Jetzt vorsorgen! Mit der eigenen betrieblichen Altersvorsorge!
Den meisten Bundesbürgern ist klar, dass sie für den Ruhestand vorsorgen müssen. Die wenigsten jedoch schaffen es, in dieser Richtung etwas zu unternehmen. Viele vertrauen auf eine Lebensversicherung, auch wenn deren Rendite eher bescheiden ausfällt. Seit dem aktuellen Börsencrash haben auch die Unbelehrbarsten kapiert, dass Aktien und Fondsanteile nicht zur Altersvorsorge taugen. Viele Menschen sind verunsichert, wie sie richtig für die Zeit nach dem Erwerbsleben vorsorgen sollen. Dabei gibt es seit 2002 eine interessante Alternative: Die staatliche finanzierte Betriebsrente.Bisher war die Betriebsrente nur Arbeitnehmern von großen Konzernen vorbehalten. Damit konnten diese Unternehmen ihr Ansehen steigern und hatten einen Anreiz um qualifizierte Arbeitgeber zu gewinnen. Eine Betriebsrente kann das gesetzliche Altersgeld um über ein Drittel erhöhen. Bisher zahlten die meisten Unternehmen, welche ihren Arbeitnehmern eine Betriebsrente finanzierten diese zusätzliche Leistung zu 100%. Bis 2003 gab nur ein Drittel der deutschen Unternehmen Geld für die betriebliche Altersrente aus. Im Jahr 2002 gab es eine entscheidende Gesetzesänderung: Nun haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Im Gegensatz zu der klassischen Form einer Betriebsrente, dass der Arbeitgeber diese komplett finanziert, besteht nun das gesetzliche Recht auf einer Entgeltumwandlung. Die Beiträge zu der neuen Form der betrieblichen Altersvorsorge muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Jedoch gibt wird diese Art der Altersvorsorge vom Staat subventioniert. In etlichen Fällen beteiligt sich aber auch der Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge. Es gibt verschiedene Wege zu einer betrieblichen Altersvorsorge.
Mit einer Direktzusage, sag der Arbeitgeber seinen Angestellten und Arbeitern zu, dass pro Jahr Betriebszugehörigkeit ein vereinbarter Rentenbetrag bezahlt wird. Diese klassische Form der Betriebsrente ist vollständig von dem Unternehmen finanziert. Der Arbeitnehmer muss keinen Cent zu dieser Sonderleistung des Unternehmens beitragen. Diese Form der Betriebsrente ist immer noch die gebräuchlichste.
Die Betriebsrente in ihrer ältesten Form ist die Unterstützungskasse. Die Versorgungseinrichtung wurde entweder von einer Firma oder mehreren Unternehmen ins Leben gerufen. Die Aufgabenstellung der Unterstützungskassen ist es, die spätere betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter zu sichern. In den meisten Fällen zahlen die Firmen zu 100% in die Unterstützungskassen ein. Aber ach für die Mitarbeiter ist eine Unterstützungskasse ein idealer Weg, um steuerfrei Beiträge für die eigene Altersversorgung einzuzahlen.
jetzt kommentieren? 30. November 2008