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Wenn es um das Zahlen geht, sind die Versicherer sehr einfallsreich. Sie zeigen oft eine ungeahnte Kreativität wenn es darum geht Gründe zu finden, warum sie im Schadensfall nicht zahlen müssen und der Versicherte den Schaden alleine tragen muss. Selbstverständlich halten sich dabei die Versicherungsgesellschaften an die gesetzlichen Vorgaben. In den Vertragsbedingungen, besser als Kleingedrucktes bekannt, steht detailliert wann eine Police nicht greift. Die Masse der Kunden liest diese wichtigen Informationen nicht, denn sonst würden sie erkennen, dass genau ihr Risiko nicht abgesichert oder der Versicherungsschutz unzureichend ist. Vor allem wenn es um das Auto geht, haben die Versicherungen einiges zu bieten, warum sie nicht zahlen müssen! In der Fachsprache der Versicherungsbranche nennt sich das Leistungseinschränkungen oder Leistungsausschlüsse. Wenn bei einem Sturm ein Baum umknickt und auf ein Auto fällt, muss die Kaskoversicherung zahlen. Ist der Autohalter mit seinem Fahrzeug bei dem Sturm unterwegs und will er einen herab fallenden Gegenstand ausweichen und verursacht dadurch einen Schaden am Auto zahlt die Kaskoversicherung keinen Cent! Makaber wird es bei Wildunfällen. Wer als Autofahrer ausweicht und dabei einen Schaden am eigenen Auto davonträgt, darf die Schäden selbst regulieren. Die Teilkaskoversicherung zahlt nicht. Wer mit einem Hasen, Kaninchen oder Fuchs kollidiert oder ausweichst bekommt ebenfalls nichts. Wer hingegen, ohne auszuweichen, mit einer Wildsau, einem Reh oder Hirschen zusammenprallt, bei dem zahlt die Versicherung den Schaden. Vorausgesetzt, es kann zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass dem Wild nicht ausgewichen wurde. Dazu braucht es ein gutes Polizeiprotokoll und einen Sachverständigen. Bei grober Fahrlässigkeit im Straßenverkehr springt die Kaskoversicherung ebenfalls nicht ein. Verständlicherweise. Wer unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Rauschmitteln steht und ein Auto fährt handelt grob fahrlässig. Schäden die an seinem Auto entstehen werden nicht von der Versicherung beglichen. Gleiches gilt für die Haftpflichtversicherung. Ebenfalls grob fahrlässig handelt, wer bei rot über die Ampel fährt, ein Stop-Schild missachtet oder auf das Warnlicht an einem unbeschrankten Bahnübergang nicht reagiert.
10. April 2009
Wer alleine lebt benötigt einen anderen Versicherungsschutz, als jemand der eine Familie versorgen muss. Bei gut situierten Singles stellt sich vor allem die Frage, nach dem optimalen Krankenversicherungsschutz. Vor allem für Alleinstehende stellt sich die Frage, ob ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung sinnvoll ist. Frauen die das 37. Lebensjahr vollendet haben, sind mit einem Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse meist weniger gut beraten. Für Männer die zwischen 44 und 46 Jahre alt sind, ist ein Wechsel von einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger zu einem privaten Krankenversicherer aus finanziellen Gründen weniger sinnvoll. Die Tarife der privaten Krankenversicherungen sind dann bedeutend höher als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer jung und gesund ist, bekommt bei den privaten Krankenversicherungen die besseren Konditionen. Für ältere Versicherte ist der Wechsel oft teuer, auch wenn die Leistungen der Privaten besser sind. Wer als Single versicherungspflichtig beschäftigt ist, hat ab einem bestimmten monatlichen Verdienst die Option in die private Krankenversicherung zu wechseln. Nur wer über der Versicherungspflichtgrenze mit seinem Gehalt liegt, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Singles die als Freiberufler, Selbstständige oder Beamte tätig sind, dürfen unabhängig von ihrem Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln. Auch sollte bei der Wahl der Krankenversicherung an die zukünftige Familienplanung gedacht werden. So sind Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Private Krankenversicherung kennen diese kostenlose Art der Familienversicherung nicht. Jede versicherte Person muss ihre eigenen Beiträge entrichten.Wer als Single eine Auto besitzt, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Vor allem jüngere Autofahrer müssen mit höheren Beiträgen rechnen. Unbedingt sollten Singles eine private Haftpflichtversicherung von mindestens 3 Millionen Euro abschließen. Wer einen Hund hält, sollte diesen mit einer speziellen Hundehaftpflichtversicherung versichern. Auch der liebe Vierbeiner kann unter ungünstigen Umständen schwere Schäden verursachen.
Um sich gegen eine dauerhafte Berufsunfähigkeit abzusichern, ist eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung für Singles sehr wichtig. Dabei sollte eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung einer Kombination mit einer Renteversicherung oder Kapitallebensversicherung vorgezogen werden. Durch die Kombination aus einer Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung können die Beiträge auf einem moderaten Niveau gehalten werden. Ebenfalls eine wichtige Versicherung für Alleinstehende ist die private Unfallversicherung.
19. Januar 2009
Über30 Millionen Bundesbürger haben eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Damit wollen sie sich zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung gegen das Risiko der Erwerbsunfähigkeit, aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls absichern. Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Die Versicherungssumme der privaten Unfallversicherung ist ein Faktor, der die Versicherungsprämie beeinflusst. Auch in welcher Risikogruppe sich der Versicherte befindet ist von Bedeutung beim Abschluss der privaten Unfallversicherung. Geht ein Versicherter Sportarten mit einer hohen Unfallgefahr nach, wie beispielsweise Klettern oder Fallschirmspringen, bitten ihn die Versicherungsgesellschaften entsprechend zur Kasse. Auch ist der Tarif entscheidend, in dem sich gegen einen Unfall versichert wurde. Ein weiterer Faktor, der zur Höhe der monatlichen Prämie beiträgt, ist die so genannte Gliedertaxe. Sämtliche Unfallversicherungen unterliegen demselben Prinzip: Sind ein Jahr, nach einem Unfall bei dem Versicherten gesundheitliche Schäden erkennbar, muss die Versicherung zahlen. Kommt es zu einem Schadensfall, haben die Versicherer eine Tabelle erstellt, aus der ersichtlich ist, welchen Prozentsatz der Versicherungssumme sie an den Versicherten im Schadensfall auszahlen. Dabei kann der Versicherte zwischen einem progressiven und einem linearen Modell bei der Schadensregulierung auswählen. Vor allem bei schweren Unfällen ist eine progressive Police von Vorteil. Je schwerer die gesundheitlichen Folgen sind, um so mehr erhält der Versicherte gezahlt. Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt eine Liste, die so genannte Gliedertaxe. Darin ist geregelt, bei welchem körperlichen Schaden wie viel Prozent der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer gezahlt werden.Für den Verlust eines Armes ab dem Schultergelenk erhält der Versicherte eine Behinderung von 70% zugesprochen. Wer durch einen Unfall den Geruchssinn verliert, erhält 10% der vereinbarten Versicherungssumme. Für den Verlust eines Auges bekommt der Versicherte 50% der Versicherungssumme ausbezahlt. Wer den großen Zeh durch einen Unfall verliert erhält eine Invalidität von 5 % zugesprochen. Jeder andere Zeh wird mit 2% taxiert. Der Verlust eines Fußes durch ein schädigendes Ereignis wird mit 40% der Versicherungssumme veranschlagt. Wer seinen Zeigefinder einbüßt erhält 10% aus der privaten Unfallversicherung und für jeden anderen Finger 5% der Versicherungsssumme. Alle weiteren Gliedmaßen können auf der Homepage des GDV eingesehen werden.
13. Januar 2009
Die Skisaison hat begonnen. In den Alpen laufen bereits die Lifte und bringen Wintersportler auf die Pisten. Für die meisten Skifahrer oder Snowboarder ist es selbstverständlich, zum Beginn der neuen Wintersaison die Bindung einstellen zu lassen und das Board oder die Ski zu überprüfen. Oft wird auch eine komplett neue Ausrüstung mit der entsprechenden Ski- oder Snowboardbekleidung angeschafft. Wer dabei halbwegs Qualität haben will, muss mindestens 2.000 Euro investieren. Der Wintersport ist ein teueres Hobby. Leider denken die wenigsten Pistenfreunde daran, dass aus dem rasanten Spaß im Schnee schnell ein Unfall resultieren kann. Die Folgen davon sind für die Beteiligten nicht nur schmerzhaft, sondern können auch sehr hohe Kosten verursachen. Alleine in Deutschland gibt es pro Jahr über 60.000 Unfälle auf den Skipisten. Europaweit sind es etwa 220.000 verletzte Wintersportler pro Saison. Leider prüfen die wenigsten Wintersportler ihre Versicherungen für den Skisport nur halb so gewissenhaft, wie ihre Sportausrüstung. Wer im europäischen Ausland auf den Skipisten unterwegs ist, tut gut daran, eine Auslandsreise-Krankenversicherung zu haben. Für eine derartige sehr sinnvolle Absicherung werden 10 bis 15 Euro im Jahr an Beiträgen fällig. Zum Vergleich dazu kostet das kurze Vergnügen mit einem Rettungsflug von der Skipiste in das nächste Krankenhaus transportiert zu werden mehrere tausend Euros. Besteht eine Unfallversicherung oder eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt diese die Kosten für den Rettungshubschrauber. Mit einer entsprechenden Versicherung sind unter anderem die Kosten für die Behandlung im Urlaubsland und entsprechende Krankentransporte gedeckt. In besonders schweren Fällen übernehmen die Versicherungen auch den Rücktransport. Muss dieser per Flugzeug stattfinden, kann sich die Endsumme auf über 20.000 Euro belaufen. Nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll, auch privat Krankenversicherte profitieren von einer derartigen Police. Sollte sich im Ausland ein Skiunfall ereignen, können sie diesen über die Reisekrankenversicherung abgelten lassen. Die Option auf eine Rückerstattung der Beiträge für die Krankenversicherung bleibt dadurch bestehen. Bei besonders schweren Unfällen auf der Piste besteht die potenzielle Gefahr der dauerhaften Invalidität. Durch die private Unfallversicherung ist diese abgesichert. Wer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, kann auf die Unfallversicherung verzichten.
30. Dezember 2008
Viele Versicherte ärgern sich oft über zu hohe Prämien, bei einem manchmal dürftigen Leistungsspektrum. Regelmäßig heben die Versicherungsgesellschaften ihre Beiträge an. Eine Kosten sparendene Alternative könnte ein Vertrag bei einer Direktversicherung sein. Gegen derartige Versicherungsunternehmen bestehen oft Vorbehalte. In vielen Fällen handelt es sich bei Direktversicherungen um Tochterunternehmungen von renommierten Versicherungsgesellschaften. Nachdem über Jahre hinweg die eingeführten Versicherungen in Deutschland die Direktversicherungen nicht beachteten und als wenig zukunftsfähige Nischenbranche abtaten, nahmen ihnen im Laufe der Zeit diese kleinen Anbieter immer mehr Marktanteile ab. Besonders im Bereich der Kfz-Versicherungen konnten die Direktversicherungen in kurzer Zeit den großen Versicherungskonzernen sehr viele Kunden abwerben. Das Hauptargument für einen Wechsel sind die niedrigen Prämien bei gleichen Leistungen. Ähnlich wie sich große Luftfahrtunternehmen mit dem Kauf von Billigfluglinien lästigen Mitbewerbern entledigten, gingen die großen Versicherer vor. Sie gründeten eigene Direktversicherungen oder kauften in den Markt eingeführte Unternehmen auf. Der Grund warum Direktversicherungen günstig sind, ist einfach zu erklären: Diese Unternehmen haben es erkannt, wie sich im Versicherungsbereich Kosten reduzieren lassen, ohne dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens darunter leidet. Im Gegensatz zu den bekannten Versicherern verzichten die Direktversicherungen auf einen Außendienst. Zwar bringen gut ausgebildete Außendienstmitarbeiter der Versicherungen zusätzlich Geld ein, in dem sie den Kunden weitere Versicherungsverträge verkaufen, ein schlagkräftiger Außendienst versucht aber auch Kosten! Neben den Gehältern und Provisionen, müssen diese Spezialisten der Versicherungen regelmäßig zu Fortbildungen, mit Informationsbroschüren für die Kunden ausgestattet werden. Hinzu kommt, dass die Außendienstmitarbeiter von speziellen Niederlassungen betreut werden müssen. Vor allem eine überbordene Bürokratie innerhalb des Unternehmens verhindert, dass die „klassischen” Versicherungsgesellschaften preiswert arbeiten können. Die meisten dieser Unternehmen sind als Aktiengesellschaften organisiert. Auch diese Gesellschaftsform kostet zusätzlich Geld. Aufsichtsräte und der Vorstand müssen entsprechend bezahlt werden. Quartalsberichte, Jahresberichte und die jährliche Hauptversammlung benötigen ebenfalls einen hohen Etat. Direktversicherungen kennen derartige Kosten nicht. Sie suchen über das Internet den direkten Kontakt zum Kunden. Auch per Telefon oder email kann der Kunde Kontakt zu einem Direktversicherer aufnehmen. Die meisten Angelegenheiten lassen sich schnell und zeitliche flexibel erledigen. Was neben den geringen Prämien ein weiterer Pluspunkt für den Verbraucher ist.
12. Dezember 2008
Banken und Versicherungen haben zwei große Gemeinsamkeiten: Sie haben eine aufwändige Werbung in der sie viel versprechen und die wirklich wichtigen Unterlagen erhält man erst auf Nachfrage. Viele Verbraucher, die gewissenhaft verschiedene Versicherungsgesellschaften anschreiben erhalten mit der ersten Post von den Versicherungen viele bunte Hochglanzseiten. Bei diesen Informationsschreiben handelt es sich jedoch nicht um ein konkretes und individuelles Angebot. Um ein solches zu erhalten, müssen der Versicherungsgesellschaft vom Interessenten verschiedene Angaben gemacht werden. Es ist aber auch möglich, anhand eines Antragsformulares den Leistungsumfang der Versicherung mit der eines Mitbewerbers zu vergleichen. Grundsätzlich muss aus den Unterlagen hervorgehen, welche Versicherungsleistungen angeboten werden. Ebenso muss ersichtlich sein, welcher Versicherungsumfang geboten wird. Ein weiterer wichtiger Punkt der aus einem Antrag auf für eine Versicherung hervorgehen sollte, ist die Regelung wann der Versicherungsfall eintritt. Klar geregelt muss in einem Versicherungsvertrag auch sein, welche Pflichten aus diesem Antrag auf den Versicherungsnehmer zukommen. Wenn der Verbraucher bestimmte Vorsichtsmaßnahmen ergreifen muss, sind diese in dem Vertrag explizit zu beschreiben. Beispielsweise bei einer Hausratversicherung, dass wertvoller Schmuck und Münzen in einem bestimmten Tresor zu verwahren sind. Gleichfalls sollte aus dem Versicherungsvertrag verständlich hervorgehen, was nicht unter den Umfang der Versicherung fällt. Dazu ist es auch notwendig in dem Antrag zu fixieren, welche Angaben regeln viele Versicherungen in ihren allgemeinen und besonderen Bedingungen zum Versicherungsvertrag. Diese sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausgestaltet. Der Gesetzgeber schreibt den Versicherungen vor, was in den besonderen und allgemeinen Vertragsbedingungen zu stehen hat. Dazu gehören beispielsweise die Ereignisse, welche einen Versicherer zur Leistung verpflichten. Auch die Fälle müssen klar definiert sein, wann diese Pflicht ausgeschlossen werden kann. Im Leistungsfall muss auch der Umfang und die Art der Versicherungsleistungen in dem Vertrag eindeutig geklärt sein. Was für die Versicherer sehr wichtig ist, der Punkt über die Bestimmungen zur Zahlung der Prämie bzw. die Rechtsfolgen wenn diese nicht oder mit Verzug gezahlt werden.
12. Dezember 2008
Wer seine Versicherung, selbst oder mit Hilfe eines Fachmanns, überprüft hat und aus überflüssigen Verträgen aussteigen will, muss schriftlich kündigen. Dabei gibt es verschiedene Varianten, wie diese Versicherungsverträge gekündigt werden können. So ist in manchen Versicherungsverträgen vereinbart, dass diese an einem bestimmten Termin enden. Vor allem bei Lebensversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen ist dies oft der Fall. Wurde in dem Vertrag ausdrücklich festgelegt, dass eine Kündigung nicht notwendig ist, muss keine Kündigung verfasst werden. Ansonsten verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr. Im Kleingedruckten der Versicherungsverträge sind diese Klauseln meistens aufgeführt.Wird eine Versicherung zum vereinbarten Ablauf gekündigt, spricht man von einer ordentlichen Kündigung. Unabhängig ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung der Versicherung handelt, ist es sinnvoll dies mit einem Nachweis zu tun. Das kann per Einschreiben mit einem Rückschein erfolgen, oder mit dem Ausdruck der Sendebestätigung des Kündigungsfaxes. Grundsätzlich ist es nicht notwendig, eine Kündigung des Versicherungsvertrages zu begründen. Zu beachten ist bei den Kündigungsfristen die Laufzeit des Versicherungsvertrages. In den meisten Fällen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Viele Versicherte übersehen, dass bei der Kfz-Haftpflichtversicherung oft kürzere Kündigungsfristen gelten. Oft ist diese nur ein Monat lang.
Außerordentliche Kündigungen sind im Schadensfall möglich. Dabei können der Versicherungsnehmer, aber auch die Versicherungsgesellschaft den Vertrag beenden. Beurteilt beispielsweise eine Rechtsschutzversicherungsgesellschaft die Erfolgsaussichten für den anstehenden Rechtsstreit negativ, im Gegensatz zur Meinung des bezogenen Anwaltes, kann der Versicherte den Versicherungsvertrag kündigen. Rechtsschutzversicherungen die nach 1994 abgeschlossen wurden, können erst nach zwei negativ beschiedenen Schadensfällen erst gekündigt werden.
Erhöht eine Versicherung ihre Beiträge, muss sie dies den Versicherten mitteilen. Dadurch hat der Versicherte das Recht den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Dabei muss die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach der Beitragserhöhung der Versicherungsgesellschaft zugegangen sein. Auch hier haben die Kfz-Haftpflichtversicherungen eine Sonderrolle: Bei Betragserhöhungen muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden.
09. Dezember 2008
Viele Versicherte stehen irgendwann vor der schweren Entscheidung, ob eine Kapitallebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden soll. Dabei ist es nicht nur die Höhe der monatlichen Beiträge, welche die Entscheidungsfindung erschweren. Auch das Leistungsspektrum der beiden Versicherungen fällt unterschiedlich aus.Bei der Kapitallebensversicherung gibt es, wie bei der Risikolebensversicherung, diverse Kritikpunkte. Grundsätzlich sind Kapitallebensversicherungen, objektiv betrachtet, ein gutes Absicherungsintrument für die Zeit nach dem aktiven Arbeitsleben. Wer in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, sollte den Weg der betrieblichen Entgeltumwandlung gehen. Die Beträge werden dabei in eine Riester-Rente investiert.
Zu den Hauptkritikpunkten an einer Kapitallebensversicherung gehört, dass diese Versicherung sehr unflexibel ist. Die Vertragslaufzeiten sind sehr langfristig und eine vorzeitige Kündigung der Kapitallebensversicherung kostet dem Versicherungsnehmer viel Geld. Bei einer Kapitallebensversicherung muss für Jahrzehnte geplant werden. Intransparent und ist die Gestaltung der Gebühren einer Kapitallebensversicherung. Vor allem die Abschlusskosten beim Abschluss eines Vertrages für eine Kapitallebensversicherung verursachen hohe Kosten. Ebenfalls belastend sind die Verwaltungs- und Vertriebskosten für den Endertrag einer Kapitallebensversicherung. Im schlechtesten Fall kann es bis zu zwei Jahren dauern, bis zum ersten mal Geld auf dem Kapitallebensversicherungskonto angespart sind. Der vertraglich fixierte Garantiezins liegt oft auf einem niedrigen Niveau. Um den Abschluss einer Kapitallebensversicherungspolice dem Versicherten attraktiv zu machen, werden oft Überschussbeteiligungen in Aussicht gestellt. Leider kann für den Eintritt von Überschüssen von Seiten der Versicherungsgesellschaft nicht garantiert werden. Ein weiterer Nachteil der Kapitallebensversicherung ist der Sparanteil. Von den gezahlten Beiträgen werden die Verwaltungskosten abgezogen. Ebenso wird die Prämie für den Todesfallschutz subtrahiert. Für die Verbraucher ist es oft nicht nachvollziehbar, wie sich der Sparanteil zusammensetzt. Ist die garantierte Ablaufsumme hoch, kann von einem hohen Sparanteil ausgegangen werden. Die Rendite einer Kapitallebensversicherung ist in den meisten Fällen dürftig. Auch wenn diese Policen ein kontinuierlicher Sparvorgang mit einem finanziellen Schutz der Angehörigen im Todesfall sind, ist der Ertrag dieser Altersvorsorge wenig lukrativ.
Vor dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung muss dem Verbraucher klar sein, dass er eine langfristige und unflexible Kapitalbindung eingeht. Die Abschlusskosten sind hoch und eine Kündigung kommt sehr teuer.
27. November 2008
Grundsätzlich sind in Deutschland Arbeitnehmer Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Dazu werden von den Löhnen und Gehältern die entsprechenden Beiträge zu dieser Versicherung abgezogen. Was wenige wissen: Sogar Selbständige können sich auf freiwilliger Basis bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Dazu sind bestimmte Voraussetzungen notwendig: Zwei Jahre bevor die selbständige Tätigkeit aufgenommen wurde, musste der Unternehmer für 360 Tage mindestens Mitglied der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gewesen sein. Zu den 360 Tagen zählen jedoch nicht nur die Zeiten in denen für diese Versicherung eingezahlt wurde, sondern auch wenn Leistungen wie das Arbeitslosengeld empfangen wurde. Spätestens nach einem Monat, nach dem die selbständige Tätigkeit aufgenommen wurde, muss der Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung gestellt sein. Werden diese Frist und Voraussetzung nicht eingehalten, besteht keine Möglichkeit auf eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.Wem es nicht möglich ist, Mitglied in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu werden, der hat die Möglichkeit, dies privat zu tun. Oft werden derartige Policen in Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung oder einer Unfallversicherung angeboten. Wichtig ist es, die Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Arbeitslosenversicherung objektiv zu vergleichen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Der größte Vorteil der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist ihr sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Nachteile sind dass die, oft manchmal seltsam anmutenden, Auflagen der Bundesagentur für Arbeit eingehalten werden müssen. Das komplizierte Aufnahmeverfahren ist ebenfalls alles andere als eine gute Werbung für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Die Leistungsgewährung ist nur bis zu 12 Monaten, bei Versicherten über 55 Jahren sind es 18 Monate, möglich. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen eingehalten sein.
Als größten Vorteil kann die private Arbeitslosenversicherung anführen, für all jene offen zu sein, die keine Möglichkeit haben in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zu kommen. Negativ hingegen sind bei der privaten Arbeitslosenversicherung die hohen Prämien, bei einer oft nur sehr kurzen Leistungsdauer. Die Bedingungen für die Arbeitslosigkeit müssen nachgewiesen werden. Vor allem bei Selbständigen ist dies sehr schwer. Liegt kein Tatbestand für eine unverschuldete Arbeitslosigkeit vor, gibt es keinen Bezug von Arbeitslosengeld.
26. November 2008
Kinder entdecken ihre Umwelt und stellen manchmal etwas an. Dabei kann es auch zu Sachschäden kommen. Woher sollte denn der kleine Kerl wissen, dass man im Lack von einem Sportauto nicht mit dem Messer rumritzt? Sind die Kinder noch unter sieben Jahre alt, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden, die von ihnen verursacht wurden. In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Grundsätzlich gelten Kinder bis zum siebten Lebensjahr als schuldunfähig. Meistens bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.
Generell zahlen die privaten Haftpflichtversicherungen nicht, wenn ein Schaden mit Vorsatz verursacht wurde. Ebenfalls sind Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern belegt sind, von dem Schutz der Haftpflichtversicherung ausgenommen.
Wer sich bewegliche Gegenstände ausleiht, pachtet oder mietet muss im Schadensfall selbst zahlen. Besonders bei der Anmietung von einem Auto, sollte der Entleiher daher speziell eine Versicherung gegen etwaige Schäden an dem Fahrzeug für die Mietdauer abschließen. Der Grund für den Ausschluss von vermieteten, geliehenen oder gepachteten Gegenständen aus der privaten Haftpflichtversicherung ist nachvollziehbar: Die Versicherungsgesellschaften befürchten einen Anstieg von Betrugsfällen. Wer sich von einem Freund oder Bekannten ein Auto ausleiht, kann verursachte Schäden über die Kfz-Haftpflichtversicherung begleichen lassen. Mittlerweile gibt es Beschränkungen bei manchen Versicherungsgesellschaften: So gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung oft nur für einen Fahrer oder einen zweiten, der ausdrücklich im Versicherungsvertrag benannt wurde.
Ausnahmen bei der Schadensregulierung von gemieteten Gegenständen gibt es: Schäden von beweglichen Dingen die fest angebracht sind, zum Beispiel in einem Hotelzimmer oder der Mietwohnung, fallen unter die private Haftpflichtversicherung. Aber auch von dieser Sonderregelung gibt es Ausnahmen: Schäden an Gegenständen, die einer gewissen regelmäßigen Abnutzung unterliegen, wie der Teppichboden oder das Parkett sind nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt.
Weitere Irritationen bei der Regulierung von Schäden gibt es im Sportbereich. Fährt ein Fahrradfahrer auf dem Weg zur Arbeit einen Fußgänger an und verletzt ihn, zahlt die Schäden seine private Haftpflichtversicherung. Ist der Radfahrer im Rahmen eines Radrennens unterwegs, muss die private Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Gleiches gilt für den Fußball. Kicken Jugendliche auf dem Bolzplatz und schießen eine Fensterscheibe kaputt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern. Wird bei einem offiziellen Fußballspiel ein Gegenspieler durch zu viel Körpereinsatz verletzt, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht.
24. November 2008
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