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Leider machen viele potenzielle Versicherungsnehmer ihre Entscheidung für eine Berufunfähigkeitsversicherung davon abhängig, wie hoch die Prämie dafür ist. Dabei wäre es sinnvoller, den Fokus auf die Bedingungen des Versicherungsvertrages für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu richten. Hier gibt es, neben dem Preis für einen Versicherungsschutz, die größten Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Oft sind es abstrakt gehaltene Verweisungen, die misstrauische machen sollten. Mit verklausulierten Sätzen erklären die Versicherungen dabei meistens nur, unter welchen Voraussetzungen sie nicht zahlen. Nicht nur für Laien, selbst für Juristen sind derartige Sätze oft nur schwer oder gar nicht verständlich.
Bevor ein Versicherungsunternehmen die Bedingungen und Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung individuell festlegt, prüft sie. Dabei wird die Krankheitsvorgeschichte, die Art der Arbeit des Versicherungsnehmers und die gesundheitlichen Auffälligkeiten genau betrachtet. Entsprechend dem Risikoprofil fallen die Prämie und die Vertragsbedingungen aus. Eine Bedingung die für den Versicherten sehr schwere Folgen haben kann, ist der Ausschluss des Versicherungsfalles bei bestimmten Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers. Tritt der Fall einer Berufsunfähigkeit ein, kann die Erkrankung welche dazu führte durchaus in Zusammenhang mit einer bereits älteren Vorerkrankung gebracht werden.
Eine ebenfalls wichtige Bedingung auf die Versicherte bestehen müssen, ist die Möglichkeit Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zinslos stunden zu lassen, ohne den Verlust des Versicherungsschutzes. Ebenfalls weniger positiv für den Versicherungsnehmer ist die Bedingung, dass der § 41 vom Versicherungsvertragsgesetz angewandt wird. Diese Regelung erlaubt der Versicherungsgesellschaft einen nachtäglichen Rücktritt vom Vertrag oder die Erhöhung der Prämie. Dies ist möglich wenn ein höheres gesundheitliches Risiko vorlag, von dem der Verbraucher bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nachweislich nichts wusste. Dazu zählen beispielsweise Erbkrankheiten die erst ab einem bestimmten Alter ausbrechen. Hier ist es wichtig mit der Versicherungsgesellschaft auszuhandeln, dass sie auf ihr Recht gemäß § 41 Versicherungsvertragsgesetz verzichtet. Ein weitere folgenschwere Bedingung kann sein, dass bei einer verspäteten Meldung der Berufsunfähigkeit nicht rückwirkend gezahlt wird. Auch hier gilt es eine Versicherungsgesellschaft zu finden, die dies bis zu drei Jahre rückwirkend tut. Eine derartige Berufsunfähigkeitsversicherung gehört sicher nicht zu den billigen Anbietern, aber sichert das Risiko der Berufsunfähigkeit zu Gunsten des Verbrauchers ab.
04. Dezember 2008
Als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Investition. Die Versicherung soll die Invalidität eines Arbeitnehmers oder Selbständigen absichern. Etwas irreführend ist in diesem Bereich der Begriff der Berufsunfähigkeit aus der Rentenversicherung. Sie gilt, im Gegensatz zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, nur für einen sehr kleinen und eng eingegrenzten Personenkreis.Besonders Familien in denen eine Person mit der Arbeitsleistung den Unterhalt bestreiten, sollten sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Fällt das Gehalt des Hauptverdieners wegen einer Invalidität weg, kommt die ganze Familie in große finanzielle Nöte.
Grundsätzlich zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente, wenn die Invalidität eingetreten ist und der Versicherte seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Selbst wer nach einem schädigenden Ereignis seinen Beruf noch zu 50% ausüben kann, bekommt die Berufsunfähigkeitsrente. Als Berufsunfähig gilt, wer komplett unfähig ist seinem Beruf nachzugehen, weil
- er/sie unter den Folgen einer Krankheit leidet
- er/sie nach einer Körperverletzung dies nicht mehr kann
- er/sie unter einem permanenten Verfall der körperlichen und geistigen Kräfte leidet
Ein Arzt muss nachweisen, dass für mindestens sechs Monate in Folge eine Berufsunfähigkeit vorliegen wird, die eine Berufsausübung unmöglich macht.
Wer sich Versicherungsangebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einholt, bekommt unterschiedliche Angebote. Mit in die Beitragsberechnung fließt die Leistungsdauer ein. Damit ist der Zeitraum gemeint, in dem die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden soll. In aller Regel ist dies bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Nach diesem Zeitpunkt erhält der Berufsunfähige seine Altersrente. Mittlerweile bieten Versicherungsgesellschaften Berufsunfähigkskeitspolicen mit einer Leistungszeit bis zum 67. Lebensjahr an. Der Grund dafür ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Interessante Optionen werden angeboten, in dem eine Versicherungsdauer bis beispielsweise zum 58 Lebensjahr vereinbart wird, die Leistungsdauer aber bis zum 67. Lebensjahr im Vertrag fixiert ist.
Entscheiden für den Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Eingruppierung des Berufes. Je höher bei dem ausgeübten Beruf das statistische Risiko ist, berufsunfähig zu werden, um so höher ist die Versicherungsprämie. Für Risiko behaftete Berufe, wie Handwerker oder Bergleute, ist oft nur eine Dauer der Versicherung bis maximal zum 55. Lebensjahr möglich.
Auch Raucher und chronisch Kranke müssen mit höheren Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen.
Die Einholung und der detaillierte Vergleich der Versicherungsangebote ist daher unerlässlich.
04. November 2008
Die Zahlen sind erschreckend und stimmen vor allen Dingen sehr, sehr nachdenklich: Jeder vierte Bundesbürger wird laut Statistik vor dem Eintritt in das Rentenalter berufsunfähig, das ist leider Gottes nun mal so. Schlimm ist dabei, dass nur maximal 10 Prozent der Betroffenen im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dagegen versichert sind. Das liegt vor allen Dingen an dem Fakt, dass es keinen gesetzlichen Versicherungschutz für nach 1961 Geborene gibt. Die Gefahr, dass man dem eigenen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann, ist immer allgegenwärtig, was vor allen Dingen für Berufe gilt, die körperlich und geistig belastend sind. Zu den am meisten gefährdeten Personen in Bezug auf Berufe sind laut Statistik Handwerker wie zum Beispiel Fliesenleger, Maurer, Zimmermänner und Dachdecker, Feuerwehrleute und Krankenpflegepersonal zu zählen, diese Gruppen sind von einer BU fast schon abhängig, weil sie de facto sehr stark gefährdet sind, was eine Berufsunfähigkeit anbelangt. Aber ebenfalls Jobs wie zum Beispiel als Lehrerin oder als Musikerin sind sehr stark laut Statistik gefährdet. Andere Jobs sind weniger belastet. Zu diesen Berufen besteht deutlich geringeres Risiko. Dazu gehören Jobs wie zum Beispiel Kaufmänner, Verwaltungsleute, Ärzte, Bürokauffrauen, Anwälte oder Architekten, um nur einige wenige Beispiele für diese Berufe hier an dieser Stelle zu nennen. Generell kann man aber auf jeden Fall die These aufstellen, dass es de facto niemandem schadet, über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nach zu denken, denn durch einen solchen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist man auf alle Fälle auf der sicheren Seite, das ist als sicher an zu sehen und de facto nicht von der Hand zu weisen, so viel steht wohl auf jeden Fall mehr als nur fest.
08. September 2008