Die Kleinsten gut absichern, mit der Kinderunfallversicherung
22.Dezember 2008
Kinder entdecken ihre Welt. Dabei kann es zu schweren Unfällen kommen: Beim Spielen auf dem Spielplatz ereignen sich jedes Jahr schwere Unfälle, wenn Kinder von Spielgeräten fallen. Die meisten schweren oder dauerhaften Verletzungen ziehen sich Kinder im Straßenverkehr zu. Wenn sie auf ihren Drei- oder Laufrädern unterwegs sind, können gewisse Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern nicht richtig eingeschätzt werden. Sind die Kinder schon älter und gehen zur Schule, passieren auf dem Schulweg regelmäßig Unfälle. Auch in der Freizeit, auf dem Fußballplatz oder im Schwimmbad tun sich die Heranwachsenden regelmäßig weh. In den meisten Fällen sind die Verletzungen zum Glück leichter Natur, aber es kommt leider auch zu Unfällen die dauerhafte Schädigungen nach sich ziehen.Viele Versicherungsgesellschaften bieten für die Kinder spezielle Unfallversicherungen an. Die Tarife sind selbstverständlich günstiger als bei einem Erwachsenen. Eine solche Kinderunfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zu der bestehenden gesetzlichen Unfallversicherung. Was die wenigsten Eltern wissen: Der Nachwuchs ist auf dem Weg zum Kindergarten über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die gleiche Regelung gilt für Unfälle auf dem Weg zur Schule. Doch damit wird nur ein kleiner Teil des Tagesablaufes eines Kindes abgedeckt. Bereits nach der Geburt kann ein Kind mit einer Kinderunfallversicherung versichert werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres fällt dann das Kind bei schädigenden Unfällen unter die Leistungen der Kinderunfallversicherung. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit stellen viele Versicherungsgesellschaften die bestehende Kinderunfallversicherung auf den Erwachsenentarif um. Die Leistungen der Unfallversicherung für Kinder, sind vergleichbar mit der einer privaten Unfallversicherung. Die einzige Ausnahme bildet dabei das Tagegeld. Dieses ist bei Kinderunfallversicherungen nicht vorgesehen. Auf einen Punkt sollten Eltern vor dem Abschluss einer derartigen Versicherung für ihren Nachwuchs achten: Die Kinderunfallversicherung sollte auch Schäden abdecken, welche nach dem versehentlichen Konsum von schädlichen Stoffen verursacht wurden. Besonders im Haushalt kann es vorkommen, dass Kinder Haushaltsreiniger oder ähnliches einnehmen. Die Versicherungssumme sollte mindestens 200.000 Euro betragen. Auch ist es sinnvoll einen Progressionstarif zu vereinbaren. Bei dem Eintritt der dauerhaften Invalidität sollte die Kinderunfallversicherung pro Prozent Behinderung eine entsprechende Entschädigung zahlen.
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