Ideal für Selbständige: Die Rürup-Rente
Für Selbständig stellte es bisher ein Problem dar, sich für das Alter abzusichern. Der aktuelle Crash an den internationalen Finanzmärkten zeigt, wie wenig tauglich Aktien und Fondsanteile zur Altersvorsorge sind. Diese Wertpapiere unterliegen erheblichen Schwankungen. Einen dauerhaften Aufwärtstrend bei Aktien, wie es manche selbst ernannte Börsen-Gurus immer wieder publizieren, gibt es offensichtlich nicht. Zu groß ist das Risiko, alles in wenigen Tagen zu verlieren, was man in Jahrzehnten mühevoll angespart hat.Anleger die einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben, erhalten keine direkte finanzielle Subvention durch den Staat. Die Förderung der Rürup-Rente erfolgt als Steuerfreibeträge. Davon profitieren beide Seiten: Der Staat hat keine zusätzlichen Ausgaben und der Selbständige kann Steuern sparend für das Alter vorsorgen. Als Sonderausgaben vermindern die eingezahlten Beiträge für die Rürup-Rente die persönliche Einkommenssteuerlast. Leider zählen zu dem Freibetrag, auch die gezahlten Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung. Noch etwas sollte vor dem Abschluss eines Rürup-Vertrages bedacht werden: Der Finanzminister ist clever! Bei Auszahlung wird die Rürup-Rente, ebenso wie die gesetzliche Altersrente, vom Staat besteuert!
Im Gegensatz zu den verschiedenen Produkten der so genannten Riester-Rente, sind momentan bei der Rürup-Rente noch keine Produkte im Angebot die mit einer Kapitalgarantie versehen sind. Die Auswahl wie die Rürup-Rente erfolgen soll, besteht derzeit aus nur zwei Optionen: Eine Rentenversicherung im klassischen Sinn, oder Policen die an einen Fonds gebunden sind. Hier ergibt sich ein Problem für den vorsorgewilligen Selbständigen. Bei der Rentenversicherung ist die Verzinsung des eingezahlten Geldes eher dürftig. Hingegen unterliegen die fondsgebundenen Rürup-Policen starken Schwankungen. Verluste sind bei dieser Form der Rentenversicherung durchaus möglich, wie die jüngste Finanzkrise anschaulich beweist. Verschiedene Finanzdienstleister erkannten diese Marktlücke und bieten ihre Policen die an einen Fonds gebunden sind mit einer Garantie an. Der Anleger bekommt dadurch eine gewisse Sicherheit, aber die hat ihren Preise. Die Prämien für einen abgesicherte fondsgebundene Rürup-Police ist höher, als die einer ohne Garantie.
Grundsätzlich wird die Rürup-Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr monatliche und lebenslang ausbezahlt. Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar. Auch können sie nicht an Dritte übertragen werden. Im Todesfall eines Rürup-Sparers haben die Hinterbliebenen keine Ansprüche auf das eingezahlte Geld in die Rürup-Police.
jetzt kommentieren? 08. November 2008