Die private Pflegeversicherung: Jetzt vorsorgen!
Seit 1995 gibt es die gesetzliche und die private Pflegeversicherung. Viele Verbraucher sind der Meinung, dass diese Versicherung erst notwendig wird, wenn man alt und pflegebedürftig ist. Damit liegen sie falsch! Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherte, unabhängig von seinem Lebensalter, dauerhaft Pflege benötigt. Durch Krankheiten, schwere Verletzungen oder auch Unfälle kann jeder zum Pflegefall werden. Besonders Unfälle in der Freizeit trugen dazu bei, dass gesunde Menschen plötzlich auf die Pflege anderer angewiesen sind. Beim Inlineskaten den Helm nicht aufgesetzt, ein unglücklicher Sturz und schon kann es zu schwersten Schädigungen des Gehirns kommen. Niemand ist vor derartigen Ereignissen sicher. Deshalb ist es unumgänglich mit einer entsprechenden Pflegeversicherung vorzusorgen.Die Pflegeversicherung zahlt Zuschüsse für die Pflege zuhause oder stationär. Der Leistungsumfang ist bei der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleich. Im Gegensatz zur Krankenversicherung, erhalten bei der stationären, häuslichen oder teil stationären Pflege die Versicherten die selben Leistungen. Unabhängig ob sie der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung angehören.
Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft bei der Pflegeversicherung Pflicht. Je nach dem, wie sich ein Versicherter bei der Krankenkasse anmeldet, privat oder gesetzlich, muss eine entsprechende Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Wer Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist, wird automatisch Beitragszahler der gesetzlichen Pflegeversicherung. Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung bestehen in der Beitragshöhe. 1,7% des Bruttolohnes ist der monatliche Beitrag zu der gesetzlichen Pflegeversicherung. Frauen und Männer zahlen gleich viel. Beitragspflichtige ohne Kinder müssen zusätzlich 0,25% mehr entrichten. Bei einer privaten Pflegeversicherung wird ein Beitrag nach individuellem Risiko erhoben. Dieser richtet sich nach Beruf und Vorerkrankungen.
Auswählen zwischen der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung können nur freiwillig in der Krankenkasse Versicherte. Dazu gehört jeder, der sich in einer gesetzlichen Krankenkasse befindet, aber aufgrund des Einkommens die Möglichkeit hätte, in eine private Krankenkasse wechseln könnte.
Je nach Pflegebedürftigkeit und entsprechend dem Ort an dem die dauerhafte Krankenpflege stattfindet, werden die Zuschüsse zur Pflege gewährt.
In der Pflegestufe 1 befinden sich Menschen, die pro Tag mindestens 90 Minuten die Hilfe anderer benötigen. Zur Pflegestufe 2 zählt, wer einen Hilfebedarf von über drei Stunden am Tag hat. Die höchste Pflegestufe ist 3. Mindestens fünf Stunden am Tag muss sich um den Kranken gekümmert werden, bis hin zu einer 24 Stunden Betreuung. Mit der Pflegeversicherung können die entstehenden Kosten gemildert werden.
jetzt kommentieren? 07. November 2008