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Die Hausratversicherung

Das persönliche Eigentum im Haus oder der Wohnung gehen schneller verloren als die meisten glauben. Durch Blitzschlag kann ein Anwesen abbrennen. Wenn es dabei bei Sachschäden bleibt, können die Bewohner vom Glück sprechen. Grundsätzlich sind in der Hausratversicherung alle Gegenstände versichert, die zum gesamten Hausrat des Versicherungsnehmers zählen. Dazu gehören alle Dinge, die in einem Haushalt für den Gebrauch, die Einrichtung oder zum Verbrauch vorhanden sind. Bargeld mit eingeschlossen. Je nach Vertrag können auch Werkzeug oder sogar Schlauchboote mitversichert werden. Das Auto oder ein Motorrad sind von der Hausratversicherung ausgeschlossen.  Bei der Hausratversicherung gib es eine so genannte Grunddeckung. Diese tritt ein, wenn bestimmte schädigende Ereignisse eintreten. Dazu zählen Explosionen, Brand, Einbruch, Raub oder versuchter Raub, Schäden durch Leitungswasser, Sturmschäden, Hagelschäden, Vandalismus bei einem Einbruch. Diese Grunddeckung versichert nur diese Schadensfälle und kann erweitert werden. Elementarschäden können durch eine Erweiterung der Grunddeckung abgesichert werden. Nun sind auch Schäden abgedeckt die durch Hochwasser, Lawinen, Erdrutsch oder Erdbeben hervorgerufen werden. Wer sein Fahrrad gegen Diebstahl versichern möchte, sollte eine entsprechende Zusatzdeckung abschließen. Gleiches gilt für Aquarianer. Wer ein sehr großes Aquarium zuhause stehen hat, kann Schäden daran ebenfalls mit einer erweiterten Zusatzdeckung versichern. Auch Überspannungsschäden durch Blitzschlag lassen sich mit einer zusätzlichen Deckung versichern. Hie gibt es große Unterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften. Bei manchen sind derartige Zusätze kostenlos und müssen nur im Vertrag fixiert werden, bei anderen kosten derartige Zusatzdeckungen viel Geld. Je nach Gestaltung des Versicherungsvertrages fällt der Ersatzwert aus. So werden bei bestimmten Vertragsbedingungen der Neuwert de beschädigten Hausrates ersetzt oder auch nur der Zeitwert. Unterschiede gibt es auch bei der Gestaltung der Prämien. Bei manchen findet kategorisch keine Anpassung statt, wiederum bei anderen ist die Entwicklung der Beiträge zu der Hausratsversicherung davon abhängig, wie sich während der Vertragslaufzeit die gemeldeten Schäden des Versicherungsnehmers entwickelt. Ebenfalls große Abweichungen treten im Fall eines Fahrraddiebstahls auf.

jetzt kommentieren? 25. Mai 2009

Die Hausratversicherung und was sie abdeckt

Für die Eigentümer von Immobilien gibt es keine gesetzlichen Pflichtversicherungen. Trotzdem gehört die Wohngebäudeversicherung zu einer Versicherung die im eigenen Interesse abgeschlossen sein muss. Schäden die durch Unwetter, gebrochene Wasserleitungen, Blitzschlag oder Brand entstanden sind, können bei der Behebung sehr teuer werden.

Die Hausratversicherung ist mit den Leistungen der Wohngebäudeversicherung vergleichbar. Auch wenn sie andere Risiken absichert. Eine Hausratversicherung deckt die entstandenen Schäden der beweglichen Gegenstände in einem Haus oder Wohnung ab, die durch Einbruchdiebstahl, Brand, Leitungswasser, Explosionen, Flugzeugabstürze, Sturm, Vandalismus oder Raub hervorgerufen wurden. In den meisten Fällen ist Brand die Schadensursache. Im Schadensfall deckt diese Versicherung den Neuwert der entwendeten oder beschädigten Dinge ab. Wer einen eigenen Haushalt hat, unabhängig ob in einer eigenen Immobilie oder zur Miete, kann durch eine Hausratsversicherung sein bewegliches Eigentum schützen. Wer wertvolle Gegenstände sein eigen nennte, kann diese mit der Hausratsversicherung absichern. Jedoch gibt es Sonderregelungen für bestimmte bewegliche Sachen. Für Sparbücher, Bargeld, Aktien, Münzen, Edelsteine, Schmuck, Antiquitäten, Briefmarkensammlungen oder Barren aus Edelmetall gelten Sonderregelungen der Versicherungsgesellschaften. Die meisten Anbieter von Hausratversicherungen leisten bei Verlust der besonders wertvollen Gegenstände oft nur eine maximale Entschädigung von 20% der Summe mit der sie versichert sind. Wer mehr Prämie für die Hausratversicherung zahlt, kann mit der Hausratversicherung eine höhere Entschädigung vertraglich festlegen.

Damit besonders wertvolle Dinge unter den Schutz der Hausratversicherung fallen, gelten besondere Bedingungen für deren Aufbewahrung. Die Versicherungsgesellschaften teilen vor Abschluss der Hausratversicherung mit, wie Wertgegenstände aufbewahrt werden müssen. Dazu gehört die Beschaffenheit von Tresoren. Auch gelten Obergrenzen für die Wertgegenstände im Haushalt. Bei einigen Versicherern ist diese für Bargeld bei 1.000 Euro.

Versichert sind bei einer Hausratversicherung alle beweglichen Gegenstände, selbst wenn diese fest installiert wurden. Beispielsweise eine wertvolle Einbauküche würde vom Schutz der Hausratversicherung erfasst werden. Auch Gegenstände die einen selbst nicht gehören,  sich aber im eigenen Haushalt befinden werden vom Versicherungsschutz erfasst. Zur Beweisführung ist wichtig, dass der Wert des geschädigten Hausrates nachgewiesen werden kann. Rechnungen, Kontoauszüge, Bestellzettel erkennen die Versicherungen an.

Problematisch ist der Fahrraddiebstahl. Zum Zeitpunkt des Diebstahls muss das Fahrrad abgeschlossen gewesen sein und der Tatzeitpunkt muss zwischen 6 und 22 Uhr liegen. Nur unter diesen Voraussetzungen zahlt die Hausratsversicherung.

jetzt kommentieren? 12. November 2008