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Wer als Selbständiger oder Freiberufler arbeitet trägt viel Verantwortung. Für sich selbst, sein Unternehmen, seine Angestellten und für seine Kunden. Selbst bei gewissenhaftester Arbeit kann es passieren, dass Fehler gemacht werden. Leider können diese bei einem Kunden schwere Schäden, finanzieller oder auch gesundheitlicher Art hervorrufen. Der Freiberufler oder Selbständige muss im schlechtesten Fall für die verursachten selbst und in voller Höher aufkommen. Im Extremfall kann dies die Insolvenz bedeuten, verbunden mit Zahlungsverpflichtungen an den Geschädigten über viele Jahre hinweg.Bevor eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, sollte sich der Selbständige oder Freiberufler überlegen, ob er einen solchen Versicherungsschutz benötigt. Dazu sind folgende Fragen hilfreich:
- Gibt es Angestellte im Betrieb? Wenn ja, können sich diese während ihrer Arbeit verletzen?
- Besteht die offensichtliche Gefahr, dass sich Firmenbesucher oder Kunden in den Büro- und Geschäftsräumen einen Schaden zuziehen?
- Arbeiten Sie vor Ort bei dem Kunden? Wenn ja, können Sie oder Ihre Angestellten dort Schäden verursachen?
- Was passiert, wenn ein Auftrag nicht zum vertraglich vereinbarten Termin fertig wird?
- Welche Folgen hat es für Ihren Kunden, wenn der Auftrag mit Fehlern ausgeführt wurde? Kann dies Schäden bei dem Kunden verursachen?
- Führt ein mangelhaft ausgeführter Auftrag zu Beeinträchtigungen des Betriebes Ihres Kunden?
- Arbeiten Sie mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen?
Wer eine dieser Fragen bejahte, für den kann eine Betriebshaftpflichtversicherung eine sinnvolle Absicherung sein. Grundsätzlich deckt eine solche Versicherung nur Schäden an Personen und Sachen ab. Entstehen durch die fehlerhafte Ausführung dem Kunden Vermögensschäden, muss dafür eine spezielle Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt derartige Schäden nicht ab. Eine derartige Versicherungspolice versichert das eigene Personal, die Betriebsmittel und das eigene Betriebsgebäude. Der Versicherungsschutz gilt auch, für die Ausführung von Arbeiten auf Grundstücken der Kunden. Bis zu einem gewissen Teil übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung Umweltschäden. Meistens fallen die Unfälle mit gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen unter die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften. Wurde nachgewiesen, dass ein derartiger Unfall durch grobe Fahrlässigkeit in der Lagerung und dem Umgang mit diesen gefährlichen Stoffen hervorgerufen wurde, müsste die Betriebshaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.
02. Dezember 2008
Bei Schäden sollte nicht nur daran gedacht werden, was einem selbst als passieren kann. Jeder hat schon einmal aus einer Unachtsamkeit heraus jemanden anderen oder sich selbst einen Schaden zugefügt. Das schlimmste was einem dabei passieren kann, sind Schadensersatzleitungen die das eigene Budget über Jahre schädigen.Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:
Beim Verlassen der Wohnung vergas eine Mieterin den Heizlüfter abzustellen. Dieser verursachte einen Zimmerbrand, der sich auf das ganze Mietaus ausweitete. Als sie nach Hause kam, standen mehrere Löschfahrzeuge der Feuerwehr vor dem Haus und bekämpften den Brand. Die Ursache für das Feuer war schnell gefunden. Den Schaden in Höhe von mehreren hunderttausend Euro musste die Frau selbst bezahlen.
Ein Mann war mit dem Fahrrad von der Kneipe auf dem Rückweg nach Hause. Es war bereits dunkel und das Rad unbeleuchtet. Ein von hinten kommendes Auto sah den Fahrradfahrer zu spät und musste auf die andere Seite der Straße ausweichen. Dort kollidierte es mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Neben zwei Totalschäden bei den Autos entstanden erhebliche Personenschäden. Die Zechtour kam den Radfahrer teuer zu stehen, er hatte eine Haftpflichtversicherung.
Es gibt noch mehr Beispiele aus der Praxis, wie schnell Schäden ungewollt herbeigeführt werden können. Ein absolutes Muss ist deshalb die private Haftpflichtversicherung. Der Jahresbeitrag ist zwischen 50 und 120 Euro sehr moderat, wenn man überlegt, dass dafür Schäden von mehreren Millionen Euros abgedeckt sind. Die Mindestdeckungssumme bei einer privaten Haftpflichtversicherung sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen. Wer einen Vertrag mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro abschliesst ist auf der sicheren Seite, wenn ein Schaden eintritt. Bei der privaten Haftpflichtversicherung sind der im Haushalt lebende Ehepartner und die Kinder mitversichert. Wer ohne Trauschein glücklich in einem gemeinsamen Haushalt lebt, kann den Partner namentlich in die private Haftpflichtversicherung mit aufnehmen lassen. Dadurch wird im Haushalt nur eine gemeinsame Haftpflichtversicherung benötigt. Ein Problem ist jedoch an dieser Option: Schäden die sich gegenseitig gemeinsam versicherte Lebenspartner zufügen, werden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
18. November 2008
Die Deutschen lieben ihre Haustiere. Unabhängig von der eigenen und er gesamtwirtschaftlichen Situation sparen sie nicht an ihren kleinen Lieblingen. Für den Vierbeiner nur vom Besten! Leider wird bei aller Liebe zum Haustier oft übersehen, dass auch dieses Schäden anrichten kann. Selbst harmlose kleine Nager wie Meerschweinchen können Schäden in der Mietwohnung verursachen. Tritt der Schadensfall ein, sind oft viele Tierhalter nur unzureichend oder gar nicht versichert. Dabei würden mit einem geringen monatlichen Versicherungsbeitrag die meisten Risiken, welche durch Haustiere entstehen sich absichern lassen.Wenn es um Schäden durch Tiere geht, steht der beste Freund des Menschen ganz oben. Vor allem Hunde verursachen jedes Jahr viele Haftpflichtfälle. Die Hauptsache machen dabei Bissverletzungen aus. Hat ein Hundehalter für seinen Vierbeiner keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kommen selbst leichteste Bissverletzungen sehr teuer. Neben einem Schmerzensgeld muss das Hundeherrchen auch für die Behandlungskosten aufkommen. Bei einem Hundebiss der leichteren Art fällt dabei eine Arztrechnung in Höhe von mehreren Hundert Euro an. Bei schweren Verletzungen mit bleibenden sichtbaren Narben, wird es für einen Hundehalter noch teuerer. Sogar die Entfernung der Narben durch neuartige Lasertechnik, muss der Hundehalter bezahlen, wenn er fahrlässig gehandelt hat. Pro Sitzung wird für eine derartige Laserbehandlung zwischen 100 - und 150 Euro vom Arzt berechnet. Bei kleineren Narben die durch einen Hundebiss hervorgerufen wurden sind meistens zehn Laserbehandlungen notwendig.
Ebenfalls große Schäden provozieren frei herumlaufende Hunde im Straßenverkehr. Unfälle mit erheblichen Personen- und Sachschäden entstanden dabei. Der Hundehalter muss für diese Schäden haften. Am sichersten ist es eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro ist dabei in den meisten Fällen ausreichend. Die günstigsten Versicherungsprämien für eine derartige Haftpflichtversicherung liegen zwischen 50 und 90 Euro im Jahr pro Hund.
Kleine und ungefährliche Haustiere, wie Hasen, Katzen, Vögel oder Meerschweinchen benötigen keine eigene Haftpflichtversicherung. Schäden von diesen kleinen Haustieren verursacht werden, übernimmt die private Haftpflichtversicherung des Besitzers. Gleiches gilt für ein angemietetes oder ausgeliehenes Pferd. Ist jedoch das Reittier im eigenen Besitz benötigt es eine eigene Haftpflichtversicherung. Wie bei einer Haftpflichtversicherung für einen Hund, ist eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro angemessen. Der Jahresbeitrag dafür bewegt sich zwischen 80 und 120 Euro.
11. November 2008