Monatsarchiv für Februar, 2009
Neben den üblichen Rabatten bieten einige Versicherunsgesellschaften spezielle Rabatte für ihre Kunden an.
Autofahrer die eine Behinderung haben oder vom Versorgungsamt als schwerbeschädigt eingestuft sind, bekommen bei manchen Kfz-Versicherern einen speziellen Behinderten-Rabatt. Dieser kann zwischen fünf und 25 Prozent betragen. Abhängig ist der Rabatt meistens davon, ob der Versicherungsnehmer von der Kfz-Steuer aufgrund seiner Behinderung befreit ist, oder nicht. Ebenfalls erhalten behinderte Autofahrer die nicht vollständig von der Kfz-Steuer befreit sind, aber nur einen reduzierten Steuersatz zahlen müssen Vergünstigungen bei der Kfz-Versicherung.
Viele Versicherungsgesellschaften belohnen ihre Kfz-Versicherungsnehmer mit Rabatten zwischen fünf und 20 Prozent, wenn sie auch andere Versicherungsverträge bei Ihnen abgeschlossen haben. Treue zu einer Versicherung zahlt sich in diesem Fall aus.
Autofahrer können bei ihrer Haftpflichtversicherung einen Nachlass erhalten, wenn sie nachweislich Besitzer einer Bahncard sind. Auch für Inhaber von Dauerticktes des öffentlichen Personennahverkehrs gibt es einen Ökorabatt. Dieser kann zwischen fünf und zwanzig Prozent betragen. Der Grund für diesen Nachlass: Wer eine Bahncard oder ein Dauerticket für die öffentlichen Verkehrsmittel hat, fährt weniger Auto und ist somit weniger gefährdet einen Unfall zu provozieren. Manche Versicherer gehen mittlerweile sogar schon so weit, dass Besitzer von Autos die nachweislich nicht mehr als fünf Liter pro 100 Kilometer verbrauchen, fünf Prozent Rabatt erhalten.
Einige Kfz-Versicherer haben erkannt, dass das Unfallrisiko für einen Zweitwagen geringer ist, als für das hauptsächlich genutzte Fahrzeug. Die positive Folge für die Verbraucher: Der Wagen der Ehegattin oder das zweite Auto im Haushalt erhalten eine deutliche günstigere Schadensklasse als das Erstfahrzeug.
Von wegen graue Gefahr auf den Straßen! Ältere Autofahrer sind statistisch betrachtet weniger in Unfällen verwickelt, als jüngere Fahrzeugführer. Viele Versicherer bieten erfahrenen Fahrzeughaltern die mehr als achtzehn Jahre ohne Unfall fahren spezielle Rabatte an. Gleiches gilt für Halter von Autos die über einen längeren Zeitraum die Leistungen ihrer Versicherung nicht in Anspruch nahmen. Das Sparpotenzial kann bis zu einem Drittel der Prämie ausmachen.
22. Februar 2009
Wer im Ausland schon einmal eine Autopanne oder gar einen Unfall hatte, schätzt die Leistungen eines Autoschutzbriefes. Besonders auf Reisen ist es ärgerlich wenn es zu einem schweren Defekt am Fahrzeug kommt. Aus den schönsten Wochen des Jahres wird dann purer Stress. Wer die Landessprache nicht beherrscht ist arm dran, wenn es zu einem Unfall oder Reparaturen kommt. Vor allem bis Ersatzteile eintreffen und der Schaden am Auto behoben ist, können viele Tage vergehen. Vor allem für Autofahrer die oft im Ausland unterwegs sind und ein älteres Fahrzeug haben ist ein Schutzbrief sehr zu empfehlen. Wer so gut wie nie mit dem eigenen Auto auf Reisen fährt, kann sich das Geld für den Schutzbrief sparen. Das besondere an den Schutzbriefen ist, dass sie auf das Fahrzeug bezogene Versicherungen darstellen. Ebenso verhält es sich mit dem versicherten Personen. Bei der Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer auch die Insassen des Autos versichert. Wer in seiner Familie mehrere Fahrzeuge hat, die regelmäßig im Ausland unterwegs sind, sollte über den Abschluss eines Familienschutzbriefes nachdenken. Durch den Autoschutzbrief ist garantiert, dass auftretende Schäden und Defekte im Ausland schnell vor Ort behoben werden. Das Paket umfasst dabei etliche Leistungen die separat viel Geld kosten würden: Abschleppen des Autos zur nächsten Kfz-Werkstatt und die Übernahme von den entstehenden Kosten für ein Mietauto übernimmt der Schutzbrief. Ebenso ist sind dadurch die Kosten für die Rückfahrt gewährleistet. Wenn das eigene Fahrzeug nicht mehr instand gesetzt werden kann, zahlt der Autoschutzbrief die Bahnfahrt oder das Mietauto nach Hause. Die Reparaturkosten übernimmt der Autoschutzbrief nicht! Auch die Leistungen welche auf die versicherten Personen bezogen sind, ersparen dem Versicherten viel Geld und Ärger. Bei Verkehrsunfällen übernimmt der Schutzbrief die Krankentransportkosten in das Heimatland. Fallen wegen der Erkrankung eines versicherten Familienmitgliedes Übernachtungskosten an, trägt bis zu einer Dauer von zwei Wochen die Versicherungsgesellschaft die Kosten dafür. Wird die Reise aus einem wichtigen Grund abgebrochen, werden den Vertragsbestimmungen entsprechend hierfür die Kosten übernommen.
15. Februar 2009
Wer eine Reise über das Internet oder ein Reisebüro bucht dem wird immer wieder eine Reisegepäckversicherung offeriert. Die Versicherungsgesellschaften versprechen den Versicherungsnehmern dabei einiges! So sind die Gepäckstücke der Reisenden und alles was in den Koffern oder am Körper getragen wird versichert. Wird während des Transportes oder beim Hotelaufenthalt das Reisegepäck des Versicherten beschädigt, zerstört oder geht es verloren, kommt die Reisegepäckversicherung dafür auf. Gleiches gilt, wenn auf Reisen das Gepäck des Urlaubers gestohlen oder vorsätzlich beschädigt wird. Auch bei Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Wasser und Feuer kommt die Reisegepäckversicherung für die entstandenen Schäden auf. Klar, dass das Gepäck der gesamten Familie durch die Police abgesichert ist. Ein Rundum-Sorglos Paket für wenig Geld. So versprechen es zumindest die Versicherungsgesellschaften. Die Realität sieht meistens anders aus. Kommt es im Urlaub zu einem Verlust der wertvollen Digitalkamera ersetzen viele Versicherungen maximal die Hälfte des Anschaffungswertes. Gleiches gilt für teueren Schmuck und wertvolle Pelze. Auch die Reihe der Ausschlüsse, wann nämlich die Reisegepäckversicherung nicht zahlt ist beachtlich! So ist bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung kein Versicherungsschutz vorhanden, wenn es sich um folgende Gegenstände handelt:
- Geld
- Flugtickets
- Fahrkarten
- Zahnprothesen
- Kontaktlinsen
Wird ein Laptop oder eine Fotoausrüstung zu beruflichen Zwecken mitgeführt, fallen derartige Gegenstände nicht unter den Schutz der Reisegepäckversicherung. Auch müssen wertvolle Gegenstände, wie beispielsweise Schmuck oder teuere Uhren getragen werden, wenn sie unter den Versicherungsschutz fallen sollen. Ansonsten müssen sie in einem Hotelsafe sicher hinterlegt sein. Leider müssen viele Versicherungsnehmer einer Reisegepäckversicherung ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Allzu gerne verweisen die Versicherungsgesellschaften darauf, dass der Kunde fahrlässig gehandelt hat. Sehr streng ist der Katalog der Reisegepäckversicherungen, wenn es um Gepäck in Autos geht. Der Versicherte muss die Beweislast dafür tragen, dass das abgestellte Auto bewacht und verschlossen war. Die Beweislast dafür trägt der Versicherte. So muss ein Auto über Nacht in einer verschlossenen Garage stehen, ansonsten zahlt die Reisegepäckversicherung keinen Cent. Kommt es zu einem Verlust ersetzen die Versicherungsgesellschaften lediglich den Zeitwert de Gegenstandes. Auch eine weniger gute Erfahrung für die Versicherungsnehmer!
09. Februar 2009