Die Hausratversicherung und was sie abdeckt
12.November 2008
Für die Eigentümer von Immobilien gibt es keine gesetzlichen Pflichtversicherungen. Trotzdem gehört die Wohngebäudeversicherung zu einer Versicherung die im eigenen Interesse abgeschlossen sein muss. Schäden die durch Unwetter, gebrochene Wasserleitungen, Blitzschlag oder Brand entstanden sind, können bei der Behebung sehr teuer werden.
Die Hausratversicherung ist mit den Leistungen der Wohngebäudeversicherung vergleichbar. Auch wenn sie andere Risiken absichert. Eine Hausratversicherung deckt die entstandenen Schäden der beweglichen Gegenstände in einem Haus oder Wohnung ab, die durch Einbruchdiebstahl, Brand, Leitungswasser, Explosionen, Flugzeugabstürze, Sturm, Vandalismus oder Raub hervorgerufen wurden. In den meisten Fällen ist Brand die Schadensursache. Im Schadensfall deckt diese Versicherung den Neuwert der entwendeten oder beschädigten Dinge ab. Wer einen eigenen Haushalt hat, unabhängig ob in einer eigenen Immobilie oder zur Miete, kann durch eine Hausratsversicherung sein bewegliches Eigentum schützen. Wer wertvolle Gegenstände sein eigen nennte, kann diese mit der Hausratsversicherung absichern. Jedoch gibt es Sonderregelungen für bestimmte bewegliche Sachen. Für Sparbücher, Bargeld, Aktien, Münzen, Edelsteine, Schmuck, Antiquitäten, Briefmarkensammlungen oder Barren aus Edelmetall gelten Sonderregelungen der Versicherungsgesellschaften. Die meisten Anbieter von Hausratversicherungen leisten bei Verlust der besonders wertvollen Gegenstände oft nur eine maximale Entschädigung von 20% der Summe mit der sie versichert sind. Wer mehr Prämie für die Hausratversicherung zahlt, kann mit der Hausratversicherung eine höhere Entschädigung vertraglich festlegen.
Damit besonders wertvolle Dinge unter den Schutz der Hausratversicherung fallen, gelten besondere Bedingungen für deren Aufbewahrung. Die Versicherungsgesellschaften teilen vor Abschluss der Hausratversicherung mit, wie Wertgegenstände aufbewahrt werden müssen. Dazu gehört die Beschaffenheit von Tresoren. Auch gelten Obergrenzen für die Wertgegenstände im Haushalt. Bei einigen Versicherern ist diese für Bargeld bei 1.000 Euro.
Versichert sind bei einer Hausratversicherung alle beweglichen Gegenstände, selbst wenn diese fest installiert wurden. Beispielsweise eine wertvolle Einbauküche würde vom Schutz der Hausratversicherung erfasst werden. Auch Gegenstände die einen selbst nicht gehören, sich aber im eigenen Haushalt befinden werden vom Versicherungsschutz erfasst. Zur Beweisführung ist wichtig, dass der Wert des geschädigten Hausrates nachgewiesen werden kann. Rechnungen, Kontoauszüge, Bestellzettel erkennen die Versicherungen an.
Problematisch ist der Fahrraddiebstahl. Zum Zeitpunkt des Diebstahls muss das Fahrrad abgeschlossen gewesen sein und der Tatzeitpunkt muss zwischen 6 und 22 Uhr liegen. Nur unter diesen Voraussetzungen zahlt die Hausratsversicherung.
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