Eine Versicherung, die in der ganzen Europäischen Union (EU) ihre Versicherungen an den Mann bringen will, muss die Funktion der europäischen Institutionen kennen
Für eine Versicherung, die in der ganzen Europäischen Union ihre Versicherungen wie zum Beispiel Unfallversicherung, Riester Rente und/oder Altersvorsorge an den Mann bringen will, sind die folgenden Fakten de facto von existenzieller Bedeutung, wenn die Versicherung sich mit der Absicht trägt, ihre Versicherungen wie zum Beispiel Unfallversicherung, Riester Rente und/oder Altersvorsorge an den Mann bringen, und das in der ganzen Europäischen Union.Europäischer Rat: Versammlung der 25 Regierungschefs (Ministerpräsidenten, Kanzler) der Europäischen Union (EU), die alle wesentlichen Entscheidungen trifft, insbesondere beruft sie die Kommission.
Europäische Kommission: Die ausführende Verwaltungsbehörde mit einem Präsidenten an der Spitze. Sitz der Kommission ist Brüssel.
Europäisches Parlament: Seit 1979 von allen Bürgern in den Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre direkt gewählt. Muss dem Etat zustimmen und die Kommission bestätigen. Das Parlament will seine Rechte ausweiten und demnächst u.a. den Präsidenten wählen.
Europäischer Gerichtshof: Oberstes Gericht der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Kontrolliert, ob die EU-Verträge von den Mitgliedsstaaten eingehalten werden.
All diese Institutionen sind sehr, sehr wichtig für jedes Unternehmen das innerhalb der Europäischen Union operieren will, also daher auch auf jeden Fall für eine Versicherung, die in der ganzen Europäischen Union (EU) ihre Versicherungen wie zum Beispiel Unfallversicherung, Riester Rente und/oder Altersvorsorge an den Mann bringen will von höchstem Interesse, gar keine Frage, das ist nicht von der Hand zu weisen und somit als sicher an zu sehen.
jetzt kommentieren? 22. Oktober 2008