld, staatliche Ausbildungsförderung zum Studium (BAföG) und über die Sozialabgaben Renten- oder Pensionszahlungen. Auch bei Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung gilt das zum Teil.

Dieser Kreislauf funktioniert aber nur dann einwandfrei, wenn sich alle Beteiligten an die Spielregeln halten: Wer „schwarz” arbeitet (also keine Steuern und Sozialabgaben abführt), wer unberechtigt „Stütze” (Sozialhilfe) kassiert, der verhält sich gegenüber allen Ehrlichen unsolidarisch – letztlich entzieht er dem Sozialstaat die Einnahmen, die dieser für die wirklich Bedürftigen und Notleidenden braucht. Wenn in einem Land dazu noch die angebotenen Waren und Dienstleistungen zu teuer und damit nicht mehr „verkaufbar” werden, entsteht Arbeitslosigkeit, die wiederum zu massiven Steuerausfällen und damit zur Einschränkung sozialer Leistungen führt.

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