Die Rechtsschutzversicherung für Autofahrer

24.März 2009

Eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Autofahrer. Ebenso sollte eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, wenn man Besitzer eines Autos ist. Diese Verkehrsrechtsschutzversicherung, wie sie bei den Versicherungen korrekt bezeichnet wird, ist eine Poilce die für ein bestimmtes Auto abgeschlossen wird. Im Gegensatz zu einem Autoschutzbrief, einer Insassenversicherung und einer Police für Gebrauchtwagen ist eine Rechtsschutzversicherung sehr sinnvoll! Im Verkehrsrecht kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Selbst wer nicht am Straßenverkehr teilnimmt und nur der Eigentümer eines Autos ist, kann ungewollt in kostspielige Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. In den meisten Fällen ziehen Unfälle nicht nur Sach- und Personenschäden nach sich, sondern oft genug auch Gerichtsverhandlungen. Die rechtliche Vertretung durch einen Anwalt kann, je nach Streitwert und Instanz, das eigene Budget sehr schnell überfordern! Inhaber von älteren Versicherungspolicen die noch auf dem Versicherungsbedingungen aus dem Jahr 1975 basieren (ARB 75) sollten sich informieren, welche Leistungen ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung abdeckt. Der Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung umfasst die anwaltliche Durchsetzung der eigenen Ansprüche auf Schadensersatz. Ebenfalls gehört ein Rechtsschutz in Sachen- und Vertragsrecht dazu. Auch Steuerstreitigkeiten wegen dem eigenen Auto deckt diese Versicherung ab. Was auch von großer Bedeutung sein kann, ist der Rechtsschutz für das Strafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten. In derartigen Streitfällen kann man sich als Autofahrer von einem Rechtsanwalt vertreten lassen und nur eine geringe Selbstbeteiligung zahlen, da die Rechtsschutzversicherung für Autofahrer die Anwaltskosten trägt. Wichtig ist beim Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung zu prüfen, wie hoch die Deckungssumme der Police ist. Bei den angebotenen Rechtsschutzversicherungen ist die maximale Deckungssumme bei den meisten Versicherungsgesellschaften gleich. Doch die Versicherungsnehmer sollten sich nicht von der vermeintlich extremen Hohen Deckungssumme zu sehr beeindrucken lassen. Diese kann sehr schnell zusammen schmilzen. Wird beispielsweise der Autofahrer nur gegen Kaution wieder auf freiem Fuß gesetzt, zieht die Versicherungsgesellschaft diesen Betrag der mehrere zehntausend Euro beträgt von der Deckungssumme ab. Der verbleibende Betrag für eine anwaltliche Vertretung wird dadurch geringer.

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