Die Versicherung und ihre Rechtsformen

06.Oktober 2008

Welche Form wählt man, wenn man Versicherungen wie zum Beispiel Altervorsorge, Riester Rente und Basis Rente im Programm hat?

Man unterscheidet Unternehmen, auch Unternehmen, die Versicherungen wie zum Beispiel Altervorsorge, Riester Rente und Basis Rente im Programm haben, nach der Rechtsform in Einzelunterunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

90 % aller Unternehmen in Deutschland sind Einzelunternehmen. Der Einzelunternehmer bringt das notwendige Eigenkapital auf, und leitet das Unternehmen selbst. Allerdings haftet er auch unbeschränkt für sein Unternehmen: Im Notfall wird sein privates Vermögen herangezogen, um entstandene Verbindlichkeiten auszugleichen. Beispiele für Einzelunternehmen sind der Kioskbesitzer um die Ecke oder viele Freiberufler wie z.B. Handwerker oder Fußpflegerinnen.

Bei den Kapitalgesellschaften steht die kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter im Vordergrund. Die Haftung ist komplett auf das Kapital des Unternehmens beschränkt, so dass das Privatvermögen der Gesellschafter im Fall eines Verlustes unberührt bleibt. Schon der „komplette” Name einer GmbH bringt das zum Ausdruck: Bei der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung” setzen die Gesellschafter einen Geschäftsführer ein, der im Namen der GmbH tätig ist und dafür ein Gehalt bezieht. Den Gewinn teilen sich die Gesellschafter. Diese Form wird auch von Unternehmen gewählt, die Versicherungen wie zum Beispiel Altervorsorge, Riester Rente und Basis Rente im Programm haben.

Die Aktiengesellschaft ist auch interessant für eine Versicherung, die Leistungen wie zum Beispiel Altervorsorge, Riester Rente und Basis Rente im Programm hat.

Auch Aktiengesellschaft gehört zu den Kapitalgesellschaften. Die Gründung kann bereits durch eine Person erfolgen. Ihre Gesellschafter, die Aktionäre, sind mit Aktien am Grundkapital beteiligt und haften nur mit ihrer Aktie. Das Grundkapital muss mindestens 50.000 € betragen. Der Mindestnennbetrag pro Aktie beträgt 1€.

Mit der Eintragung ins Handelsregister beginnt die Geschäftsfähigkeit. Es handeln die im Gesetz dafür bestimmten Organe: Der Vorstand (durchführendes Organ), der Aufsichtsrat (kontrollierendes Organ) und die Hauptversammlung (beschließendes Organ). Die Geschäftsführung wird durch den Vorstand wahrgenommen. Der Anteil am Bilanzgewinn wird gemäß der Anteile der Aktionäre am Grundkapital ihnen zugewiesen. Mehr und mehr, ja nahezu alle großen Dienstleister, die Versicherungen wie zum Beispiel Altervorsorge, Riester Rente und Basis Rente im Programm haben, wählen diese Form.

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