Die Versicherungen wie die Altersvorsorge
08.Oktober 2008
Von Luft und Liebe allein kann keiner leben, so ein altes Sprichwort. Das Arbeits- oder Erwerbseinkommen ist der Verdienst, den man vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommt, weil man einer Arbeit nachgeht. Um eine Versicherung wie zum Beispiel Altersvorsorge, Krankentagegeldversicherung oder Riester Rente bezahlen zu können, braucht man Einkünfte.
Je nach Beruf gibt es verschiedene Arten von Einkommen: Beamte und Angestellte bekommen ein Gehalt, Arbeiter erhalten einen Lohn, freiberuflich Tätige (z.B. Architekten, Rechtsanwälte) ein Honorar und Künstler eine Gage. Makler, die Häuser, Wohnungen oder Grundstücke vermitteln bekommen für jede erfolgreiche Vermittlung eine Courtage, Handels- und Versicherungsvertreter eine Provision. Der Lohn des Unternehmers ist der Gewinn, den er erwirtschaftet.
Das durchschnittliche Bruttoeinkommen einer vierköpfigen Familie in Deutschland, in der Mutter und Vater erwerbstätig sind, beträgt etwa 3200 Euro pro Monat. Von diesem Bruttolohn muss ein bestimmter Teil an Steuern und Sozialabgaben an den Staat abgegeben werden. Was dann tatsächlich übrig bleibt, nennt man den Nettolohn.
Vom Bruttolohn wird abgezogen:
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Sozial Versicherung (= Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
- Solidaritätszuschlag für neue Bundesländer
Diese Steuern werden bereits abgezogen, bevor das Geld auf das Konto des Arbeitnehmers ausgezahlt wird.
Eine Familie in Deutschland mit zwei Kindern muss durchschnittlich 25% des Bruttogehaltes an die Gemeinschaft, also an den Staat abführen. So bleiben von einem Bruttoverdienst von 3200 Euro monatlich oft kaum mehr als 2000 Euro übrig. Unverheiratete Arbeitnehmer ohne Kinder haben - da sie keine Leistungen wie Kinder- oder Wohngeld beziehen - noch niedrigere Nettoeinkommen. Familien mit höherem Bruttoeinkommen als 3200 Euro müssen mit einer steigenden Steuerprogression rechnen. Darunter versteht man, dass höhere Einkommen auch einen höheren Prozentsatz an Steuern bezahlen.
Doch nicht nur die Arbeitnehmer bezahlen Steuern und Versicherungen. Auch die Arbeitgeber zahlen pro Arbeitnehmer denselben Lohnsteuer- und Sozial Versicherung Beitrag wie der Arbeitnehmer selbst. Bei Berechnung der Personalkosten (= Kosten pro Mitarbeiter) müssen die Arbeitgeber auch Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigen.
Artikel gespeichert unter: Altersvorsorge
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