Tagesarchiv für den 04. Dezember 2008

Was ist bei den Bedingungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten?

Leider machen viele potenzielle Versicherungsnehmer ihre Entscheidung für eine Berufunfähigkeitsversicherung davon abhängig, wie hoch die Prämie dafür ist. Dabei wäre es sinnvoller, den Fokus auf die Bedingungen des Versicherungsvertrages für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu richten. Hier gibt es, neben dem Preis für einen Versicherungsschutz, die größten Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Oft sind es abstrakt gehaltene Verweisungen, die misstrauische machen sollten. Mit verklausulierten Sätzen erklären die Versicherungen dabei meistens nur, unter welchen Voraussetzungen sie nicht zahlen. Nicht nur für Laien, selbst für Juristen sind derartige Sätze oft nur schwer oder gar nicht verständlich.

Bevor ein Versicherungsunternehmen die Bedingungen und Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung individuell festlegt, prüft sie. Dabei wird die Krankheitsvorgeschichte, die Art der Arbeit des Versicherungsnehmers und die gesundheitlichen Auffälligkeiten genau betrachtet. Entsprechend dem Risikoprofil fallen die Prämie und die Vertragsbedingungen aus. Eine Bedingung die für den Versicherten sehr schwere Folgen haben kann, ist der Ausschluss des Versicherungsfalles bei bestimmten Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers. Tritt der Fall einer Berufsunfähigkeit ein, kann die Erkrankung welche dazu führte durchaus in Zusammenhang mit einer bereits älteren Vorerkrankung gebracht werden.

Eine ebenfalls wichtige Bedingung auf die Versicherte bestehen müssen, ist die Möglichkeit Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zinslos stunden zu lassen, ohne den Verlust des Versicherungsschutzes. Ebenfalls weniger positiv für den Versicherungsnehmer ist die Bedingung, dass der § 41 vom Versicherungsvertragsgesetz angewandt wird. Diese Regelung erlaubt der Versicherungsgesellschaft einen nachtäglichen Rücktritt vom Vertrag oder die Erhöhung der Prämie. Dies ist möglich wenn ein höheres gesundheitliches Risiko vorlag, von dem der Verbraucher bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nachweislich nichts wusste. Dazu zählen beispielsweise Erbkrankheiten die erst ab einem bestimmten Alter ausbrechen. Hier ist es wichtig mit der Versicherungsgesellschaft auszuhandeln, dass sie auf ihr Recht gemäß § 41 Versicherungsvertragsgesetz verzichtet. Ein weitere folgenschwere Bedingung kann sein, dass bei einer verspäteten Meldung der Berufsunfähigkeit nicht rückwirkend gezahlt wird. Auch hier gilt es eine Versicherungsgesellschaft zu finden, die dies bis zu drei Jahre rückwirkend tut. Eine derartige Berufsunfähigkeitsversicherung gehört sicher nicht zu den billigen Anbietern, aber sichert das Risiko der Berufsunfähigkeit zu Gunsten des Verbrauchers ab.

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