Heiß diskutiert - die private Krankenversicherung…
17.April 2008
Wer kann, lässt sich privat versichern…aber wer kann denn?Aufnahmevoraussetzungen:
Wenn man eine private Krankenversicherung abschließen möchte, gibt es mehrere Kriterien anhand derer ihr Versicherungsangebot entwickelt wird und die über Aufnahme oder nicht- Aufnahme entscheiden.
Die privaten Versicherer bieten ihre Leistungen unter folgenden Voraussetzungen an. Sie sind abhängig vom Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person.
Des Weiteren darf der Versicherungsnehmer nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, dies ist abhängig vom Jahreseinkommen (und dem Berufsstand).
Für Studenten gibt es beispielsweise die Möglichkeit vor Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenfreien Familienversicherung eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen. (Bis zum 30. Lebensjahr bieten die privaten Krankenversicherungen spezielle Tarife für Studenten an). Freiberufler (Künstler und Journalisten) können beispielsweise auch über die Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen und sind dann ebenfalls pflichtversichert in einer der gesetzlichen Krankenkassen.
Beiträge der privaten Krankenversicherung
Die Versicherungsbeiträge werden in der privaten Krankenversicherung einkommensunabhängig erhoben, vielmehr richtet sich der Beitrag nach folgenden Anforderungen:
- Geschlecht (Frauen werden in der Regel Höher eingestuft, da sie eine längere Lebenserwartung und eine höhrere Risikoeinstufung haben)
- Dem Eintrittsalter der zu versichernden Person
- Jeh nach Leistungsumpfang (z.B. Chefarztbehandlung) variiert der Beitrag
- Gesundheitszustand (bestehen Vorerkrankungen?)
Beitragssteigerungen finden dann statt, bei:
- Eine allgemeine Kostensteigerung vorliegt
- Medizinischem Fortschritt
- Veränderung der Zinsen und Kapitalmarkerträge
- Erhöhter Kostenbelastung innerhalb eines Tarifes
- Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Zugang in die private Krankenversicherung
- Gesetzliche Eingriffe in die Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherungen
- Veränderung der Abgangsordnung
- Veränderung des Neugeschäfts (Wachstum)
- Veränderung der Stornoquote (Abwanderung)
- Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen
Jede private Krankenversicherung muss einen sogenannten “Standardtarif” anbieten, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientier un bei dem es sich um inen brancheneinheitlichen Tarif der Unternehmen der privaten Krankenkassen handelt, in den der Versichter wechseln kann, wenn er älter als 55 Jahre ist, sein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt uner seit mindestens 10 Jahren bei einer privaten Krankenkasse versichert ist. Ab dem 65. Lebensjahr besteht diese Möglichkeit unabhängig vom Einkommen, es muss jedoch ebenfalls nachweislich eine mindestens 10 Jährige Zugehörigkeit zu einer privaten Krankenkasse vorliegen. Der Standardtarif der privaten Versicherungsunternehmen, darf nicht über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherer liegen.
Beitragsrückerstattung
- kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte für einen gewissen Zeitraum keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat.
- Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (bis zu 6 Monatsbeiträge) - dies hängt vom Geschäftserfolg des Versicherers ab
- Pauschalleistung - gestaffelt jeh nach Zeitraum der Leistungsfreiheit des Versicherten
- Leistungsfreiheitsrabatt - ähnlich dem Prinzip bei der Kfz-Versicherung-jährlich sinkender Beitrag (Grenze, bis zu 50% Beitragsersparnisse)
Leistungen (jeh nach Tarif und Anbieter)
- Ein- oder Zweibett-Zimmer (stationäre Behandlung)
- Freie Wahl der Klinik
- Chefarzt-Behandlung
- Zahnersatz (hochwertigere Ersatzmöglichkeiten)
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Sehhilfen
- Alternative Behandlungsmethoden
- Zuzahlungsbefreiung bei Massagen und Physiotherapie
Artikel gespeichert unter: Wissenswertes über die Private Krankenversicherung
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