Kapitallebensversicherung (fondsgebunden)
17.April 2008
Mit einer Kapitallebensversicherung (Individualversicherung) besteht die Möglichkeit, Kapital für den Todesfall, die Rentenversicherung, als Kapitalanlage o.Ä. aufzubauen. Der Beitragszahler zahlt jeh nach vereinbarter Zahlweise einen festgelegten Betrag in die Versicherung ein, erhält darauf Zinsen und anteilig erhält der Versicherungsnehmer (bzw. dessen Erben) bei Auszahlung, entweder durch Auflösung der Versicherung oder im Versicherungsfall, Überschussanteile. Diese Überschussanteile entstehen dadurch, dass ein gewisser Teil des vereinbarten Versicherungsbeitrags in Aktien-Fonds fließt, dieser wird dann jeh nach Lage des Marktes an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Versicherer bieten bei dieser Art von Lebensversicherung - fondgebunden- keine Garantie für die Höhe des Betrags, der bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgeschüttet wird, da die jeweilige Lage an den Märkten nur schwer abzuschätzen ist. Meist wird die Versicherung in zwei Teile aufgesplittet. Der eine Teil sind garantierte Leistungen und der zweite Teil, besteht aus eben diesen fondgebundenen Anteilen, die erst zum genauen Zeitunkt der Auflösung, oder bei Eintritt des Versicherungsfalls bestimmt werden können.
Das Kapitalanlagerisiko (also das Risiko das von den fondsgebundenen Anteilen ausgeht) liegt, anders als bei herkönmlichen Lebensversicherungen, beim Versicherungsnehmer und nicht beim Versicherer.
Besonderheiten der Versicherung:
- Todesfallschutz
- Verfügbarkeit des Kapitals
- Leistungsgarantien
- Renditeerwartung
- Ablaufleistung
Viele Versicherungsnehmer, die sich für eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung entscheiden, nutzen diese meist als steuerlich begünstigte Kapitalanlage.
Für gewöhnlich, werden fondgebundene Lebensversicherungen für einen langen Anlagezeitraum abgeschlossen. Ein Mindestzeitraum von 12 Jahren ist jedoch vorgegeben. Durch die lange Laufzeit ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass trotz Kursschwankungen eine deutlich höhere Rendite des Fonds zu erwarten ist, als bei einer herkömmlichen Lebensversicherung.
Artikel gespeichert unter: Die fondsgebundene Kapitallebensversicherung
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