Monatsarchiv für Dezember, 2008
Immer mehr ehemalige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen wechselten zu einer privaten Krankenversicherung. Die Hauptargumente für den Anbieterwechsel waren die besseren Leistungen und die niedrigeren Beiträge zur privaten Krankenkasse. Objektiv stimmt zumindest, dass die Leistungen einer privaten Krankenhasse bei weitem besser sind, als die einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Ärzte und Krankenhäuser haben schon lange die privat Krankenversicherten als eine stabile Einnahmequelle entdeckt. Daher werden diese Patienten auch, wenn nicht offiziell, bevorzugt behandelt. Privatversicherte erhalten leichter und zeitnaher einen Untersuchungstermin und können sich über viele zusätzliche Leistungen freuen. Was die monatlichen Beiträge angeht, kann durchaus daran gezweifelt werden, dass eine private Krankenkasse immer die preiswerte Alternative zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Wer jung und gesund beim Eintritt in die private Krankenkasse ist, hat dabei die beste Ausgangsposition. Wer die Versicherungspflichtgrenze hingegen schon in jungen Jahren mit seinem monatlichen Gehalt überschreitet, hat keinen günstigen Einstieg in die private Krankenkasse. Vor allem große Unterschiede gibt es in den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung zwischen Frauen und Männern. Erste müssen deutliche höhere Beiträge entrichten, als männliche Versicherte. Von mindestens 100 bis maximal 250 Euro pro Monat kann dies ausmachen. Ein Mann, Mitte dreißig, der gesund ist und sich privat versichern lassen will, muss realistisch zwischen 250 und 300 Euro monatlichen Krankenversicherungsbeitrag einkalkulieren. Als Einwand wird jetzt sofort kommen, in Annoncen und Werbung im Internet werden mit monatlichen Beiträgen von 50 Euro geworben. Derartige Zahlen sind kein Vergleich, denn es handelt sich um Lockangebote. Das Leistungsspektrum eines solch günstigen Tarifes, ist sehr begrenzt. In den meisten Fällen fehlt diesen billigen Angeboten das Krankenhaustagegeld. Auf dieses sollte der privat Krankenversicherte keinesfalls verzichten! Auch beträgt die Eigenbeteiligung ein vielfaches von dem, was in Verträgen mit höheren monatlichen Beiträgen anfällt. Vor allem die höhere Eigenbeteiligung kann einem Versicherten auf die Dauer sehr teuer kommen. Der vermeintliche Vorteil einer preiswerten privaten Krankenversicherung schlägt dann schnell in das Gegenteil um: Die eigene Gesundheit wird zu einem finanziellen Risiko!
05. Dezember 2008
Leider machen viele potenzielle Versicherungsnehmer ihre Entscheidung für eine Berufunfähigkeitsversicherung davon abhängig, wie hoch die Prämie dafür ist. Dabei wäre es sinnvoller, den Fokus auf die Bedingungen des Versicherungsvertrages für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu richten. Hier gibt es, neben dem Preis für einen Versicherungsschutz, die größten Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Oft sind es abstrakt gehaltene Verweisungen, die misstrauische machen sollten. Mit verklausulierten Sätzen erklären die Versicherungen dabei meistens nur, unter welchen Voraussetzungen sie nicht zahlen. Nicht nur für Laien, selbst für Juristen sind derartige Sätze oft nur schwer oder gar nicht verständlich.
Bevor ein Versicherungsunternehmen die Bedingungen und Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung individuell festlegt, prüft sie. Dabei wird die Krankheitsvorgeschichte, die Art der Arbeit des Versicherungsnehmers und die gesundheitlichen Auffälligkeiten genau betrachtet. Entsprechend dem Risikoprofil fallen die Prämie und die Vertragsbedingungen aus. Eine Bedingung die für den Versicherten sehr schwere Folgen haben kann, ist der Ausschluss des Versicherungsfalles bei bestimmten Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers. Tritt der Fall einer Berufsunfähigkeit ein, kann die Erkrankung welche dazu führte durchaus in Zusammenhang mit einer bereits älteren Vorerkrankung gebracht werden.
Eine ebenfalls wichtige Bedingung auf die Versicherte bestehen müssen, ist die Möglichkeit Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zinslos stunden zu lassen, ohne den Verlust des Versicherungsschutzes. Ebenfalls weniger positiv für den Versicherungsnehmer ist die Bedingung, dass der § 41 vom Versicherungsvertragsgesetz angewandt wird. Diese Regelung erlaubt der Versicherungsgesellschaft einen nachtäglichen Rücktritt vom Vertrag oder die Erhöhung der Prämie. Dies ist möglich wenn ein höheres gesundheitliches Risiko vorlag, von dem der Verbraucher bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nachweislich nichts wusste. Dazu zählen beispielsweise Erbkrankheiten die erst ab einem bestimmten Alter ausbrechen. Hier ist es wichtig mit der Versicherungsgesellschaft auszuhandeln, dass sie auf ihr Recht gemäß § 41 Versicherungsvertragsgesetz verzichtet. Ein weitere folgenschwere Bedingung kann sein, dass bei einer verspäteten Meldung der Berufsunfähigkeit nicht rückwirkend gezahlt wird. Auch hier gilt es eine Versicherungsgesellschaft zu finden, die dies bis zu drei Jahre rückwirkend tut. Eine derartige Berufsunfähigkeitsversicherung gehört sicher nicht zu den billigen Anbietern, aber sichert das Risiko der Berufsunfähigkeit zu Gunsten des Verbrauchers ab.
04. Dezember 2008
Wer als Selbständiger oder Freiberufler arbeitet trägt viel Verantwortung. Für sich selbst, sein Unternehmen, seine Angestellten und für seine Kunden. Selbst bei gewissenhaftester Arbeit kann es passieren, dass Fehler gemacht werden. Leider können diese bei einem Kunden schwere Schäden, finanzieller oder auch gesundheitlicher Art hervorrufen. Der Freiberufler oder Selbständige muss im schlechtesten Fall für die verursachten selbst und in voller Höher aufkommen. Im Extremfall kann dies die Insolvenz bedeuten, verbunden mit Zahlungsverpflichtungen an den Geschädigten über viele Jahre hinweg.Bevor eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, sollte sich der Selbständige oder Freiberufler überlegen, ob er einen solchen Versicherungsschutz benötigt. Dazu sind folgende Fragen hilfreich:
- Gibt es Angestellte im Betrieb? Wenn ja, können sich diese während ihrer Arbeit verletzen?
- Besteht die offensichtliche Gefahr, dass sich Firmenbesucher oder Kunden in den Büro- und Geschäftsräumen einen Schaden zuziehen?
- Arbeiten Sie vor Ort bei dem Kunden? Wenn ja, können Sie oder Ihre Angestellten dort Schäden verursachen?
- Was passiert, wenn ein Auftrag nicht zum vertraglich vereinbarten Termin fertig wird?
- Welche Folgen hat es für Ihren Kunden, wenn der Auftrag mit Fehlern ausgeführt wurde? Kann dies Schäden bei dem Kunden verursachen?
- Führt ein mangelhaft ausgeführter Auftrag zu Beeinträchtigungen des Betriebes Ihres Kunden?
- Arbeiten Sie mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen?
Wer eine dieser Fragen bejahte, für den kann eine Betriebshaftpflichtversicherung eine sinnvolle Absicherung sein. Grundsätzlich deckt eine solche Versicherung nur Schäden an Personen und Sachen ab. Entstehen durch die fehlerhafte Ausführung dem Kunden Vermögensschäden, muss dafür eine spezielle Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt derartige Schäden nicht ab. Eine derartige Versicherungspolice versichert das eigene Personal, die Betriebsmittel und das eigene Betriebsgebäude. Der Versicherungsschutz gilt auch, für die Ausführung von Arbeiten auf Grundstücken der Kunden. Bis zu einem gewissen Teil übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung Umweltschäden. Meistens fallen die Unfälle mit gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen unter die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften. Wurde nachgewiesen, dass ein derartiger Unfall durch grobe Fahrlässigkeit in der Lagerung und dem Umgang mit diesen gefährlichen Stoffen hervorgerufen wurde, müsste die Betriebshaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.
02. Dezember 2008
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