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Löchrig und entbehrlich: Die Reisegepäckversicherung

Wer eine Reise über das Internet oder ein Reisebüro bucht dem wird immer wieder eine Reisegepäckversicherung offeriert. Die Versicherungsgesellschaften versprechen den Versicherungsnehmern dabei einiges! So sind die Gepäckstücke der Reisenden und alles was in den Koffern oder am Körper getragen wird versichert. Wird während des Transportes oder beim Hotelaufenthalt das Reisegepäck des Versicherten beschädigt, zerstört oder geht es verloren, kommt die Reisegepäckversicherung dafür auf. Gleiches gilt, wenn auf Reisen das Gepäck des Urlaubers gestohlen oder vorsätzlich beschädigt wird. Auch bei Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Wasser und Feuer kommt die Reisegepäckversicherung für die entstandenen Schäden auf. Klar, dass das Gepäck der gesamten Familie durch die Police abgesichert ist. Ein Rundum-Sorglos Paket für wenig Geld. So versprechen es zumindest die Versicherungsgesellschaften. Die Realität sieht meistens anders aus. Kommt es im Urlaub zu einem Verlust der wertvollen Digitalkamera ersetzen viele Versicherungen maximal die Hälfte des Anschaffungswertes. Gleiches gilt für teueren Schmuck und wertvolle Pelze. Auch die Reihe der Ausschlüsse, wann nämlich die Reisegepäckversicherung nicht zahlt ist beachtlich! So ist bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung kein Versicherungsschutz vorhanden, wenn es sich um folgende Gegenstände handelt:

 

  • Geld
  • Flugtickets
  • Fahrkarten
  • Zahnprothesen
  • Kontaktlinsen

Wird ein Laptop oder eine Fotoausrüstung zu beruflichen Zwecken mitgeführt, fallen derartige Gegenstände nicht unter den Schutz der Reisegepäckversicherung. Auch müssen wertvolle Gegenstände, wie beispielsweise Schmuck oder teuere Uhren getragen werden, wenn sie unter den Versicherungsschutz fallen sollen. Ansonsten müssen sie in einem Hotelsafe sicher hinterlegt sein. Leider müssen viele Versicherungsnehmer einer Reisegepäckversicherung ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Allzu gerne verweisen die Versicherungsgesellschaften darauf, dass der Kunde fahrlässig gehandelt hat. Sehr streng ist der Katalog der Reisegepäckversicherungen, wenn es um Gepäck in Autos geht. Der Versicherte muss die Beweislast dafür tragen, dass das abgestellte Auto bewacht und verschlossen war. Die Beweislast dafür trägt der Versicherte. So muss ein Auto über Nacht in einer verschlossenen Garage stehen, ansonsten zahlt die Reisegepäckversicherung keinen Cent. Kommt es zu einem Verlust ersetzen die Versicherungsgesellschaften lediglich den Zeitwert de Gegenstandes. Auch eine weniger gute Erfahrung für die Versicherungsnehmer!

jetzt kommentieren? 09. Februar 2009