Tagesarchiv für den 20. November 2008

Wie sind unverheiratete Paare versichert?

Paare die ohne Trauschein zusammenleben, werden nicht nur vom Gesetzgeber diskriminiert, auch bei den Versicherungen müssen sie mit Sonderregelungen leben. Leider gibt der Staat was unverheiratete Paare angeht, ein denkbarst schlechtes Vorbild ab: Wenn es zugunsten des Staates geht, beispielsweise beim Unterhalt, werden Paare ohne Trauschein so behandelt, wie Paare die verheiratet sind. Bei den Rechten benachteiligt der Staat unverheiratete Paare: Beispielsweise haben sie kein Anrecht auf eine günstige Steuerklasse und das Ehegattensplitting ist ihnen auch nicht möglich.Bei den Pflichtversicherungen ergibt sich folgendes Bild, für Paare die bewusst auf die Eheringe verzichten: Bei der Krankenversicherung muss jeder Partner selbst versichert sein. Die Familienversicherung, welche beitragsfrei ist, schließt unverheiratete Paare nicht mit ein. Komplizierter wird die gesetzliche Krankenversicherung, wenn ein Paar ohne Trauschein ein gemeinsames Kind hat und ein Teil des Paares in der privaten Krankenversicherung versichert ist. Das Kind kann beitragsfrei bei dem Teil des Paares krankenversichert sein, das sich in der gesetzlichen Krankenversicherung befindet. Sobald das Paar heiratet, muss das Kind bei dem Elternteil mitversichert werden, das Mitglied einer privaten Krankenkasse ist. Worin hier die Logik besteht, ist nicht nachvollziehbar!

Bei der Kfz-Versicherung müssen ebenfalls beide Partner ohne Trauschein, eine eigene Police abschließen. Wer einen Rabatt bei der Kfz-Versicherung nutzt, sollte den Partner unbedingt als Person in den Versicherungsvertrag eintragen lassen, der auch das Fahrzeug benutzen darf.

Gleichgestellt mit Ehepaaren sind die in „wilder Ehe” Lebenden bei der privaten Haftpflichtversicherung. Leben beide in einem gemeinsamen Haushalt zusammen, wird nur noch eine Haftpflichtversicherung benötigt. Diese Versicherung ersetzt jedoch nur Schäden, die Dritten zugefügt wurden. Für Schäden die sich die beiden Partner gegenseitig zufügen, übernimmt die gemeinsame Versicherung nicht die

Haftung.

Unsozial und konservativ zeigt sich der Staat, wenn es um die Hinterbliebenenrente von unverheirateten Paaren geht. Für Paare ohne Trauschein sieht der Staat keine Ansprüche auf Witwenrente oder Witwerrente vor! Hier müssen die Paare ohne Trauschein mit einer Risikolebensversicherung selbst vorsorgen. Dabei muss ein Teil der Partner als versicherte Person und der andere Teil als Versicherungsnehmer in die Police eingetragen sein. Besonders dreist bedient sich der Staat im Todesfall, wenn die Risikolebensversicherung ausbezahlt werden muss. Es kommt dabei zu einer sehr hohen finanziellen Belastung durch die Erbschaftssteuer.

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