Posts gespeichert unter 'Unfallversicherung'
Unfallversicherungen sind eine eigene Wissenschaft. Es fängt schon alleine damit an, wie die Versicherungsgesellschaften den Begriff Unfall definieren. So liegt ein Unfall vor, wenn auf den Körper des Versicherten plötzlich ein schädigendes Ereignis stattfindet. Durch dieses äußere Ereignis kommt es zu einer unfreiwilligen Schädigung der Gesundheit. So weit die Definition eines Unfalls. Etliche Gerichte wurden schon damit beschäftigt um zu klären, ob ein Unfall vorliegt oder nicht. Eine Abgrenzung ist sehr schwer. Wenn ein bleibender Schaden am Körper des Versicherten durch einen Unfall stattfand, wird nach einer Gliedertaxe die Versicherungssumme entsprechend ausbezahlt. Wer beispielsweise das Gehör zu 30 Prozent auf einem Ohr verliert, bekommt die vereinbarte Gliedertaxe. Bei einem Sehverlust von 50 Prozent wird ebenfalls die Versicherungssumme aus der Unfallversicherung ausbezahlt. Die Festlegungen variieren zwischen den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Die Invaliditätsleistungen bilden das Fundament von jeder Unfallversicherung. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten wie ein Vertrag der Unfallversicherung ausgestaltet werden kann. So kann der Versicherungsnehmer zwischen den Optionen eines Mehrleistungstarifs, dem linearen Tarif und dem progressiven Tarif auswählen. Grundsätzlich stellt der Progressionstarif das beste Verhältnis zwischen der Versicherungsprämie und der Leistung. Im Vertrag der Unfallversicherung wird eine Grundsumme vereinbart. Damit der effektive Schutz der Unfallversicherung gegeben bleibt, sollte eine solche Grundsumme festgesetzt sein. In den meisten Fällen ist eine Grundsumme von 100.000 Euro die unterste Grenze. Dazu wird ein gestaffelter progressiver Tarif vereinbart. Die Progression sollte bei 225 Prozent beginnen und bis 350 Prozent reichen. Der Vorteil von einem Progressionstarif ist, dass mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 Prozent die Leistungen der Unfallversicherung weit über dem Normalen ansteigt. Die Versicherten sollten größten Wert darauf legen, dass die Progression bereits bei unteren Invaliditätsgraden entsprechend ansteigen. Wenig hilfreich ist die Steigerung der Invalidität erst ab 70 Prozent. In seinem Unfallversicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer die Vereinbarung individuell vereinbaren. So fallen die Summen für die Entschädigung bei einer eingetretenen Invalidität höher aus.
31. Januar 2009
Zu den Pflichtversicherungen eines Autohalters gehört, die Kfz-Haftpflichtversicherung. Das sollte, hoffentlich, jeder Autofahrer wissen. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann es im Schadensfall sehr teuer werden! Nicht nur die Sachschäden werden von einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern auch entstehende Personenschäden. Auch wenn für die Versicherungen die Gewinnspannen bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung eher mager sind, so zählen diese Policen zu den wichtigsten Versicherungen in Deutschland. Eine Anmeldung eines Kraftfahrzeuges ist ohne den Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht möglich.
Noch vor einigen Jahren war das Angebot an günstigen, und trotzdem leistungsfähigen Kfz-Haftpflichtversicherungen sehr begrenzt. Das änderte sich zum Vorteil für die Verbraucher. Mittlerweile bieten alle Versicherungsgesellschaften individuell zugeschnittene Tarife an. Aus ist es bei den Anbietern der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Standard geworden, dass Verträge über das Internet abgeschlossen werden können.
Keinen Einfluss haben die Versicherungsnehmer auf die Regionalklasse ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Je nach durchschnittlichen Unfällen im Jahr bemisst sich deren Höhe. Doch einige Faktoren beeinflussen den Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der ein Fahrzeughalter die Prämie mitgestalten kann.
- Fahrzeugalter: Viele Anbieter von Kfz-Haftpflichtversicherungen bieten den haltern von Neuwagen spezielle Tarife an, die günstiger sind, als Beiträge für ältere Fahrzeuge.
- Kilometerleistung: Wer wenig fährt, verursacht weniger Unfälle. So die Meinung der Versicherer. Wenigfahrer erhalten niedrigere Tarife, als Autofahrer die viel Kilometer mit dem Auto im Jahr fahren. Von Versicherer zu Versicherer variieren dabei die Kilometergrenzen. So dürfen bei einigen Anbietern die jährlichen Fahrleistungen von 9.000 oder 12.000 Kilometern nicht überschritten werden.
- Alter des Fahrzeughalters. Wer jünger ist, muss meistens höhere Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen. Besonders bei dieser Gruppe besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Dafür können ältere Autofahrer günstigere Prämien erhalten. Leider sind einige Kfz-Haftpflichtversicherungsanbieter dazu übergegangen, Autofahrer ab 70 oder 75 Lebensjahre mit höheren Prämien zu belegen.
- Geschlecht. Männer sind die schlechteren Autofahrer, der Statistik nach. Frauen sind deutlich weniger an Unfällen im Straßenverkehr beteiligt als die Männer.
- Garagenfahrzeuge: Wer nachweist, sein Auto in einer Garage unterzustellen, erhält dafür ebenfalls einen Rabatt bei dem Beitrag zu seiner Kfz-Haftpflichtversicherung.
Diese und andere Punkte, wie die Festlegung eines Fahrers, sollten bei dem Ausfüllen eines Antrages für die Kfz-Haftpflichtversicherung berücksichtigt werden. Das Resultat ist ein moderater Versicherungsbeitrag.
06. November 2008
Anders als bei Kranken- und Pflegeversicherung muss bei der Unfallversicherung allein der Arbeitgeber für die Beiträge aufkommen. In der Unfallversicherung sind alle Beschäftigten, aber auch Kinder in Kindergärten, Schüler und Studenten pflichtversichert.Die Unfallversicherung ist zuständig bei Unfällen, die sich während der Arbeit bzw. auf dem Weg zur Arbeit ereignen, sowie bei anerkannten Berufskrankheiten (z.B. Asthma bei Bäckern). Zu den Leistungen der Unfallversicherung gehören die Finanzierung der Heilbehandlung, die Zahlung eines Pflege- und Verletztengeldes, die Gewährung von Verletzten-, Witwen- und Waisenrenten sowie Hilfestellung bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. der Rentenversicherung schließlich sind alle Arbeiter und Angestellte sowie bestimmte Gruppen von Selbständigen (z.B. Handwerker) versichert. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht auf den gesamten Arbeitslohn erhoben, sondern nur bis einer Beitragsbemessungsgrenze. Wie bei der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wird der Versicherungsbeitrag je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Die Höhe der Rente wird mit Hilfe der Rentenformel berechnet, in der verschiedene Faktoren, wie etwa Dauer der Berufstätigkeit, Höhe des Einkommens, Renteneintrittsalter, berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden die Rentensätze jährlich an die Entwicklung der Arbeitseinkommen angepasst. Man sieht also sehr, sehr schnell auf den ersten Blick, dass es bei der Rentenversicherung, aber auch vor allen Dingen bei der Unfallversicherung eine Hülle und Fülle von diversen Dingen gibt, die es zu beachten gilt, gar keine Frage. Von daher sollte man es nicht außer Acht lassen, sich im Großen und Ganzen vorab zu informieren, wenn man sich um Versicherungen wie zum Beispiel eine Unfallversicherung oder vor allen Dingen um die Rentenversicherung kümmert, gar keine Frage.
28. September 2008