Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn es mit der Arbeit nicht mehr geht!
Als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Investition. Die Versicherung soll die Invalidität eines Arbeitnehmers oder Selbständigen absichern. Etwas irreführend ist in diesem Bereich der Begriff der Berufsunfähigkeit aus der Rentenversicherung. Sie gilt, im Gegensatz zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, nur für einen sehr kleinen und eng eingegrenzten Personenkreis.Besonders Familien in denen eine Person mit der Arbeitsleistung den Unterhalt bestreiten, sollten sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Fällt das Gehalt des Hauptverdieners wegen einer Invalidität weg, kommt die ganze Familie in große finanzielle Nöte.
Grundsätzlich zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente, wenn die Invalidität eingetreten ist und der Versicherte seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Selbst wer nach einem schädigenden Ereignis seinen Beruf noch zu 50% ausüben kann, bekommt die Berufsunfähigkeitsrente. Als Berufsunfähig gilt, wer komplett unfähig ist seinem Beruf nachzugehen, weil
- er/sie unter den Folgen einer Krankheit leidet
- er/sie nach einer Körperverletzung dies nicht mehr kann
- er/sie unter einem permanenten Verfall der körperlichen und geistigen Kräfte leidet
Ein Arzt muss nachweisen, dass für mindestens sechs Monate in Folge eine Berufsunfähigkeit vorliegen wird, die eine Berufsausübung unmöglich macht.
Wer sich Versicherungsangebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einholt, bekommt unterschiedliche Angebote. Mit in die Beitragsberechnung fließt die Leistungsdauer ein. Damit ist der Zeitraum gemeint, in dem die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden soll. In aller Regel ist dies bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Nach diesem Zeitpunkt erhält der Berufsunfähige seine Altersrente. Mittlerweile bieten Versicherungsgesellschaften Berufsunfähigkskeitspolicen mit einer Leistungszeit bis zum 67. Lebensjahr an. Der Grund dafür ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Interessante Optionen werden angeboten, in dem eine Versicherungsdauer bis beispielsweise zum 58 Lebensjahr vereinbart wird, die Leistungsdauer aber bis zum 67. Lebensjahr im Vertrag fixiert ist.
Entscheiden für den Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Eingruppierung des Berufes. Je höher bei dem ausgeübten Beruf das statistische Risiko ist, berufsunfähig zu werden, um so höher ist die Versicherungsprämie. Für Risiko behaftete Berufe, wie Handwerker oder Bergleute, ist oft nur eine Dauer der Versicherung bis maximal zum 55. Lebensjahr möglich.
Auch Raucher und chronisch Kranke müssen mit höheren Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen.
Die Einholung und der detaillierte Vergleich der Versicherungsangebote ist daher unerlässlich.
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