Wie kann eine Versicherung gekündigt werden?
Wer seine Versicherung, selbst oder mit Hilfe eines Fachmanns, überprüft hat und aus überflüssigen Verträgen aussteigen will, muss schriftlich kündigen. Dabei gibt es verschiedene Varianten, wie diese Versicherungsverträge gekündigt werden können. So ist in manchen Versicherungsverträgen vereinbart, dass diese an einem bestimmten Termin enden. Vor allem bei Lebensversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen ist dies oft der Fall. Wurde in dem Vertrag ausdrücklich festgelegt, dass eine Kündigung nicht notwendig ist, muss keine Kündigung verfasst werden. Ansonsten verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr. Im Kleingedruckten der Versicherungsverträge sind diese Klauseln meistens aufgeführt.Wird eine Versicherung zum vereinbarten Ablauf gekündigt, spricht man von einer ordentlichen Kündigung. Unabhängig ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung der Versicherung handelt, ist es sinnvoll dies mit einem Nachweis zu tun. Das kann per Einschreiben mit einem Rückschein erfolgen, oder mit dem Ausdruck der Sendebestätigung des Kündigungsfaxes. Grundsätzlich ist es nicht notwendig, eine Kündigung des Versicherungsvertrages zu begründen. Zu beachten ist bei den Kündigungsfristen die Laufzeit des Versicherungsvertrages. In den meisten Fällen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Viele Versicherte übersehen, dass bei der Kfz-Haftpflichtversicherung oft kürzere Kündigungsfristen gelten. Oft ist diese nur ein Monat lang.
Außerordentliche Kündigungen sind im Schadensfall möglich. Dabei können der Versicherungsnehmer, aber auch die Versicherungsgesellschaft den Vertrag beenden. Beurteilt beispielsweise eine Rechtsschutzversicherungsgesellschaft die Erfolgsaussichten für den anstehenden Rechtsstreit negativ, im Gegensatz zur Meinung des bezogenen Anwaltes, kann der Versicherte den Versicherungsvertrag kündigen. Rechtsschutzversicherungen die nach 1994 abgeschlossen wurden, können erst nach zwei negativ beschiedenen Schadensfällen erst gekündigt werden.
Erhöht eine Versicherung ihre Beiträge, muss sie dies den Versicherten mitteilen. Dadurch hat der Versicherte das Recht den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Dabei muss die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach der Beitragserhöhung der Versicherungsgesellschaft zugegangen sein. Auch hier haben die Kfz-Haftpflichtversicherungen eine Sonderrolle: Bei Betragserhöhungen muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden.
jetzt kommentieren? 09. Dezember 2008