Monatsarchiv für März, 2009
Eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Autofahrer. Ebenso sollte eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, wenn man Besitzer eines Autos ist. Diese Verkehrsrechtsschutzversicherung, wie sie bei den Versicherungen korrekt bezeichnet wird, ist eine Poilce die für ein bestimmtes Auto abgeschlossen wird. Im Gegensatz zu einem Autoschutzbrief, einer Insassenversicherung und einer Police für Gebrauchtwagen ist eine Rechtsschutzversicherung sehr sinnvoll! Im Verkehrsrecht kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Selbst wer nicht am Straßenverkehr teilnimmt und nur der Eigentümer eines Autos ist, kann ungewollt in kostspielige Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. In den meisten Fällen ziehen Unfälle nicht nur Sach- und Personenschäden nach sich, sondern oft genug auch Gerichtsverhandlungen. Die rechtliche Vertretung durch einen Anwalt kann, je nach Streitwert und Instanz, das eigene Budget sehr schnell überfordern! Inhaber von älteren Versicherungspolicen die noch auf dem Versicherungsbedingungen aus dem Jahr 1975 basieren (ARB 75) sollten sich informieren, welche Leistungen ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung abdeckt. Der Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung umfasst die anwaltliche Durchsetzung der eigenen Ansprüche auf Schadensersatz. Ebenfalls gehört ein Rechtsschutz in Sachen- und Vertragsrecht dazu. Auch Steuerstreitigkeiten wegen dem eigenen Auto deckt diese Versicherung ab. Was auch von großer Bedeutung sein kann, ist der Rechtsschutz für das Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten. In derartigen Streitfällen kann man sich als Autofahrer von einem Rechtsanwalt vertreten lassen und nur eine geringe Selbstbeteiligung zahlen, da die Rechtsschutzversicherung für Autofahrer die Anwaltskosten trägt. Wichtig ist beim Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung zu prüfen, wie hoch die Deckungssumme der Police ist. Bei den angebotenen Rechtsschutzversicherungen ist die maximale Deckungssumme bei den meisten Versicherungsgesellschaften gleich. Doch die Versicherungsnehmer sollten sich nicht von der vermeintlich extremen Hohen Deckungssumme zu sehr beeindrucken lassen. Diese kann sehr schnell zusammen schmilzen. Wird beispielsweise der Autofahrer nur gegen Kaution wieder auf freiem Fuß gesetzt, zieht die Versicherungsgesellschaft diesen Betrag der mehrere zehntausend Euro beträgt von der Deckungssumme ab. Der verbleibende Betrag für eine anwaltliche Vertretung wird dadurch geringer.
24. März 2009
Wer viel mit dem eigenen Fahrzeug im Ausland unterwegs ist, sollte sich ein entsprechendes Versicherungsangebot einholen. Ein Unfall oder eine Panne außerhalb von Deutschland kann mit viel Ärger verbunden sein. Besonders schlimm ist ein derartiger Zwischenfall, wenn man der Landessprache nicht mächtig ist. Viele Autofahrer die geschäftlich mit dem Pkw außerhalb der Landesgrenzen unterwegs sind, versichern sich mit einem Autoschutzbrief. Die Masse der Inhaber von einem Autoschutzbrief sind jedoch Privatpersonen, die mit ihrem Auto in den Urlaub fahren und alle Eventualitäten absichern wollen. Vor allem für Autoreisende die kleine Kinder mit dabei haben oder ein älteres Auto fahren ist der Autoschutzbrief eine sinnvoll Versicherung. Wer jedoch nie mit dem eigenen Auto im Ausland unterwegs ist, kann auf einen Schutzbrief getrost verzichten. Für Autofahrer die nur im Inland unterwegs sind, lohnt sich der Autoschutzbrief definitiv nicht. Ein Autoschutzbrief bietet ein breites Spektrum an Leistungen an, die auf Personen oder das Fahrzeug bezogen sind. Grundsätzlich sind alle Insassen eines Fahrzeuges und der Vertragspartner des über den Autoschutzbrief versicherten Fahrzeuges abgesichert. Aus diesem Grund muss in dem Schutzbrief das Fahrzeug explizit benannt sein. Gibt es in der Familie mehr als nur ein Auto, kann über einen Familienschutzbrief der ganze Fuhrpark abgesichert werden. Der Schutzbrief bietet, wenn es um das Fahrzeug geht, schnelle Hilfe. Entstandene Schäden am Auto werden im Ausland schnell behoben. Differenziert werden Schutzbriefe nach den Bedingungen von 1987, 1993 und 1996. Je nach Art des Autoschutzbrief variieren die Leistungen und entsprechend die Kosten. Am günstigsten ist der Autoschutzbrief in der Version nach den Bedingungen von 1987. Der Geltungsbereich ist Europa, es zählen auch die Staaten dazu welche nicht Mitglieder der Europäischen Union sind und die Staaten des Mittelmeeres. Also auch Länder die in Nordafrika oder Asien liegen und Anrainer des Mittelmeeres sind. Wer bei einem Unfall im Ausland keine organisatorische Hilfe benötigt, weil er das Reiseland gut kennt und die Landessprache spricht, ist mit einem solchen Autoschutzbrief gut versichert.
17. März 2009
Des Deutschen liebstes Kind ist und bleibt das eigene Auto. Für den fahrbaren Untersatz wird viel getan. Regelmäßig kommt das Auto in die Waschanlage, in den Tank kommen nur die besten Kraftstoffe und wenn einmal das Auto mit einem neuen Teil versehen wird, dann lässt man es sich was kosten. Damit das Auto und die Insassen gegen alle Eventualitäten abgesichert sind, schließen die Deutschen viele Kfz-Versicherungen ab. Oft ist Auto besser und umfassender versichert, als der Halter oder seine Familie. Besonders wenn es um das Auto geht, haben manche Außendienstmitarbeiter der Versicherungen ein leichtes Spiel mit den Kunden. Die Sorge um das eigene Auto ist doch sehr groß. Eine sehr spezielle Versicherung ist die Reparaturkostenversicherung. Nur wenige Verbraucher kennen diese Versicherung für Gebrauchtwagen. Auch die Versicherungen, welche derartige Policen anbieten sind eher limitiert. Diese Gebrauchtwagenpolicen bilden bei den Autoversicherungen eher das Schlusslicht. Vor allem Händler von gebrauchten Autos schließen diese Policen ab, um damit den Absatz ihrer Fahrzeuge zu erhöhen. Normalerweise ist für einen privaten Autohalter eine Reparaturkostenversicherung weniger interessant. Es sei denn, der Pkw-Eigentümer möchte sein gebrauchtes Auto veräußern. In diesem Fall könnte eine Gebrauchtwagenpolice sogar ein gutes Verkaufsargument sein. Mittlerweile haben einige Autohersteller eigene Versicherungen gegründet, welch eine Reparaturkostenversicherung anbieten. Was leistet eine Versicherung für Gebrauchtwagen? Diese Versicherung garantiert einen Schutz für maximal sechs Monate. Sollten in diesem Zeitraum Reparaturen anfallen zahlt übernimmt diese die Versicherung. Dabei gibt es jedoch Einschränkungen. Ist der Tachostand des gebrauchten Autos über 30.000 Kilometer werden lediglich die Lohnkosten komplett übernommen. Die Kosten für das Material übernehmen die Versicherungen nur noch zu einem bestimmten Anteil. Eine Alternative dazu sind die Garantieversicherungen der Autohändler. Diese sind meistens in den Kaufpreis bereits einkalkuliert. Je nach Vereinbarung verpflichtet sich der Händler zur Reparaturleistung. Dabei gibt es zwei Optionen: Die Baugruppenversicherung oder die Komplettversicherung. Während erstere sich auf bestimmte Baugruppen des Autos beschränkt, ist die Komplettversicherung eine Art der Mobilitätsgarantie.
01. März 2009