Tagesarchiv für den 25. Januar 2009

Lücken in der Rechtsschutzversicherung

Die meisten Versicherten eine Rechtsschutzversicherung legen eine gewisse Naivität an den Tag, wenn es um die Leistungen dieser Versicherung geht. Viele gehen davon aus, ein allumfassendes Schutzpaket abgeschlossen zu haben. In jeder Lebenslage, so die Meinung mancher Versicherter, zahlt die Rechtsschutzversicherung den juristischen Beistand. Dabei steht in den Versicherungsbedingungen klar geregelt, wann die Versicherung nicht die Anwaltskosten bezahlt. So gibt es einen speziellen Rechtsschutz für den Straßenverkehr. Alle die motorisiert auf der Straße unterwegs sind, tun gut daran eine entsprechende Police abzuschließen. Immer mehr nehmen in den letzten Jahren die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu. Sei es bei Kündigungen, Gehaltszahlungen, Problemen mit dem Arbeitsvertrag oder bei einer Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Arbeitsgerichte sind mit derartigen Verfahren sehr stark ausgelastet. Gewerkschaftsmitglieder haben über ihren Beitrag zur Arbeitnehmervertretung einen entsprechen Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Wer keiner Gewerkschaft angehört, sollte entweder in seinem Privatrechtsschutz diese Leistungen mit aufnehmen lassen oder einen speziellen Berufsrechtsschutz abschließen. Auch das Missverständnisse zwischen Mieter und Vermieter werden immer öfter über den Rechtsanwalt geklärt. Schnell kommt dabei eine Honorarnote in Höhe von mehreren hundert Euro zusammen. Wer Mieter oder Vermieter ist, sollte ebenfalls einen entsprechenden Rechtsschutz abschließen um hohe Anwaltskosten zu vermeiden. Wer mit Vorsatz eine Straftat begeht, erhält keinen Rechtsbeistand von seiner Rechtsschutzversicherung bezahlt. Auch bei einer Klage wegen Beleidigung kann der Rechtsschutz nicht involviert werden. In vielen neuen Rechtsschutzversicherungen sind Klagen aufgrund des Kapitalmarktrechtes ausgeschlossen. Vor allem bei Rechtsstreitigkeiten mit Banken oder Finanzdienstleistern muss der Versicherte seine Anwaltskosten selbst bezahlen. Durch diverse Aktienspekulationen gewann dieser Bereich immer mehr an Bedeutung. Wer ein Haus neu baut oder  aufwändig renoviert kennt die Probleme mit Handwerkern und Bauträgern. Die Gefahr, dass es dabei zu größeren Zerwürfnissen wegen Baumängel kommt ist groß. Das haben auch die Versicherungsgesellschaften erkannt und lehnen mit ihn ihren Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme bei Rechtsstreitigen am Bau ab. In den meisten Fällen zahlen die Rechtsschutzversicherungen bei Angelegenheiten im Familienrecht nur eine erstmalige Beratung. Für alle anderen Kosten bei einer Scheidung oder bei Fragen zum Unterhalt muss der Versicherte selbst aufkommen.

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