Neue Rechte für Versicherungsnehmer

17.April 2008

Das seit Januar diesen Jahres geltene Versicherungsrecht, räumt den Versicherungsnehmern mehr Rechte ein. Bislang war es der Fall, dass bei Versicherungen, bei denen vorher Gesundheisfragen beantwortet werden mussten (zum Beispiel: Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung, Lebensversicherung) die Haftung für unvollständige Aussagen beim Versicherungsnehmer lagen. Wenn die Versicherungsgesellschaft vergisst nach bestimmten Gesundheitsrisiken zu fragen, geht dies jetzt nicht mehr zu Lasten des Versicherungsnehmers.Bisher war der Versicherungsschutz erheblich gefährdet, wenn nicht vollständig geantwortet wurde, was jetzt nicht mehr nachträglich negativ ausgelegt werden kann.

Als Versicherungsnehmer sind Sie jedoch dazu verpflichtet dem Versicherer für Ihre Krankengeschichte maximal fünf Jahre rückwirkend Bericht zu erstatten. Beachten Sie bitte auch beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens, dass Sie nicht mit Ihrer Unterschrift oder einem Kreuz bestätigen, dass Sie den Versicherer von seiner Haftung befreien.

Zum Beispiel

Der Versicherungsnehmer hat den Gesundheitsfragebogen beantwortet und ausgefüllt

Der Versicherer hat den Gesundheitsfragebogen beantwortet und ausgefüllt

Kreuzen Sie bitte Zutreffendes an!

Wenn Sie Ihr Kreuz nun bei dem ersten Punkt setzen, entbinden Sie den Versicherer von jeglicher Haftung. Wenn beispielsweise Fehler in der Antragsstellung auftreten, werden Sie dafür haftbar gemacht. Was im schlimmsten Fall bedeuten würde, dass Ihr Versicherungsschutz erlischt oder man Ihnen Fahrlässigkeit / Täuschung vorwirft.

Falls Sie sich nicht sicher sind können Sie auch Ihren Hausarzt konsultieren, was Sie hingegen vermeiden sollten ist, dem Versicherer Ihre komplette “Krankenakte vorlegen”.

Genaue Informationen erhalten Sie auch unter Anderem auf der Internetseite: www.versicherungsrecht.de, wo Sie allgemeine und spezifische Themen recherchieren können, oder aber auch Informationen zu einem Rechtsbeistand erhalten können.

Artikel gespeichert unter: Wissenswertes über die Private Krankenversicherung

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