Wie steigen die Beiträge zu meiner Krankenversicherung?
Alle Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind von der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge nicht betroffen. Die Einführung des Gesundheitsfonds trifft die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig ob sie bei einer Allgemeinen Ortskrankenkasse oder einer Betriebskrankenkasse versichert sind. Ab dem 01.Januar 2009 gilt in Deutschland der einheitliche Beitragssatz von 15,5% für die gesetzliche Krankenversicherung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte noch in diesem Jahr zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.Mit der Einführung eines gleichen Beitragssatzes wurde der Wettbewerb der Krankenkassen weitest gehend außer Kraft gesetzt. Viele Betriebskrankenkassen arbeiteten sehr erfolgreich mit steigenden Mitgliederzahlen. Sie konnten sich ihre Mitglieder aussuchen und boten, bei einem interessanten Leistungsspektrum, niedrige Beitragssätze an. Damit ist ab dem Neujahrstag 2009 Schluss. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus einem Beitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers zusammen. Zukünftig werden die Einzahlungen an einen Gesundheitsfonds abgeführt. Durch Steuermittel erhält dieser Pool weitere finanzielle Unterstützung. Aus dem Gesundheitsfonds bekommen die einzelnen Krankenkassen pro Mitglied einheitlich einen Zuschuss. Dieser richtet sich nach den Krankheitstagen, dem Gesundheitszustand und dem Alter des Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung. Um den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu fördern, erhalten Kassen die ihre finanziellen Mittel sinnvoll und wirtschaftlich verwenden, Geld aus dem Gesundheitsfonds zurück. Im Gegenzug müssen Krankenkassen, die mit den zugewiesenen Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, zusätzliche Beiträge von ihren Mitgliedern erheben. Führt die gesetzliche Krankenkasse keine Einkommensprüfung durch, kann der Zusatzbetrag maximal 8 Euro im Monat betragen. Bei einer Einkommensprüfung kann der Krankenkassenbeitrag um bis zu 1 Prozent des Einkommens erhöht werden. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung wäre in diesem negativen Fall somit bei 16,5 % vom beitragspflichtigen Gehalt.
Zukünftig entfällt bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse also der Beitragsvergleich. Umso wichtiger wird der Leistungsaspekt. Die Leistungen der einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich erheblich. Manche gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für alternative Heilverfahren, bei anderen muss diese der Versicherte selbst bezahlen. Ebenso verhält es sich mit Zusatzleistungen wie Kuren, Ernährungsberatungen oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Vor dem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung muss geklärt werden, in wie weit deren Leistungen zu der persönlichen und zukünftigen gesundheitlichen Situation passt.
jetzt kommentieren? 31. Oktober 2008