Monatsarchiv für Dezember, 2008
Gerne verkaufen die Versicherungsgesellschaften Kinderinvaliditätsversicherung. Schließlich leben die Kinder auch gefährlich. Überall lauern auf die Heranwachsenden Gefahren. Kleinkinder können sich schwer beim Herumtollen auf dem Spielplatz verletzten. In den schlimmsten Fällen bleiben davon dauerhafte Schäden. Auch wenn ein Kind mit dem Roller, Dreirad, Laufrad oder Fahrrad unterwegs ist, kann es aufgrund fehlender Erfahrung leicht zu einem Verkehrsunfall kommen. Auch hier drohen Verletzungen die das Kind ein Leben lang in der Lebensqualität erheblich einschränken können. Viele verantwortungsvolle Eltern wissen um die Gefahren denen Kinder jeden Tag ausgesetzt sind. Als adäquates Mittel schließen sie eine Kinderinvaliditätsversicherung ab. Wie bei den jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei diesen Policen eine Vielzahl von Klauseln, im Volksmund auch Kleingedrucktes genannt. Zu den Ausschlussklauseln einer Versicherungsgesellschaft gehörte bisher beim Abschluss einer Versicherung gegen Kinderinvalidität, dass der Versicherungsfall bei angeborenen Krankheiten ausgeschlossen ist. In einem Fall der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde, kamen die Richter zu einer interessanten Rechtsauffassung. Die Eltern eines Kindes schlossen eine Kinderinvaliditätsversicherung ab. Einige Jahre nach dem Vertragsabschluss erkrankte das Kind schwer. Wie die Ärzte herausfanden litt, das Kind an einem Defekt der Blutgerinnung. Eine Krankheit, welche das Kind ererbt hatte. Immer wieder hatte das Kind schwere Gelenksblutungen. Dem siebenjährigen Kind bescheinigte das zuständige Versorgungsamt eine Behinderung. Der Grad der Beeinträchtigung wurde amtlicherseits mit 80% festgestellt. Die Eltern wandten sich an die Versicherungsgesellschaft und bestanden auf der Zahlung der fälligen Rente für das schwer erkrankte Kind. Die Versicherung weigerte sich jedoch und verwies auf die eigenen Bedingungen. Darin stand, dass angeborene Krankheiten nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Den Eltern wurde unterstellt, dass sie von der Erkrankung bereits bei Vertragsabschluss wussten. Die Ausschlussklausel der verklagten Versicherung, ist bis zu diesem Prozess vor dem Bundesgerichtshof weit verbreitet gewesen. Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung der Rente an das Kind. Der Urteilsspruch wurde damit begründet, dass Versicherungen meistens erst ab einem Jahr Kinder in die Invaliditätsversicherung aufnehmen. Dazu ist notwendig, dass die versicherten Kinder gesund sind und keine Behinderung vorliegt. Durch den Ausschluss von Kindern die an einer Erbkrankheit leiden, werden diese und deren Eltern benachteiligt, so die BGH Richter.
31. Dezember 2008
Die Skisaison hat begonnen. In den Alpen laufen bereits die Lifte und bringen Wintersportler auf die Pisten. Für die meisten Skifahrer oder Snowboarder ist es selbstverständlich, zum Beginn der neuen Wintersaison die Bindung einstellen zu lassen und das Board oder die Ski zu überprüfen. Oft wird auch eine komplett neue Ausrüstung mit der entsprechenden Ski- oder Snowboardbekleidung angeschafft. Wer dabei halbwegs Qualität haben will, muss mindestens 2.000 Euro investieren. Der Wintersport ist ein teueres Hobby. Leider denken die wenigsten Pistenfreunde daran, dass aus dem rasanten Spaß im Schnee schnell ein Unfall resultieren kann. Die Folgen davon sind für die Beteiligten nicht nur schmerzhaft, sondern können auch sehr hohe Kosten verursachen. Alleine in Deutschland gibt es pro Jahr über 60.000 Unfälle auf den Skipisten. Europaweit sind es etwa 220.000 verletzte Wintersportler pro Saison. Leider prüfen die wenigsten Wintersportler ihre Versicherungen für den Skisport nur halb so gewissenhaft, wie ihre Sportausrüstung. Wer im europäischen Ausland auf den Skipisten unterwegs ist, tut gut daran, eine Auslandsreise-Krankenversicherung zu haben. Für eine derartige sehr sinnvolle Absicherung werden 10 bis 15 Euro im Jahr an Beiträgen fällig. Zum Vergleich dazu kostet das kurze Vergnügen mit einem Rettungsflug von der Skipiste in das nächste Krankenhaus transportiert zu werden mehrere tausend Euros. Besteht eine Unfallversicherung oder eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt diese die Kosten für den Rettungshubschrauber. Mit einer entsprechenden Versicherung sind unter anderem die Kosten für die Behandlung im Urlaubsland und entsprechende Krankentransporte gedeckt. In besonders schweren Fällen übernehmen die Versicherungen auch den Rücktransport. Muss dieser per Flugzeug stattfinden, kann sich die Endsumme auf über 20.000 Euro belaufen. Nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll, auch privat Krankenversicherte profitieren von einer derartigen Police. Sollte sich im Ausland ein Skiunfall ereignen, können sie diesen über die Reisekrankenversicherung abgelten lassen. Die Option auf eine Rückerstattung der Beiträge für die Krankenversicherung bleibt dadurch bestehen. Bei besonders schweren Unfällen auf der Piste besteht die potenzielle Gefahr der dauerhaften Invalidität. Durch die private Unfallversicherung ist diese abgesichert. Wer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, kann auf die Unfallversicherung verzichten.
30. Dezember 2008
Seit dem 01.01.2008 gibt es in Deutschland ein Gesetz, das die Rechte der Versicherungsnehmer stärkt. Leider kennen es die wenigsten Verbraucher. Das Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) gewährleistet den Versicherten mehr Rechte und Schutz. Schließlich lassen sich in keinem Land die Menschen ihren Versicherungsschutz so viel kosten wie in Deutschland: Im Durchschnitt belasten die Versicherungsprämien die Budgets der privaten Haushalte mit 3.000 Euro pro Jahr. Auch wenn durch Fernsehbeiträge, in Fachmagazinen und Tageszeitungen regelmäßig Berichte über sinnvolle Versicherungen erscheinen, bringen vor allem die weniger nützlichen Versicherungsverträge den Anbietern Jahr für Jahr gutes Geld ein. Ganz oben auf der Hitliste der überflüssigen Versicherungen stehen die Sterbegeldversicherung und die Insassenversicherung. Seltsamerweise fehlen wirklich wichtige Versicherungen in vielen Haushalten. Branchenkenner gehen davon, dass etwa ein Drittel der deutschen Privathaushalte über keine Haftpflichtpolice verfügt. Oft liegt der Hauptgrund in den rudimentären Kenntnissen über Versicherungen. Diesen Umstand wussten weniger seriöse Versicherungsvermittler auszunutzen und berieten die Verbraucher oftmals nur unzureichend. Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz soll den schwarzen Schafen der Branche ein Riegel vorgeschoben werden, was auch im Sinne der renommierten Versicherungsgesellschaften ist. Durch das Versicherungsvertragsgesetz werden die Außendienstmitarbeiter der Versicherungen verpflichtet, besser und kundenfreundlicher zu beraten. Schriftlich dokumentiert muss ein Versicherungsvertreter seit dem 01.01.2008 belegen, warum er einen Kunden zu einem bestimmten Versicherungsvertrag rät. Wurde der Versicherungsnehmer unrichtig beraten, kann er dies nun belegen. Die Schadensersatzansprüche der Verbraucher lassen sich durch die Dokumentation der Beratungsleistung leichter geltend machen. Es gibt eine Ausnahme: Wer schriftlich einwilligt, auf eine Dokumentierung der Beratung zu verzichten, bekommt derartige Mitschriften nicht. Der Versicherungsmitarbeiter muss den Kunden explizit darauf hinweisen, dass etwaige Schadensersatzansprüche ohne eine derartige Unterlage nur schwer durchsetzbar sind. Bisher endete für viele Versicherungsgesellschaften die Beratungsleistung mit Abschluss des Versicherungsvertrages, oder wenn sie den Kunden zu weiteren Abschlüssen bringen wollten. Durch das Versicherungsvertragsgesetz sind die Versicherungen vom Gesetzgeber verpflichtet worden, auch während der Laufzeit des Versicherungsvertrages auf Nachfragen der Versicherten zu reagieren. Die bekannten Versicherungsgesellschaften nahmen das neue Gesetz gelassen hin. Durch gut ausgebildete Mitarbeiter boten sie schon in der Vergangenheit der Mehrheit ihrer Kunden einen sehr guten Service.
26. Dezember 2008
Kinder entdecken ihre Welt. Dabei kann es zu schweren Unfällen kommen: Beim Spielen auf dem Spielplatz ereignen sich jedes Jahr schwere Unfälle, wenn Kinder von Spielgeräten fallen. Die meisten schweren oder dauerhaften Verletzungen ziehen sich Kinder im Straßenverkehr zu. Wenn sie auf ihren Drei- oder Laufrädern unterwegs sind, können gewisse Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern nicht richtig eingeschätzt werden. Sind die Kinder schon älter und gehen zur Schule, passieren auf dem Schulweg regelmäßig Unfälle. Auch in der Freizeit, auf dem Fußballplatz oder im Schwimmbad tun sich die Heranwachsenden regelmäßig weh. In den meisten Fällen sind die Verletzungen zum Glück leichter Natur, aber es kommt leider auch zu Unfällen die dauerhafte Schädigungen nach sich ziehen.Viele Versicherungsgesellschaften bieten für die Kinder spezielle Unfallversicherungen an. Die Tarife sind selbstverständlich günstiger als bei einem Erwachsenen. Eine solche Kinderunfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zu der bestehenden gesetzlichen Unfallversicherung. Was die wenigsten Eltern wissen: Der Nachwuchs ist auf dem Weg zum Kindergarten über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die gleiche Regelung gilt für Unfälle auf dem Weg zur Schule. Doch damit wird nur ein kleiner Teil des Tagesablaufes eines Kindes abgedeckt. Bereits nach der Geburt kann ein Kind mit einer Kinderunfallversicherung versichert werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres fällt dann das Kind bei schädigenden Unfällen unter die Leistungen der Kinderunfallversicherung. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit stellen viele Versicherungsgesellschaften die bestehende Kinderunfallversicherung auf den Erwachsenentarif um. Die Leistungen der Unfallversicherung für Kinder, sind vergleichbar mit der einer privaten Unfallversicherung. Die einzige Ausnahme bildet dabei das Tagegeld. Dieses ist bei Kinderunfallversicherungen nicht vorgesehen. Auf einen Punkt sollten Eltern vor dem Abschluss einer derartigen Versicherung für ihren Nachwuchs achten: Die Kinderunfallversicherung sollte auch Schäden abdecken, welche nach dem versehentlichen Konsum von schädlichen Stoffen verursacht wurden. Besonders im Haushalt kann es vorkommen, dass Kinder Haushaltsreiniger oder ähnliches einnehmen. Die Versicherungssumme sollte mindestens 200.000 Euro betragen. Auch ist es sinnvoll einen Progressionstarif zu vereinbaren. Bei dem Eintritt der dauerhaften Invalidität sollte die Kinderunfallversicherung pro Prozent Behinderung eine entsprechende Entschädigung zahlen.
22. Dezember 2008
Auf bestimmte Versicherungen können und sollten Autofahrer nicht verzichten. Zur Kfz-Haftpflicht sind sie gesetzlich verpflichtet, auch eine Rechtschutzversicherung macht Sinn. Auf eine Insassenversicherung kann mit gutem Gewissen verzichtet werden. Wenn es um eine Kfz-Kaskoversicherung geht, kommen viele Autobesitzer ins Grübeln, ob sie eine solche Police benötigen.Grundsätzlich ersetzt die Kfz-Kaskoversicherung entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug. Da es sich bei dieser Versicherung um eine freiwillige Versicherung handelt, muss eine Versicherungsgesellschaft den Antrag dafür nicht annehmen. Die Kfz-Kaskoversicherung wird als Voll- oder Teilkasko angeboten. Der Unterschied zwischen beiden Versicherungen liegt im Leistungsumfang und den zu zahlenden Beiträgen. Während die Vollkaskoversicherung einen totalen Schutz bietet, ist die Leistung bei einer Teilkaskoversicherung eingeschränkt. Folgende Schäden werden durch diese Versicherung abgedeckt:
- Wildunfälle
- Fahrzeugbrand
- Diebstahl des Autos
- Diebstahl von Kfz-Zubehör
- Explosionen
- Schäden durch Unwetter
Die Vollkaskoversicherung zahlt auch bei Schäden die durch ein Eigenverschulden hervorgerufen wurden. Auch Schadensereignisse die auf mut- oder böswilliges Handeln von Dritten zurückgehen ist mit der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Autos die mit einem Kredit finanziert wurden oder geleast sind, sollten mit einer Vollkaskoversicherung geschützt werden.
Nicht versichert sind in den meisten Fällen Einbauteile, mit einem Neupreis von über 1.200 Euro. Dazu gehört beispielsweise das Navigationssystem oder das Autotelefon. Bei Reifenschäden zahlt die Kfz-Kaskoversicherung nicht. Kommt es zu einem Wildunfall, muss der Versicherte nachweisen, dass der Unfall von einem Wild hervorgerufen wurde. Schadenereignisse die auf ein Reh, Wildschwein, Feldhasen oder Fuchs hervorgerufen wurden sind, bei einem entsprechenden Nachweis, durch die Versicherung abgedeckt. Schäden welche durch Hunde, Vögel oder Katzen verursacht wurden, können von der Kfz-Kaskoversichern nicht beglichen werden. Auch wenn der Fahrer nachweislich grob fahrlässig handelte, erstattet ihm die Versicherung nicht die entstandenen Schäden. Dazu gehören vor allem Unfälle, die unter Alkoholeinfluss stattfanden. Wie bei allen Versicherungverträgen gilt auch bei Kasko-Versicherungen: Das vermeintlich günstigste muss nicht das beste sein!
18. Dezember 2008
Das Thema Rente ist teilweise derart medial präsent, dass sich immer weniger Versicherte dafür interessieren. So können immer weniger Mitglieder der Rentenversicherung mit den Fachbegriffen aus dem Bereich der Rentenversicherung etwas anfangen. Bereits 2005 wurde die neue Basisrente eingeführt. Initiator war der Wirtschaftsprofessor und Mitglied des Sachverständigenrates der Bundesregierung, Bert Rürup. Nach ihm und seiner Idee wird diese Rente auch „Rürup-Rente” in den Medien und bei Diskussionen genannt. Die Rürup-Rente bietet den Versicherten viele Vorteile. Der größte davon ist, dass von Seiten des Staates ein Teil der Beiträge an die Rürup-Versicherung mitfinanziert werden. Was ebenfalls die Basisrente lukrativ macht, ist die Tatsache dass die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine reine Altersvorsorge handelt. Eine Basisrente kann nicht gepfändet werden, was ebenfalls vorteilhaft für den Versicherten ist. Als Fazit kann festgehalten werden, die Rürup-Rente gehört zu den an besten staatlich geförderten Anlageformen. Das Prinzip der Rentenversicherung auf Rürup-Basis hat dieselbe Funktionsweise wie die betriebliche Rente oder die private Rentenversicherung. Die Versicherten erhalten im Rentenfall lebenslang eine gleich hohe Rente ausgezahlt. Diese ist abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge. Auch hängt die Höhe der Rürup-Rente davon ab, wie gut die Versicherungsgesellschaft das Geld anlegte. Von einem langfristigen Anlageerfolg profitiert somit der Versicherte. Frühestens mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres kann die Rentenzahlung aus der Basisrente beginnen. Jährlich steigen die absetzbaren steuerlichen Beträge bis zu einem Maximum von 20.000 Euro bei Singles und 40.000 Euro bei einem Ehepaar. Ansprüche aus einer Rürup-Rente lassen sich weder vererben noch auf andere Personen übertragen. Außerdem lässt sich eine Basisrente, im Gegensatz zu anderen Anlageformen, nicht beleihen oder veräußern. Zusätzlich lässt sich eine Basisrente mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung erweitern. Auch eine Rente für Hinterbliebene lässt sich in einer Rürup-Police integrieren. Wer auf diese zusätzlichen Leistungen besteht, muss aber auch wissen, dass diese ihren Preis haben. Derartige Zusätze korrigieren die Rendite einer Basisrente nach unten. Besonders geeignet ist die Rürup-Rente für Selbständige und Freiberufler, da diese entsprechende steuerliche Möglichkeiten haben.
15. Dezember 2008
Viele Versicherte ärgern sich oft über zu hohe Prämien, bei einem manchmal dürftigen Leistungsspektrum. Regelmäßig heben die Versicherungsgesellschaften ihre Beiträge an. Eine Kosten sparendene Alternative könnte ein Vertrag bei einer Direktversicherung sein. Gegen derartige Versicherungsunternehmen bestehen oft Vorbehalte. In vielen Fällen handelt es sich bei Direktversicherungen um Tochterunternehmungen von renommierten Versicherungsgesellschaften. Nachdem über Jahre hinweg die eingeführten Versicherungen in Deutschland die Direktversicherungen nicht beachteten und als wenig zukunftsfähige Nischenbranche abtaten, nahmen ihnen im Laufe der Zeit diese kleinen Anbieter immer mehr Marktanteile ab. Besonders im Bereich der Kfz-Versicherungen konnten die Direktversicherungen in kurzer Zeit den großen Versicherungskonzernen sehr viele Kunden abwerben. Das Hauptargument für einen Wechsel sind die niedrigen Prämien bei gleichen Leistungen. Ähnlich wie sich große Luftfahrtunternehmen mit dem Kauf von Billigfluglinien lästigen Mitbewerbern entledigten, gingen die großen Versicherer vor. Sie gründeten eigene Direktversicherungen oder kauften in den Markt eingeführte Unternehmen auf. Der Grund warum Direktversicherungen günstig sind, ist einfach zu erklären: Diese Unternehmen haben es erkannt, wie sich im Versicherungsbereich Kosten reduzieren lassen, ohne dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens darunter leidet. Im Gegensatz zu den bekannten Versicherern verzichten die Direktversicherungen auf einen Außendienst. Zwar bringen gut ausgebildete Außendienstmitarbeiter der Versicherungen zusätzlich Geld ein, in dem sie den Kunden weitere Versicherungsverträge verkaufen, ein schlagkräftiger Außendienst versucht aber auch Kosten! Neben den Gehältern und Provisionen, müssen diese Spezialisten der Versicherungen regelmäßig zu Fortbildungen, mit Informationsbroschüren für die Kunden ausgestattet werden. Hinzu kommt, dass die Außendienstmitarbeiter von speziellen Niederlassungen betreut werden müssen. Vor allem eine überbordene Bürokratie innerhalb des Unternehmens verhindert, dass die „klassischen” Versicherungsgesellschaften preiswert arbeiten können. Die meisten dieser Unternehmen sind als Aktiengesellschaften organisiert. Auch diese Gesellschaftsform kostet zusätzlich Geld. Aufsichtsräte und der Vorstand müssen entsprechend bezahlt werden. Quartalsberichte, Jahresberichte und die jährliche Hauptversammlung benötigen ebenfalls einen hohen Etat. Direktversicherungen kennen derartige Kosten nicht. Sie suchen über das Internet den direkten Kontakt zum Kunden. Auch per Telefon oder email kann der Kunde Kontakt zu einem Direktversicherer aufnehmen. Die meisten Angelegenheiten lassen sich schnell und zeitliche flexibel erledigen. Was neben den geringen Prämien ein weiterer Pluspunkt für den Verbraucher ist.
12. Dezember 2008
Banken und Versicherungen haben zwei große Gemeinsamkeiten: Sie haben eine aufwändige Werbung in der sie viel versprechen und die wirklich wichtigen Unterlagen erhält man erst auf Nachfrage. Viele Verbraucher, die gewissenhaft verschiedene Versicherungsgesellschaften anschreiben erhalten mit der ersten Post von den Versicherungen viele bunte Hochglanzseiten. Bei diesen Informationsschreiben handelt es sich jedoch nicht um ein konkretes und individuelles Angebot. Um ein solches zu erhalten, müssen der Versicherungsgesellschaft vom Interessenten verschiedene Angaben gemacht werden. Es ist aber auch möglich, anhand eines Antragsformulares den Leistungsumfang der Versicherung mit der eines Mitbewerbers zu vergleichen. Grundsätzlich muss aus den Unterlagen hervorgehen, welche Versicherungsleistungen angeboten werden. Ebenso muss ersichtlich sein, welcher Versicherungsumfang geboten wird. Ein weiterer wichtiger Punkt der aus einem Antrag auf für eine Versicherung hervorgehen sollte, ist die Regelung wann der Versicherungsfall eintritt. Klar geregelt muss in einem Versicherungsvertrag auch sein, welche Pflichten aus diesem Antrag auf den Versicherungsnehmer zukommen. Wenn der Verbraucher bestimmte Vorsichtsmaßnahmen ergreifen muss, sind diese in dem Vertrag explizit zu beschreiben. Beispielsweise bei einer Hausratversicherung, dass wertvoller Schmuck und Münzen in einem bestimmten Tresor zu verwahren sind. Gleichfalls sollte aus dem Versicherungsvertrag verständlich hervorgehen, was nicht unter den Umfang der Versicherung fällt. Dazu ist es auch notwendig in dem Antrag zu fixieren, welche Angaben regeln viele Versicherungen in ihren allgemeinen und besonderen Bedingungen zum Versicherungsvertrag. Diese sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausgestaltet. Der Gesetzgeber schreibt den Versicherungen vor, was in den besonderen und allgemeinen Vertragsbedingungen zu stehen hat. Dazu gehören beispielsweise die Ereignisse, welche einen Versicherer zur Leistung verpflichten. Auch die Fälle müssen klar definiert sein, wann diese Pflicht ausgeschlossen werden kann. Im Leistungsfall muss auch der Umfang und die Art der Versicherungsleistungen in dem Vertrag eindeutig geklärt sein. Was für die Versicherer sehr wichtig ist, der Punkt über die Bestimmungen zur Zahlung der Prämie bzw. die Rechtsfolgen wenn diese nicht oder mit Verzug gezahlt werden.
12. Dezember 2008
Wer seine Versicherung, selbst oder mit Hilfe eines Fachmanns, überprüft hat und aus überflüssigen Verträgen aussteigen will, muss schriftlich kündigen. Dabei gibt es verschiedene Varianten, wie diese Versicherungsverträge gekündigt werden können. So ist in manchen Versicherungsverträgen vereinbart, dass diese an einem bestimmten Termin enden. Vor allem bei Lebensversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen ist dies oft der Fall. Wurde in dem Vertrag ausdrücklich festgelegt, dass eine Kündigung nicht notwendig ist, muss keine Kündigung verfasst werden. Ansonsten verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr. Im Kleingedruckten der Versicherungsverträge sind diese Klauseln meistens aufgeführt.Wird eine Versicherung zum vereinbarten Ablauf gekündigt, spricht man von einer ordentlichen Kündigung. Unabhängig ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung der Versicherung handelt, ist es sinnvoll dies mit einem Nachweis zu tun. Das kann per Einschreiben mit einem Rückschein erfolgen, oder mit dem Ausdruck der Sendebestätigung des Kündigungsfaxes. Grundsätzlich ist es nicht notwendig, eine Kündigung des Versicherungsvertrages zu begründen. Zu beachten ist bei den Kündigungsfristen die Laufzeit des Versicherungsvertrages. In den meisten Fällen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Viele Versicherte übersehen, dass bei der Kfz-Haftpflichtversicherung oft kürzere Kündigungsfristen gelten. Oft ist diese nur ein Monat lang.
Außerordentliche Kündigungen sind im Schadensfall möglich. Dabei können der Versicherungsnehmer, aber auch die Versicherungsgesellschaft den Vertrag beenden. Beurteilt beispielsweise eine Rechtsschutzversicherungsgesellschaft die Erfolgsaussichten für den anstehenden Rechtsstreit negativ, im Gegensatz zur Meinung des bezogenen Anwaltes, kann der Versicherte den Versicherungsvertrag kündigen. Rechtsschutzversicherungen die nach 1994 abgeschlossen wurden, können erst nach zwei negativ beschiedenen Schadensfällen erst gekündigt werden.
Erhöht eine Versicherung ihre Beiträge, muss sie dies den Versicherten mitteilen. Dadurch hat der Versicherte das Recht den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Dabei muss die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach der Beitragserhöhung der Versicherungsgesellschaft zugegangen sein. Auch hier haben die Kfz-Haftpflichtversicherungen eine Sonderrolle: Bei Betragserhöhungen muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden.
09. Dezember 2008
Bei Versicherungen gibt es zwei Extreme: Entweder die Verbraucher haben zu wenige Versicherungen und viele Risiken nicht mit entsprechenden Policen abgesichert, oder sie sind überversichert. Jahr für Jahr zahlen Versicherte Prämien für Versicherungen, die sie aufgrund ihrer Lebenssituation nicht benötigen. Dies nimmt regelmäßig viel Geld von dem Haushaltsbudget in Anspruch. Um selbst eine Diagnose anzustellen, zu welcher Gruppe man selbst gehört oder gar ideal versichert ist, muss Ordnung geschaffen werden. In Ordner werden zuerst alle Versicherungsverträge abgeheftet. Anschließend wird eine Aufstellung angefertigt, welche Versicherungen zu welchen Prämien laufen. Ein Muss für alle, egal ob Alleinstehend oder Familie, ist die private Haftpflichtversicherung. Auch für Arbeitnehmer, Selbständige und Ruheständler ist eine Haftpflichtversicherung unumgänglich. Ebenso wichtig ist für alle Personengruppen eine Krankenversicherung. Je nach Einkommen, Gesundheitszustand und Familienstand muss individuell entschieden werden, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung die ideale Lösung ist. Ebenso sollten alle, bis auf Ruheständler, das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern. Wer nicht in der Lage ist, dauerhaft von seinem privaten Vermögen zu leben, muss über eine Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend vorsorgen. Mit Produkten der Riester-Rente können, bis auf Selbständige und Rentner, alle Personengruppen finanziell für die Zeit nach dem Erwerbsleben vorsorgen. Gleiches gilt für eine betriebliche Altersvorsorge. Eine Rechtschutzversicherung kann im Einzelfall für Singles, Paare, Familien, Arbeitnehmer, Selbständige und Ruheständler von Bedeutung sein. Gleiches gilt für eine Pflegezusatzversicherung. Für Familien gehören Kinderinvaliditätsversicherungen zu den Mussversicherungen. Existenzielle Ereignisse wie Unfälle oder Krankheiten können mit einer Invaliditätsversicherung für den Nachwuchs adäquat abgesichert werden. Eine Kapitallebensversicherung macht hauptsächlich bei Selbständigen ein wenig Sinn. Wer nicht zu dieser Berufsgruppe gehört, sollte von diesen Versicherungsverträgen absehen. Wenig Sinn macht eine private Arbeitslosenversicherung. Weder Selbständige noch Angestellte profitieren von einer derartigen Versicherung. Ebenso überflüssig ist eine Ausbildungsversicherung. Diese Personenversicherung ist nur mit einer niedrigen Rendite ausgestattet und eigentlich eine Art Kapitallebensversicherung. Gleichfalls wenig sinnvoll ist eine Krankenhaustagegeld-Versicherung. Schließlich erhalten Arbeitnehmer für sechs Wochen eine Fortzahlung ihres Lohnes durch den Arbeitgeber, wenn eine gesetzliche Krankenversicherung vorliegt.
06. Dezember 2008
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