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BGH Entscheidung zur Kinderinvalidität

Gerne verkaufen die Versicherungsgesellschaften Kinderinvaliditätsversicherung. Schließlich leben die Kinder auch gefährlich. Überall lauern auf die Heranwachsenden Gefahren. Kleinkinder können sich schwer beim Herumtollen auf dem Spielplatz verletzten. In den schlimmsten Fällen bleiben davon dauerhafte Schäden. Auch wenn ein Kind mit dem Roller, Dreirad, Laufrad oder Fahrrad unterwegs ist, kann es aufgrund fehlender Erfahrung leicht zu einem Verkehrsunfall kommen. Auch hier drohen Verletzungen die das Kind ein Leben lang in der Lebensqualität erheblich einschränken können. Viele verantwortungsvolle Eltern wissen um die Gefahren denen Kinder jeden Tag ausgesetzt sind. Als adäquates Mittel schließen sie eine Kinderinvaliditätsversicherung ab. Wie bei den jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei diesen Policen eine Vielzahl von Klauseln, im Volksmund auch Kleingedrucktes genannt. Zu den Ausschlussklauseln einer Versicherungsgesellschaft gehörte bisher beim Abschluss einer Versicherung gegen Kinderinvalidität, dass der Versicherungsfall bei angeborenen Krankheiten ausgeschlossen ist. In einem Fall der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde, kamen die Richter zu einer interessanten Rechtsauffassung. Die Eltern eines Kindes schlossen eine Kinderinvaliditätsversicherung ab. Einige Jahre nach dem Vertragsabschluss erkrankte das Kind schwer. Wie die Ärzte herausfanden litt, das Kind an einem Defekt der Blutgerinnung. Eine Krankheit, welche das Kind ererbt hatte. Immer wieder hatte das Kind schwere Gelenksblutungen. Dem siebenjährigen Kind bescheinigte das zuständige Versorgungsamt eine Behinderung. Der Grad der Beeinträchtigung wurde amtlicherseits mit 80% festgestellt. Die Eltern wandten sich an die Versicherungsgesellschaft und bestanden auf der Zahlung der fälligen Rente für das schwer erkrankte Kind. Die Versicherung weigerte sich jedoch und verwies auf die eigenen Bedingungen. Darin stand, dass angeborene Krankheiten nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Den Eltern wurde unterstellt, dass sie von der Erkrankung bereits bei Vertragsabschluss wussten. Die Ausschlussklausel der verklagten Versicherung, ist bis zu diesem Prozess vor dem Bundesgerichtshof weit verbreitet gewesen. Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung der Rente an das Kind. Der Urteilsspruch wurde damit begründet, dass Versicherungen meistens erst ab einem Jahr Kinder in die Invaliditätsversicherung aufnehmen. Dazu ist notwendig, dass die versicherten Kinder gesund sind und keine Behinderung vorliegt. Durch den Ausschluss von Kindern die an einer Erbkrankheit leiden, werden diese und deren Eltern benachteiligt, so die BGH Richter.

jetzt kommentieren? 31. Dezember 2008

Das Versicherungsvertragsgesetz: Wer es kennt ist im Vorteil!

Seit dem 01.01.2008 gibt es in Deutschland ein Gesetz, das die Rechte der Versicherungsnehmer stärkt. Leider kennen es die wenigsten Verbraucher. Das Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) gewährleistet den Versicherten mehr Rechte und Schutz. Schließlich lassen sich in keinem Land die Menschen ihren Versicherungsschutz so viel kosten wie in Deutschland: Im Durchschnitt belasten die Versicherungsprämien die Budgets der privaten Haushalte mit 3.000 Euro pro Jahr. Auch wenn durch Fernsehbeiträge, in Fachmagazinen und Tageszeitungen regelmäßig Berichte über sinnvolle Versicherungen erscheinen, bringen vor allem die weniger nützlichen Versicherungsverträge den Anbietern Jahr für Jahr gutes Geld ein. Ganz oben auf der Hitliste der überflüssigen Versicherungen stehen die Sterbegeldversicherung und die Insassenversicherung. Seltsamerweise fehlen wirklich wichtige Versicherungen in vielen Haushalten. Branchenkenner gehen davon, dass etwa ein Drittel der deutschen Privathaushalte über keine Haftpflichtpolice verfügt. Oft liegt der Hauptgrund in den rudimentären Kenntnissen über Versicherungen. Diesen Umstand wussten weniger seriöse Versicherungsvermittler auszunutzen und berieten die Verbraucher oftmals nur unzureichend. Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz soll den schwarzen Schafen der Branche ein Riegel vorgeschoben werden, was auch im Sinne der renommierten Versicherungsgesellschaften ist. Durch das Versicherungsvertragsgesetz werden die Außendienstmitarbeiter der Versicherungen verpflichtet, besser und kundenfreundlicher zu beraten. Schriftlich dokumentiert muss ein Versicherungsvertreter seit dem 01.01.2008 belegen, warum er einen Kunden zu einem bestimmten Versicherungsvertrag rät. Wurde der Versicherungsnehmer unrichtig beraten, kann er dies nun belegen. Die Schadensersatzansprüche der Verbraucher lassen sich durch die Dokumentation der Beratungsleistung leichter geltend machen. Es gibt eine Ausnahme: Wer schriftlich einwilligt, auf eine Dokumentierung der Beratung zu verzichten, bekommt derartige Mitschriften nicht. Der Versicherungsmitarbeiter muss den Kunden explizit darauf hinweisen, dass etwaige Schadensersatzansprüche ohne eine derartige Unterlage nur schwer durchsetzbar sind. Bisher endete für viele Versicherungsgesellschaften die Beratungsleistung mit Abschluss des Versicherungsvertrages, oder wenn sie den Kunden zu weiteren Abschlüssen bringen wollten. Durch das Versicherungsvertragsgesetz sind die Versicherungen vom Gesetzgeber verpflichtet worden, auch während der Laufzeit des Versicherungsvertrages auf Nachfragen der Versicherten zu reagieren. Die bekannten Versicherungsgesellschaften nahmen das neue Gesetz gelassen hin. Durch gut ausgebildete Mitarbeiter boten sie schon in der Vergangenheit der Mehrheit ihrer Kunden einen sehr guten Service.

jetzt kommentieren? 26. Dezember 2008

Im Internet gibt es immer mehr und mehr Angebote zu den verschiedenen Versicherungen zu finden - Tendenz steigend

Ob nun Riester Rente, Lebensversicherung, private Krankenversicherung (PKV), gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder auch Grundfähigkeitsversicherung undKrankentagegeldversicherung: Zu den Versicherungen, die man in Deutschland so finden kann, gibt es am laufenden Ball Änderungen und Neuerungen, wie es auch so das Beispiel der kommenden Gesundheitsreform, die nächstes Jahr fällig wird, ganz deutlich zeigt. Viele der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher sind mehr und mehr verunsichert, weil die zig Änderungen eine Menge Bewegung und Veränderungen auf dem Gebiet der deutschen Versicherungen nach sich ziehen. Wer sich zum Beispiel über Britische Police, Einkommenssicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung,

Risikolebensversicherung oder über die Bedingungen in Bezug auf eine Unfallversicherung informieren will, wird sehr, sehr schnell heraus finden, dass es immer und immer wieder Neuigkeiten gibt, gar keine Frage. Wer versucht, da auf dem Laufenden zu bleiben, sollte sich auf jeden Fall sehr genau überlegen, ob man nicht besser einen Experten um Rat fragen sollte, der sich beruflich mit der jeweiligen gewünschten Versicherung auseinander setzt. Denn man muss sich im Klaren darüber sein, dass dieser Sektor der Versicherungen ein sehr, sehr komplexes Gebiet ist, dass man als Laie nur ansatzweise und damit rudimentär erfassen und vor allen Dingen verstehen kann. Wer also den Durchblick haben will, der muss auf jeden Fall in Erwägung ziehen, sich fachkundigen Rat ein zu holen, da ansonsten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit viele, viele offene Fragen offen bleiben, das ist de facto nicht von der Hand zu weisen, gar keine Frage. Dabei spielt es wie schon oben erwähnt im Großen und Ganzen gar keine Rolle, um was für eine Versicherung es sich im Großen und Ganzen denn so eigentlich handelt. Sicher, es gibt auch Versicherungen, die man sich selbst durch Recherchen erklären und vor allen Dingen auch selbst verständlich machen kann. Aber bei Fällen wie es zum Beispiel die Versicherungspflichtgrenze, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine

Dienstunfähigkeitsversicherung, eine Risikolebensversicherung oder auch eine Unfallversicherung sind, um nur einige wenige von vielen möglichen Beispielen zu nennen, besteht die Gefahr, dass man als Laie einfach nicht ganz und gar durchblicken kann, weil der Sachverhalt viel zu komplex ist, das ist als sicher an zu sehen, gar keine Frage.

jetzt kommentieren? 03. September 2008

Was gibt es alles Neues auf dem Markt der Versicherungen in Deutschland? Wer up to date sein will, der sollte sich im Internet über die vorliegenden Versicherungsangebote erkundigen

Wer in der heutigen Zeit in Bezug auf Versicherungen und im Besondern im Bezug auf Versicherungsangebote informieren will, der sollten den PC anschalten, die Maus in die Hand nehmen und im World Wide Web in Bezug auf Infos surfen, die sich rund um des Feld der Versicherungsangebote in Deutschland drehen. Ganz gleich, um was es sich für ein Versicherungsangebot handelt: Im World Wide Web gibt es eine schier unglaubliche Hülle und Fülle von zum Beispiel eine Unfallversicherung, eine private Krankenversicherung (PKV), eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV), eine Krankenhaustagegeldversicherung, eine Rechtschutzversicherung, eine Hausratsversicherung, oder auch um eine Haftpflichtversicherung handelt - im World Wide Web kann man zu all den aufgezählten Versicherungsangeboten passende Angebote finden, das ist ganz klar. Sicher, durch die Anzahl der vielen, vielen Versicherungen kann man als Interessierter ganz, ganz schnell den Überblick verlieren und versteht nur noch Bahnhof. Aber die gute Nachricht ist, dass es im World Wide Web auch gute Angebote in Bezug auf einen Versicherungsvergleich gibt. Damit kann man die Hülle und Fülle an Versicherungen gut und sorgfältig sowie vor allen Dingen in aller Ruhe miteinander vergleichen. Und das Gute daran ist, dass man es bequem von Zuhause aus auf dem heimischen Sofa machen kann, weil man durch das Internet das alles von Daheim aus regeln kann. Gute Zeiten für beide Seiten also, das ist nicht von der Hand zu weisen. Man wird sehen, was sich sonst noch so alles auf dem Gebiet der Versicherungen in Deutschland ergeben wird. Besonders darf man wohl im Großen und Ganzen mehr als nur gespannt sein, was sich auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ergeben wird, denn hier in diesem Fall wird sich auf jeden Fall auf Grund der kommenden Gesundheitsreform, die im nächsten Jahr wirksam wird, eine schiere Revolution ergeben, und das ist beileibe nicht all zu pathetisch ausgedrückt, auf gar keinen Fall.

jetzt kommentieren? 26. August 2008

Privat Versicherte atmen auf: Eine Mitnahme der Altersrückstellung ist auch nach der Gesundheitsreform bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich

Eine Mitnahme der angesparten Altersrückstellung ist bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) für PKV-Versicherte auch nach der kommenden Gesundheitsreform machbar, die ab dem nächsten Jahr wirksam wird. Privat versicherte Personen, die in ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) vor dem 01. Januar 2009 Mitglied geworden sind, haben die Option, bei einem Wechsel innerhalb der ersten 6 Monate in den Basistarif einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV) einen Anteil ihrer Alterungsrückstellung, den sogenannten Übertragungswert, mit zu nehmen. Wie das genau funktionieren wird, ist noch nicht ganz klar, aber es wird wohl auf jeden Fall so sein, dass man für eine Mindestverweildauer im Basistarif der neuen privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben muss, ehe man in einen besseren Tarif wechseln kann. Es wird also wohl so sein, dass der Teil der Alterungsrückstellung, also der Übertragungswert, erst nach einem Zeitraum von anderthalb Jahren, die man im Basistarif der neuen privaten Krankenversicherung (PKV) verbracht hat, in einen anderen Tarif der neuen privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherers transportiert werden kann. Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach so sein, dass die Mindestverweildauer im Basistarif anderthalb Jahre laufen wird, und erst im Anschluss an diese anderthalb Jahre kann man sich den originären Übertragungswert in einen besseren Normaltarif übertragen lassen und in diesen Tarif dann auch wechseln. Will man schon vor der anderthalbjährigen Frist in einen anderen Tarif wechseln, so ist dann der Verlust des Übertragungswerts die Folge von diesem Wechsel. Dann kann nämlich nur die ab dem Zeitpunkt des Wechsels im Basistarif neu aufgebaute Alterungsrückstellung eingerechnet werden. Ein Übertragungswert ist laut den neuen Regelungen genau 2x transportierbar, wenn die Mindestverweildauer abgelaufen ist - aber nur dann, wenn man aus dem Basistarif seiner Wechsel in den Basistarif einer neuen privaten Krankenversicherung (PKV) wechselt. Wenn man dann aber zum dritten Mal einen Wechsel seiner privaten Krankenversicherung (PKV) vornehmen möchte, kann man den eigentlichen Übertragungswert jedoch nicht mehr mitnehmen, was auch für einen Wechsel von dem Basistarif  in einen Normaltarif bei der neuen privaten Krankenversicherung (PKV) der Fall ist. Man muss also bei einem Wechsel seiner privaten Krankenversicherung (PKV) ganz genau kalkulieren, ob sich ein Wechsel in eine neue private Krankenversicherung (PKV) denn auch wirklich lohnt.

jetzt kommentieren? 08. August 2008

Der Markt der deutschen Krankenversicherungen verändert sich ständig: Wer den Überblick behalten will, muss sehen, dass er auf dem Laufenden bleibt

Wer sich auf Grund der kommenden Gesundheitsreform unsicher fühlt, ob er noch gut genug versichert ist, sollte sich mit aller Sorgfalt auf dem Markt der Krankenversicherungen (KV) umsehen. Das gilt besonders in dem Fall, wenn man Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist und seine PKV wechseln will. Dabei muss man so einiges beachten, wenn man kurz vor einem PKV Wechsel ist. So taucht zum Beispiel schnell die Frage auf, ob sich der PKV Wechsel denn überhaupt lohnt,  wenn man seine private Krankenversicherung nicht mehr so toll findet und zu einer anderen PKV wechseln will. Denn oft lohnt sich ein PKV Wechsel gar nicht. Primär gilt, dass die einzelnen privaten Krankenversicherungen (PKV) miteinander im Wettbewerb konkurrieren, und das sollte zum Nutzen der Versicherten auch so sein. Wie sagt man so schön: Konkurrenz belebt das Geschäft, und ein Wettbewerb fördert die Qualität des Services und bringt in den meisten aller Fälle eine kundenfreundliche Tarifkonzeption für den Versicherten mit sich. Oft kommt es vor, dass Versicherte ihre PKV zum eigenen Nachteil wechselten. Ein Wechsel der Krankenversicherung, besonders im Bereich der privaten Krankenversicherung, sollte man sich ergo ganz sorgfältig durch den Kopf gehen lassen und muss sehr umfassend überlegt werden, denn man muss schauen, was es denn so für Versicherungsverträge bei der PKV im Angebot gibt. Man kann auch Pech haben, so dass man bei der Aufnahme als Versicherter ist von der PKV, bei der man den Antrag stellt, abgelehnt wird. Das kann zum Beispiel in dem Fall passieren, wenn man eine Vorerkrankung hat oder aus einem weiteren Grund ein gewisses Risiko bedeutet. Dann kann es sein, dass man mit einer mit einer Ablehnung und/oder mit einer Einschränkung rechnen muss. Man muss immer daran denken, dass ein Antrag erst dann angenommen wird, wenn man erworbene Rechte über einen von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag vorweisen kann. In diesem individuellen Vertrag mit der jeweiligen KV hat man dann die besagten so genannten dauerhaften Rechte als Versicherter erworben, die man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollte. Daher kann nur zu einem gründlichen PKV Vergleich geraten werden.

jetzt kommentieren? 06. August 2008

Gesetzliche Rentenversicherung - für Selbständige, bald Pflicht ?

 Jürgen Rüttgers bereitet so manchem Selbständigen schlaflose Nächte.Kürzlich sorgte Jürgen Rüttgers für Schlagzeilen, die es in sich haben. Laut einem neuen Entwurf Rüttgers´, sollen Selbständige bald Pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung werden, um der Alterarmut vorzubeugen. Es sei klar, dass den Selbständigen damit höhere Ausgaben auferlegt werden, jedoch bewahre sie dies vor der Armut im Alter. Einzige Ausnahme: Wenn man als selbständig Tätiger/e einen Vorsorgeplan vorweisen könne, dann bestehe die Möglichkeit eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Das bedeutet man solle einkommensbezogene Vorsorge treffen, indem man sich vor verminderter Erwerbsfähigkeit, für das Alter, sowie für die Hinterbliebenen schützt. Das würde auch bedeuten, dass mit Ausnahme von Beamten, alle Angehörigen von Versorgungswerken (zum Beispiel: Ärzte, Juristen…), sowie alle anderen Selbständigen von der Versicherungspflicht befreit. Um sich von der Versicherungspflicht zu befreien, sei es notwendig eine sogenannte “Bescheinugung über den Abschluss eines zertifizierten Vorsorgevertrages” vorzulegen

Aus dem Vorschlag geht nicht hervor, ob ein dadurch eventuell entstehender Überschuss zur Finanzierung anderer sozialer Wohltaten genutzt werden soll oder nicht.

Weiterhin bedeutet die eventuelle Pflichtversicherung, dass Geringverdiener künftig besser gestellt werden sollen, um jedoch einen Mißbrauch durch Teilzeitbeschäftigungen vorzubeugen, sollen solche Zeiten künftig nicht nach dem Rüttgers-Modell für Geringverdiener zur Rentenaufbesserung genutzt werden können.

Für Selbständige hingegen, soll es jedoch möglich sein, die staatlichen Zuschüsse für die Riester-Rente zu erhalten und Arbeitslosengeld II Empfänger müssen seines Erachtens einen höheren Freibetrag von beispielsweise 700 € pro Lebensjahr erhalten. Damit sollen Arbeitslose (Alg2) die Möglichkeit haben eine zusätzliche Rente von ca. 235 € zu erzielen und die Abhängigkeit von staatlichen Hilfen senken.

Bisher stoßen diese Vorschläge seitens Rüttgers jedoch auf wenig Gegenliebe der politischen Mitstreiter.

Mal sehen, was uns erwartet….

jetzt kommentieren? 28. April 2008

Aldi verzichtet auf Versicherungsangebote

 Versicherungspolicen zwischen Fleisch und Obst bleiben vorerst für Aldi eine Vision.

Nachdem Stimmen laut wurden, dass Versicherungspolicen im Supermarkt dem Image der Versicherungsbranche schaden könnten, kam die Supermarktkette Aldi ins Grübeln und ließ die Pläne vom Versicherungsverkauf erst einmal gut sein.

Verbraucherschützer und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wehrte sich gegen die Tatsache, dass der Gegenstand der für Sie Lohn und Brot darstellt jetzt zum “Ramsch”-Verkaufsartikel mutieren sollte und übte scharfe Kritik gegenüber Aldi. Mit Erfolg. Aldi wollte die “Supermarkt”- Versicherung vermutlich nur deshalb an den “Mann” bringen, um damit den Gewinn zu steigern. Ein wichtiger Aspekt sei, dass Aldi bereits in vielen Ballungsgebieten flächendeckend verteten sei und somit ein weiteres Wachstum nicht durch weitere Filialeröffnungen erzielt werden kann. Zusätzlich dazu kommt, dass das Non-Food-Geschäft, sprich der Vertrieb von Computern, Kleidung etc. nicht mehr so gut läuft wie noch vor einigen Jahren. Die Versicherungsbranche kann also erst einmal wieder aufatmen und können darauf hoffen, dass ihnen vermeintliche Billig-Policen nicht das Geschäft vermiesen werden.

Nach Plus und Penny wollte der Lebensmittel-Discounter, in Zusammenarbeit mit der Signal Iduna, Privathaftpflicht-, Unfall-, Hausrat- oder Reiseversicherungen anbieten.

Andere Unternehmen, wie zum Beispiel C&A und Tchibo bieten neben Lebensmitteln und Kleidung seit einiger Zeit auch bereits Versicherungen oder Kredite an. Lidl machte es Kunden sogar möglich ein Tagesgeldkonto beim Lebensmitteldiscounter zu eröffnen.

Bleibt wohl zu warten, was uns demnächst noch alles in den Supermärkten begegnet….!?

jetzt kommentieren? 24. April 2008

Moderne Piraterie - Her mit dem Lösgeld…!

Früher kaperten Sie ganze Schiffe oder räumten die Ladung aus. Heutzutage geht es bei den Piraten oft um Kidnapping. Selbst hiervor kann man sich schützen, beziehungsweise vor dem finanziellen Verlust. Mit einer sogenannten Lösegeldversicherung zum Beispiel, diese erstattet im Falle einer Entführung mit Lösegeldforderung das Lösegeld bis zu der versicherten Summe (sogenannte Kidnap & Ramson Policen). Diese werden meist von Großindustriellen oder für Topmanager großer Wirtschaftsunternehmen abgeschlossen.Mit einer Warentransportversicherung werden nämlich lediglich Schäden, die durch Raub oder Beschädigung , die beispielsweise durch Kampfhandlungen während eines Überfalls entstehen, reguliert. Eine P&I Versicherung (Protection-and-Indemnity-Versicherung) reguliert ausschließlich legitime Haftungsansprüche Dritter und enthält eine Unfallversicherung für Besatzungsmitglieder, die im Fall einer Verletzung oder Tötung eines Besatzungsmitglied, durch einen Piratenangriff wirksam wird.

Der Reeder wird in den meisten Versicherungsfällen entlastet, jedoch kommt es vor, dass sich der Reeder nicht gänzlich entlasten kann, wenn ihm zum Beispiel nachweislich eine Mitschuld an der Piraterie angelastet werden kann.

Der weltweit verursachten Schäden wird derzeit auf ca. 13 Mrd. € jährlich geschätzt.

Seeleute setzen langsfristig auf die Technik - sogenannte Alarm- und Tracking-Systeme (z.B. ship-Loc) verbessern die Sicherheit der Schiffe erheblich. Hierbei handelt es sich um ein Satelliten-Ortungs-System, womit Schiffe weltweit geortet werden können - weiterhin ist es für die Besatzung von äußerster Wichtigkeit Notfall-Pläne zu erstellen und diese bevor der Ernstfall eintritt zu testen, damit alle wissen, wie sie sich verhalten sollen. Dies führt dann im Gefahrenfall zu einem höheren Sicherheitsgefühl und beugt Kurzschlusshandlungen der Besatzung vor.

jetzt kommentieren? 24. April 2008