Posts gespeichert unter 'Altersvorsorge'
Die meisten Versicherten eine Rechtsschutzversicherung legen eine gewisse Naivität an den Tag, wenn es um die Leistungen dieser Versicherung geht. Viele gehen davon aus, ein allumfassendes Schutzpaket abgeschlossen zu haben. In jeder Lebenslage, so die Meinung mancher Versicherter, zahlt die Rechtsschutzversicherung den juristischen Beistand. Dabei steht in den Versicherungsbedingungen klar geregelt, wann die Versicherung nicht die Anwaltskosten bezahlt. So gibt es einen speziellen Rechtsschutz für den Straßenverkehr. Alle die motorisiert auf der Straße unterwegs sind, tun gut daran eine entsprechende Police abzuschließen. Immer mehr nehmen in den letzten Jahren die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu. Sei es bei Kündigungen, Gehaltszahlungen, Problemen mit dem Arbeitsvertrag oder bei einer Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Arbeitsgerichte sind mit derartigen Verfahren sehr stark ausgelastet. Gewerkschaftsmitglieder haben über ihren Beitrag zur Arbeitnehmervertretung einen entsprechen Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Wer keiner Gewerkschaft angehört, sollte entweder in seinem Privatrechtsschutz diese Leistungen mit aufnehmen lassen oder einen speziellen Berufsrechtsschutz abschließen. Auch das Missverständnisse zwischen Mieter und Vermieter werden immer öfter über den Rechtsanwalt geklärt. Schnell kommt dabei eine Honorarnote in Höhe von mehreren hundert Euro zusammen. Wer Mieter oder Vermieter ist, sollte ebenfalls einen entsprechenden Rechtsschutz abschließen um hohe Anwaltskosten zu vermeiden. Wer mit Vorsatz eine Straftat begeht, erhält keinen Rechtsbeistand von seiner Rechtsschutzversicherung bezahlt. Auch bei einer Klage wegen Beleidigung kann der Rechtsschutz nicht involviert werden. In vielen neuen Rechtsschutzversicherungen sind Klagen aufgrund des Kapitalmarktrechtes ausgeschlossen. Vor allem bei Rechtsstreitigkeiten mit Banken oder Finanzdienstleistern muss der Versicherte seine Anwaltskosten selbst bezahlen. Durch diverse Aktienspekulationen gewann dieser Bereich immer mehr an Bedeutung. Wer ein Haus neu baut oder aufwändig renoviert kennt die Probleme mit Handwerkern und Bauträgern. Die Gefahr, dass es dabei zu größeren Zerwürfnissen wegen Baumängel kommt ist groß. Das haben auch die Versicherungsgesellschaften erkannt und lehnen mit ihn ihren Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme bei Rechtsstreitigen am Bau ab. In den meisten Fällen zahlen die Rechtsschutzversicherungen bei Angelegenheiten im Familienrecht nur eine erstmalige Beratung. Für alle anderen Kosten bei einer Scheidung oder bei Fragen zum Unterhalt muss der Versicherte selbst aufkommen.
25. Januar 2009
Das Thema Rente ist teilweise derart medial präsent, dass sich immer weniger Versicherte dafür interessieren. So können immer weniger Mitglieder der Rentenversicherung mit den Fachbegriffen aus dem Bereich der Rentenversicherung etwas anfangen. Bereits 2005 wurde die neue Basisrente eingeführt. Initiator war der Wirtschaftsprofessor und Mitglied des Sachverständigenrates der Bundesregierung, Bert Rürup. Nach ihm und seiner Idee wird diese Rente auch „Rürup-Rente” in den Medien und bei Diskussionen genannt. Die Rürup-Rente bietet den Versicherten viele Vorteile. Der größte davon ist, dass von Seiten des Staates ein Teil der Beiträge an die Rürup-Versicherung mitfinanziert werden. Was ebenfalls die Basisrente lukrativ macht, ist die Tatsache dass die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine reine Altersvorsorge handelt. Eine Basisrente kann nicht gepfändet werden, was ebenfalls vorteilhaft für den Versicherten ist. Als Fazit kann festgehalten werden, die Rürup-Rente gehört zu den an besten staatlich geförderten Anlageformen. Das Prinzip der Rentenversicherung auf Rürup-Basis hat dieselbe Funktionsweise wie die betriebliche Rente oder die private Rentenversicherung. Die Versicherten erhalten im Rentenfall lebenslang eine gleich hohe Rente ausgezahlt. Diese ist abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge. Auch hängt die Höhe der Rürup-Rente davon ab, wie gut die Versicherungsgesellschaft das Geld anlegte. Von einem langfristigen Anlageerfolg profitiert somit der Versicherte. Frühestens mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres kann die Rentenzahlung aus der Basisrente beginnen. Jährlich steigen die absetzbaren steuerlichen Beträge bis zu einem Maximum von 20.000 Euro bei Singles und 40.000 Euro bei einem Ehepaar. Ansprüche aus einer Rürup-Rente lassen sich weder vererben noch auf andere Personen übertragen. Außerdem lässt sich eine Basisrente, im Gegensatz zu anderen Anlageformen, nicht beleihen oder veräußern. Zusätzlich lässt sich eine Basisrente mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung erweitern. Auch eine Rente für Hinterbliebene lässt sich in einer Rürup-Police integrieren. Wer auf diese zusätzlichen Leistungen besteht, muss aber auch wissen, dass diese ihren Preis haben. Derartige Zusätze korrigieren die Rendite einer Basisrente nach unten. Besonders geeignet ist die Rürup-Rente für Selbständige und Freiberufler, da diese entsprechende steuerliche Möglichkeiten haben.
15. Dezember 2008
Den meisten Bundesbürgern ist klar, dass sie für den Ruhestand vorsorgen müssen. Die wenigsten jedoch schaffen es, in dieser Richtung etwas zu unternehmen. Viele vertrauen auf eine Lebensversicherung, auch wenn deren Rendite eher bescheiden ausfällt. Seit dem aktuellen Börsencrash haben auch die Unbelehrbarsten kapiert, dass Aktien und Fondsanteile nicht zur Altersvorsorge taugen. Viele Menschen sind verunsichert, wie sie richtig für die Zeit nach dem Erwerbsleben vorsorgen sollen. Dabei gibt es seit 2002 eine interessante Alternative: Die staatliche finanzierte Betriebsrente.Bisher war die Betriebsrente nur Arbeitnehmern von großen Konzernen vorbehalten. Damit konnten diese Unternehmen ihr Ansehen steigern und hatten einen Anreiz um qualifizierte Arbeitgeber zu gewinnen. Eine Betriebsrente kann das gesetzliche Altersgeld um über ein Drittel erhöhen. Bisher zahlten die meisten Unternehmen, welche ihren Arbeitnehmern eine Betriebsrente finanzierten diese zusätzliche Leistung zu 100%. Bis 2003 gab nur ein Drittel der deutschen Unternehmen Geld für die betriebliche Altersrente aus. Im Jahr 2002 gab es eine entscheidende Gesetzesänderung: Nun haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Im Gegensatz zu der klassischen Form einer Betriebsrente, dass der Arbeitgeber diese komplett finanziert, besteht nun das gesetzliche Recht auf einer Entgeltumwandlung. Die Beiträge zu der neuen Form der betrieblichen Altersvorsorge muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Jedoch gibt wird diese Art der Altersvorsorge vom Staat subventioniert. In etlichen Fällen beteiligt sich aber auch der Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge. Es gibt verschiedene Wege zu einer betrieblichen Altersvorsorge.
Mit einer Direktzusage, sag der Arbeitgeber seinen Angestellten und Arbeitern zu, dass pro Jahr Betriebszugehörigkeit ein vereinbarter Rentenbetrag bezahlt wird. Diese klassische Form der Betriebsrente ist vollständig von dem Unternehmen finanziert. Der Arbeitnehmer muss keinen Cent zu dieser Sonderleistung des Unternehmens beitragen. Diese Form der Betriebsrente ist immer noch die gebräuchlichste.
Die Betriebsrente in ihrer ältesten Form ist die Unterstützungskasse. Die Versorgungseinrichtung wurde entweder von einer Firma oder mehreren Unternehmen ins Leben gerufen. Die Aufgabenstellung der Unterstützungskassen ist es, die spätere betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter zu sichern. In den meisten Fällen zahlen die Firmen zu 100% in die Unterstützungskassen ein. Aber ach für die Mitarbeiter ist eine Unterstützungskasse ein idealer Weg, um steuerfrei Beiträge für die eigene Altersversorgung einzuzahlen.
30. November 2008
Von Luft und Liebe allein kann keiner leben, so ein altes Sprichwort. Das Arbeits- oder Erwerbseinkommen ist der Verdienst, den man vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommt, weil man einer Arbeit nachgeht. Um eine Versicherung wie zum Beispiel Altersvorsorge, Krankentagegeldversicherung oder Riester Rente bezahlen zu können, braucht man Einkünfte.
Je nach Beruf gibt es verschiedene Arten von Einkommen: Beamte und Angestellte bekommen ein Gehalt, Arbeiter erhalten einen Lohn, freiberuflich Tätige (z.B. Architekten, Rechtsanwälte) ein Honorar und Künstler eine Gage. Makler, die Häuser, Wohnungen oder Grundstücke vermitteln bekommen für jede erfolgreiche Vermittlung eine Courtage, Handels- und Versicherungsvertreter eine Provision. Der Lohn des Unternehmers ist der Gewinn, den er erwirtschaftet.
Das durchschnittliche Bruttoeinkommen einer vierköpfigen Familie in Deutschland, in der Mutter und Vater erwerbstätig sind, beträgt etwa 3200 Euro pro Monat. Von diesem Bruttolohn muss ein bestimmter Teil an Steuern und Sozialabgaben an den Staat abgegeben werden. Was dann tatsächlich übrig bleibt, nennt man den Nettolohn.
Vom Bruttolohn wird abgezogen:
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Sozial Versicherung (= Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
- Solidaritätszuschlag für neue Bundesländer
Diese Steuern werden bereits abgezogen, bevor das Geld auf das Konto des Arbeitnehmers ausgezahlt wird.
Eine Familie in Deutschland mit zwei Kindern muss durchschnittlich 25% des Bruttogehaltes an die Gemeinschaft, also an den Staat abführen. So bleiben von einem Bruttoverdienst von 3200 Euro monatlich oft kaum mehr als 2000 Euro übrig. Unverheiratete Arbeitnehmer ohne Kinder haben - da sie keine Leistungen wie Kinder- oder Wohngeld beziehen - noch niedrigere Nettoeinkommen. Familien mit höherem Bruttoeinkommen als 3200 Euro müssen mit einer steigenden Steuerprogression rechnen. Darunter versteht man, dass höhere Einkommen auch einen höheren Prozentsatz an Steuern bezahlen.
Doch nicht nur die Arbeitnehmer bezahlen Steuern und Versicherungen. Auch die Arbeitgeber zahlen pro Arbeitnehmer denselben Lohnsteuer- und Sozial Versicherung Beitrag wie der Arbeitnehmer selbst. Bei Berechnung der Personalkosten (= Kosten pro Mitarbeiter) müssen die Arbeitgeber auch Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigen.
08. Oktober 2008
Wer heutzutage die Medien verfolgt, bekommt nicht gerade das Gefühl von Sicherheit im Alter, sondern eher Angst davor im Alter arm zu sein. Die gesetzlichen Rententräger “versprechen” bei guter Arbeitskraft und einem weiteren Einkommen, wie in den vergangenen fünf Jahren eine monatliche Rentenzahlung von ca. 1500 €. Das klingt erst einmal nicht schlecht. Doch man beachte auch die Ausgaben, die mit dem Eintritt in das Rentenalter hinzukommen. Da wären zum Einen Krankenkassenbeiträge und Steuern, zum Anderen aber auch die Erwartung, dass die Lebenshaltungskosten in Zukunft weiter steigen werden. Wenn man also davon ausgeht, dass man zum jetzigen Zeitpunkt mit 1500 € gut auskommen kann, dann muss dies nicht bedeuten, dass es auch weiterhin so sein wird, wenn der Zeitpunkt des Rentenalters eintritt. Die genannte Zahl von 1500 € bezieht sich hierbei nämlich hinzukommend auf einen Auszahlungszeitpunkt der ca. 20 bis 30 Jahre in der Zukunft liegt.
Experten rechnen damit, dass sich die Inflationsraten zukünftig noch erhöhen werden. Das Statistische Bundesamt ließ eine geschätzte Inflationsrate für März von ca. 3,1 % verlauten.
Beispiel:
Man nehme einen derzeit 30 Jährigen berufstätigen Bürger, der mit zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Rentenzahlung von ca. 1500 € rechnen darf. Wenn dieser jetzt eine Reise plant, die 800 € kostet, dann muss er damit rechnen, dass bis zu dem Zeitpunkt an dem er ins Rentenalter eintritt für die selbe Reise ca. 1700 € ausgeben muss.
Der Markt der derzeitigen privaten Rentenversicherer ist groß, hierbei die richtige Wahl zu treffen - gar nicht so einfach.
16. April 2008
Private Altervorsorge - private Rentenversicherung
Sie fragen sich wozu Sie im Alter private Vorsorge treffen sollten? Die private Rentenversicherung soll die Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung schließen. Damit Sie im Alter keine Lebensqualität missen müssen. Derzeit bezieht ein Rentner durchschnittlich ca. 70 % seines früheren Einkommens. Tendenz sinkend. Das heißt, um im Alter gut versorgt zu sein nutzen Sie die Angebote der privaten Rentenversicherung und halten Sie Ihren Lebensstandard. Es gibt viele verschiedene Varianten und Tarife, die individuell auf Sie zugeschnitten werden können.
Fakten, die für eine private Rentenversicherung sprechen:
- Hohe Arbeitslosigkeit - Beitragszahler sind nur Arbeitnehmer mit einem Arbeitsverhältnis. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit beeinträchigt dies das Verhältnis, Beitragszahler zu Rentner weiter zum Negativen.
- Der Generationenvertrag: Es werden weniger Kinder geboren, da Sie als Beitragszahler, der gesetzlichen Rentenversicherung für die jetzigen Rentner einzahlen und nicht Ihr eigenes Rentenvermögen aufbauen, hängt die Höhe Ihrer Rente im Alter von den zukünftigen Beitragszahlern ab d.h. weniger Kinder bedeuten zwangsläufig weniger Rente für SIE.
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Versichern Sie Ihre Arbeitskraft!
Jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter, wird vor Erreichen des
Rentenalters berufsunfähig. Der Betroffene verliert nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern auch ein Stück Lebensqualität, verursacht durch finanzielle Einbußen und psychische Belastung, die dieser verlust mit sich bringen.
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sind sie umfassend bei Unfall- und Krankheitsfolgen geschützt.
Der Beitrag richtet sich dabei nach der Berufsgruppe, Alter, Geschlecht, aktueller Gesundheitszustand, der Leistungs- und Versicherungsdauer, sowie der vom Versicherten erwarteten Rentenauszahlung bei Eintritt des Versicherungsfalls.
Berufsunfähig sind Sie dann….
…wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Welche Höhe der Rente ist zu erwarten?
Die Höhe der Rente, richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der, wie die Höhe (durch den Beitrag), schon beim Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entshieden wird.
16. April 2008