Tagesarchiv für den 26. Dezember 2008

Das Versicherungsvertragsgesetz: Wer es kennt ist im Vorteil!

Seit dem 01.01.2008 gibt es in Deutschland ein Gesetz, das die Rechte der Versicherungsnehmer stärkt. Leider kennen es die wenigsten Verbraucher. Das Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) gewährleistet den Versicherten mehr Rechte und Schutz. Schließlich lassen sich in keinem Land die Menschen ihren Versicherungsschutz so viel kosten wie in Deutschland: Im Durchschnitt belasten die Versicherungsprämien die Budgets der privaten Haushalte mit 3.000 Euro pro Jahr. Auch wenn durch Fernsehbeiträge, in Fachmagazinen und Tageszeitungen regelmäßig Berichte über sinnvolle Versicherungen erscheinen, bringen vor allem die weniger nützlichen Versicherungsverträge den Anbietern Jahr für Jahr gutes Geld ein. Ganz oben auf der Hitliste der überflüssigen Versicherungen stehen die Sterbegeldversicherung und die Insassenversicherung. Seltsamerweise fehlen wirklich wichtige Versicherungen in vielen Haushalten. Branchenkenner gehen davon, dass etwa ein Drittel der deutschen Privathaushalte über keine Haftpflichtpolice verfügt. Oft liegt der Hauptgrund in den rudimentären Kenntnissen über Versicherungen. Diesen Umstand wussten weniger seriöse Versicherungsvermittler auszunutzen und berieten die Verbraucher oftmals nur unzureichend. Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz soll den schwarzen Schafen der Branche ein Riegel vorgeschoben werden, was auch im Sinne der renommierten Versicherungsgesellschaften ist. Durch das Versicherungsvertragsgesetz werden die Außendienstmitarbeiter der Versicherungen verpflichtet, besser und kundenfreundlicher zu beraten. Schriftlich dokumentiert muss ein Versicherungsvertreter seit dem 01.01.2008 belegen, warum er einen Kunden zu einem bestimmten Versicherungsvertrag rät. Wurde der Versicherungsnehmer unrichtig beraten, kann er dies nun belegen. Die Schadensersatzansprüche der Verbraucher lassen sich durch die Dokumentation der Beratungsleistung leichter geltend machen. Es gibt eine Ausnahme: Wer schriftlich einwilligt, auf eine Dokumentierung der Beratung zu verzichten, bekommt derartige Mitschriften nicht. Der Versicherungsmitarbeiter muss den Kunden explizit darauf hinweisen, dass etwaige Schadensersatzansprüche ohne eine derartige Unterlage nur schwer durchsetzbar sind. Bisher endete für viele Versicherungsgesellschaften die Beratungsleistung mit Abschluss des Versicherungsvertrages, oder wenn sie den Kunden zu weiteren Abschlüssen bringen wollten. Durch das Versicherungsvertragsgesetz sind die Versicherungen vom Gesetzgeber verpflichtet worden, auch während der Laufzeit des Versicherungsvertrages auf Nachfragen der Versicherten zu reagieren. Die bekannten Versicherungsgesellschaften nahmen das neue Gesetz gelassen hin. Durch gut ausgebildete Mitarbeiter boten sie schon in der Vergangenheit der Mehrheit ihrer Kunden einen sehr guten Service.

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