Tagesarchiv für den 02. Dezember 2008

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Wer als Selbständiger oder Freiberufler arbeitet trägt viel Verantwortung. Für sich selbst, sein Unternehmen, seine Angestellten und für seine Kunden. Selbst bei gewissenhaftester Arbeit kann es passieren, dass Fehler gemacht werden. Leider können diese bei einem Kunden schwere Schäden, finanzieller oder auch gesundheitlicher Art hervorrufen. Der Freiberufler oder Selbständige muss im schlechtesten Fall für die verursachten selbst und in voller Höher aufkommen. Im Extremfall kann dies die Insolvenz bedeuten, verbunden mit Zahlungsverpflichtungen an den Geschädigten über viele Jahre hinweg.Bevor eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, sollte sich der Selbständige oder Freiberufler überlegen, ob er einen solchen Versicherungsschutz benötigt. Dazu sind folgende Fragen hilfreich:

  • Gibt es Angestellte im Betrieb? Wenn ja, können sich diese während ihrer Arbeit verletzen?
  • Besteht die offensichtliche Gefahr, dass sich Firmenbesucher oder Kunden in den Büro- und Geschäftsräumen einen Schaden zuziehen?
  • Arbeiten Sie vor Ort bei dem Kunden? Wenn ja, können Sie oder Ihre Angestellten dort Schäden verursachen?
  • Was passiert, wenn ein Auftrag nicht zum vertraglich vereinbarten Termin fertig wird?
  • Welche Folgen hat es für Ihren Kunden, wenn der Auftrag mit Fehlern ausgeführt wurde? Kann dies Schäden bei dem Kunden verursachen?
  • Führt ein mangelhaft ausgeführter Auftrag zu Beeinträchtigungen des Betriebes Ihres Kunden?
  • Arbeiten Sie mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen?

Wer eine dieser Fragen bejahte, für den kann eine Betriebshaftpflichtversicherung eine sinnvolle Absicherung sein. Grundsätzlich deckt eine solche Versicherung nur Schäden an Personen und Sachen ab. Entstehen durch die fehlerhafte Ausführung dem Kunden Vermögensschäden, muss dafür eine spezielle Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt derartige Schäden nicht ab. Eine derartige Versicherungspolice versichert das eigene Personal, die Betriebsmittel und das eigene Betriebsgebäude. Der Versicherungsschutz gilt auch, für die Ausführung von Arbeiten auf Grundstücken der Kunden. Bis zu einem gewissen Teil übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung Umweltschäden. Meistens fallen die Unfälle mit gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen unter die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften. Wurde nachgewiesen, dass ein derartiger Unfall durch grobe Fahrlässigkeit in der Lagerung und dem Umgang mit diesen gefährlichen Stoffen hervorgerufen wurde, müsste die Betriebshaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.

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