Monatsarchiv für April, 2009

Versicherungsberater haben den Durchblick

Viele Deutsche sind überversichert. Viele Deutsche sind unterversichert. Beide Extreme sind eigentlich in der Öffentlichkeit sehr bekannt. Doch wenn es um das Thema Versicherungen oder Finanzen geht, winken die meisten Verbraucher ab. Das dabei bewährte Hauptargument ist „Davon verstehe ich ja eh nichts!” So zahlen viele Versicherte über Jahre hinweg in Policen ein, die sie gar nicht brauchen. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Durch bestimmte individuelle Veränderungen haben sich diese Versicherungsverträge eigentlich erübrigt. Doch da sich die Versicherungsnehmer nicht mit ihren Policen beschäftigen und höchsten für den alljährlichen Lohnsteuerjahresausgleich ihre Versicherungsunterlagen hervorholen, haben sie keine Übersicht mehr. Das andere Extrem ist, dass der Versicherungsschutz ungenügend ist. Dies merken die Beteiligten erst, wenn es zu spät ist. Tritt beispielsweise ein schwerer Schaden ein, der einem anderen verursacht wurde und besteht keine Haftpflichtversicherung, kann das im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Haftpflichtversicherung hätte dieses Risiko minimiert. Trotz vieler Verbrauchersendungen am Fernsehen, diversen Internetforen, Fachbüchern und Artikeln in den Printmedien. Die Deutschen sind sehr träge, wenn es um das Thema Versicherungen und Finanzen geht. Während man bei seine Steuererklärung einen Fachmann hinzuziehen kann, den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein, wissen die wenigsten wer ihnen in Sachen Versicherungen unabhängig beratend zur Seite stehen kann. Die Mitarbeiter von Versicherungen sind dabei die wohl weniger objektive Adresse. Gleiches gilt für Versicherungsmakler, auch wenn diese gerne damit koketieren unabhängig zu sein. Es gibt, leider zu wenig, unabhängige Versicherungsberater in Deutschland. Diese verkaufen keine Versicherungspolicen, sondern sind darauf spezialisiert, ihren Klienten unabhängigen Rat in Sachen Versicherungen zu geben. Dafür wird, wie bei einem Steuerberater, zwar ein Honorar fällig, doch die Versicherungsnehmer sind bei diesen Experten in sehr guten Händen. Sie helfen den wahren Dschungel an Policen zu durchforsten. Wissen welche Verträge nützlich und notwendig sind und welche weniger. Das Honorar für deren Tätigkeit ist schnell amortisiert. Da sich durch sinnvolle Einsparungen bei den eigenen Versicherungsverträgen jedes Monat viel Geld sparen lässt. Die Experten helfen auch bei der Einholung von Versicherungsangeboten.

jetzt kommentieren? 25. April 2009

Leistungseinschränkungen bei der Kaskoversicherung

Wenn es um das Zahlen geht, sind die Versicherer sehr einfallsreich. Sie zeigen oft eine ungeahnte Kreativität wenn es darum geht Gründe zu finden, warum sie im Schadensfall nicht zahlen müssen und der Versicherte den Schaden alleine tragen muss. Selbstverständlich halten sich dabei die Versicherungsgesellschaften an die gesetzlichen Vorgaben. In den Vertragsbedingungen, besser als Kleingedrucktes bekannt, steht detailliert wann eine Police nicht greift. Die Masse der Kunden liest diese wichtigen Informationen nicht, denn  sonst würden sie erkennen, dass genau ihr Risiko nicht abgesichert oder der Versicherungsschutz unzureichend ist. Vor allem wenn es um das Auto geht, haben die Versicherungen einiges zu bieten, warum sie nicht zahlen müssen! In der Fachsprache der Versicherungsbranche nennt sich das Leistungseinschränkungen oder Leistungsausschlüsse. Wenn bei einem Sturm ein Baum umknickt und auf ein Auto fällt, muss die Kaskoversicherung zahlen. Ist der Autohalter mit seinem Fahrzeug bei dem Sturm unterwegs und will er einen herab fallenden Gegenstand ausweichen und verursacht dadurch einen Schaden am Auto zahlt die Kaskoversicherung keinen Cent! Makaber wird es bei Wildunfällen. Wer als Autofahrer ausweicht und dabei einen Schaden am eigenen Auto davonträgt, darf die Schäden selbst regulieren. Die Teilkaskoversicherung zahlt nicht. Wer mit einem Hasen, Kaninchen oder Fuchs kollidiert oder ausweichst bekommt ebenfalls nichts. Wer hingegen, ohne auszuweichen, mit einer Wildsau, einem Reh oder Hirschen zusammenprallt, bei dem zahlt die Versicherung den Schaden. Vorausgesetzt, es kann zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass dem Wild nicht ausgewichen wurde. Dazu braucht es ein gutes Polizeiprotokoll und einen Sachverständigen. Bei grober Fahrlässigkeit im Straßenverkehr springt die Kaskoversicherung ebenfalls nicht ein. Verständlicherweise. Wer unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Rauschmitteln steht und ein Auto fährt handelt grob fahrlässig. Schäden die an seinem Auto entstehen werden nicht von der Versicherung beglichen. Gleiches gilt für die Haftpflichtversicherung. Ebenfalls grob fahrlässig handelt, wer bei rot über die Ampel fährt, ein Stop-Schild missachtet oder auf das Warnlicht an einem unbeschrankten Bahnübergang nicht reagiert.

jetzt kommentieren? 10. April 2009

Die Reiserücktrittskostenversicherung

Wer eine Reise bucht kennt die obligate Frage nach einer Reiserücktrittsversicherung. Egal bei einem Reisebüro oder über das Internet gebucht wird, eine derartige Police wird den Reisenden immer wieder offeriert. Wer ein teueres Pauschalreiseangebot oder einen teueren Flug bucht, ist mit einer solchen Versicherung sehr gut beraten. Auch Familien mit kleinen Kindern sollten eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Besonders die jüngsten Familienmitglieder werden oft schnell krank, weil sie sich in der Krabbelgruppe oder dem Kindergarten mit einer Krankheit angesteckt haben. Auch die Unverträglichkeit von Impfungen kann zu einer Absage der gebuchten Pauschalreise führen. Nach dem Zeitpunkt der Stornierung richtet sich der Prozentsatz, welcher dann fällig wird. Je später eine gebuchte Reise abgesagt wird, umso höher fallen die Stornierungskosten aus. Wer kurz vor Antritt der Reise diese absagen muss, hat im schlechtesten Fall Stornierungskosten von 80 Prozent des Preises von dem gebuchten Urlaub zu bezahlen! Durch eine Reiserücktrittsversicherung können diese horrenden Kosten aufgefangen werden. Dabei ist eine solche Versicherung sehr preiswert. Der Selbstbehalt beträgt in vielen Fällen zwischen 25 und 50 Euro. In Relation zu den Stornierungskosten gestellt, ist dies sehr günstig. Spätestens zwei Wochen nach der Buchung der Reise, muss diese Versicherung abgeschlossen werden. Vor allem für Frühbucher ist eine solche Police sehr sinnvoll. Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt nicht nur alle Kosten ab die entstehen wenn eine Reise nicht angetreten werden kann, sondern auch wenn ein Pauschalurlaub abgebrochen werden muss. Die Gründe für den Nichtantritt einer Reise oder den Abbruch des Urlaubs müssen handfest sein. Bei einer schweren Erkrankung oder bei Unfällen übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung die anfallenden Kosten für den abgesagten Urlaub. Auch bei Sterbefällen von nahen Angehörigen und den damit verbundenen Abbruch des Urlaubs ist diese Versicherung da. Durch eine Schwangerschaft bedingte Absage der Reise tritt ebenfalls der Versicherungsfall ein. Tritt ein erheblicher Vermögensschaden bei einem Urlauber ein, weil beispielsweise während seiner Abwesenheit in sein Haus eingebrochen wurde oder die Immobilie abbrannte, ist dies ebenfalls ein Tatbestand, in dem die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt.

jetzt kommentieren? 01. April 2009