Damit das Auto mobil bleibt: Der Autoschutzbrief

15.Februar 2009

Wer im Ausland schon einmal eine Autopanne oder gar einen Unfall hatte, schätzt die Leistungen eines Autoschutzbriefes. Besonders auf Reisen ist es ärgerlich wenn es zu einem schweren Defekt am Fahrzeug kommt. Aus den schönsten Wochen des Jahres wird dann purer Stress. Wer die Landessprache nicht beherrscht ist arm dran, wenn es zu einem Unfall oder Reparaturen kommt. Vor allem bis Ersatzteile eintreffen und der Schaden am Auto behoben ist, können viele Tage vergehen. Vor allem für Autofahrer die oft im Ausland unterwegs sind und ein älteres Fahrzeug haben ist ein Schutzbrief sehr zu empfehlen. Wer so gut wie nie mit dem eigenen Auto auf Reisen fährt, kann sich das Geld für den Schutzbrief sparen. Das besondere an den Schutzbriefen ist, dass sie auf das Fahrzeug bezogene Versicherungen darstellen. Ebenso verhält es sich mit dem versicherten Personen. Bei der Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer auch die Insassen des Autos versichert. Wer in seiner Familie mehrere Fahrzeuge hat, die regelmäßig im Ausland unterwegs sind, sollte über den Abschluss eines Familienschutzbriefes nachdenken. Durch den Autoschutzbrief ist garantiert, dass auftretende Schäden und Defekte im Ausland schnell vor Ort behoben werden. Das Paket umfasst dabei etliche Leistungen die separat viel Geld kosten würden: Abschleppen des Autos zur nächsten Kfz-Werkstatt und die Übernahme von den entstehenden Kosten für ein Mietauto übernimmt der Schutzbrief. Ebenso ist sind dadurch die Kosten für die Rückfahrt gewährleistet. Wenn das eigene Fahrzeug nicht mehr instand gesetzt werden kann, zahlt der Autoschutzbrief die Bahnfahrt oder das Mietauto nach Hause. Die Reparaturkosten übernimmt der Autoschutzbrief nicht! Auch die Leistungen welche auf die versicherten Personen bezogen sind, ersparen dem Versicherten viel Geld und Ärger. Bei Verkehrsunfällen übernimmt der Schutzbrief die Krankentransportkosten in das Heimatland. Fallen wegen der Erkrankung eines versicherten Familienmitgliedes Übernachtungskosten an, trägt bis zu einer Dauer von zwei Wochen die Versicherungsgesellschaft die Kosten dafür. Wird die Reise aus einem wichtigen Grund abgebrochen, werden den Vertragsbestimmungen entsprechend hierfür die Kosten übernommen.

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