Löchrig und entbehrlich: Die Reisegepäckversicherung

Wer eine Reise über das Internet oder ein Reisebüro bucht dem wird immer wieder eine Reisegepäckversicherung offeriert. Die Versicherungsgesellschaften versprechen den Versicherungsnehmern dabei einiges! So sind die Gepäckstücke der Reisenden und alles was in den Koffern oder am Körper getragen wird versichert. Wird während des Transportes oder beim Hotelaufenthalt das Reisegepäck des Versicherten beschädigt, zerstört oder geht es verloren, kommt die Reisegepäckversicherung dafür auf. Gleiches gilt, wenn auf Reisen das Gepäck des Urlaubers gestohlen oder vorsätzlich beschädigt wird. Auch bei Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Wasser und Feuer kommt die Reisegepäckversicherung für die entstandenen Schäden auf. Klar, dass das Gepäck der gesamten Familie durch die Police abgesichert ist. Ein Rundum-Sorglos Paket für wenig Geld. So versprechen es zumindest die Versicherungsgesellschaften. Die Realität sieht meistens anders aus. Kommt es im Urlaub zu einem Verlust der wertvollen Digitalkamera ersetzen viele Versicherungen maximal die Hälfte des Anschaffungswertes. Gleiches gilt für teueren Schmuck und wertvolle Pelze. Auch die Reihe der Ausschlüsse, wann nämlich die Reisegepäckversicherung nicht zahlt ist beachtlich! So ist bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung kein Versicherungsschutz vorhanden, wenn es sich um folgende Gegenstände handelt:

 

  • Geld
  • Flugtickets
  • Fahrkarten
  • Zahnprothesen
  • Kontaktlinsen

Wird ein Laptop oder eine Fotoausrüstung zu beruflichen Zwecken mitgeführt, fallen derartige Gegenstände nicht unter den Schutz der Reisegepäckversicherung. Auch müssen wertvolle Gegenstände, wie beispielsweise Schmuck oder teuere Uhren getragen werden, wenn sie unter den Versicherungsschutz fallen sollen. Ansonsten müssen sie in einem Hotelsafe sicher hinterlegt sein. Leider müssen viele Versicherungsnehmer einer Reisegepäckversicherung ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Allzu gerne verweisen die Versicherungsgesellschaften darauf, dass der Kunde fahrlässig gehandelt hat. Sehr streng ist der Katalog der Reisegepäckversicherungen, wenn es um Gepäck in Autos geht. Der Versicherte muss die Beweislast dafür tragen, dass das abgestellte Auto bewacht und verschlossen war. Die Beweislast dafür trägt der Versicherte. So muss ein Auto über Nacht in einer verschlossenen Garage stehen, ansonsten zahlt die Reisegepäckversicherung keinen Cent. Kommt es zu einem Verlust ersetzen die Versicherungsgesellschaften lediglich den Zeitwert de Gegenstandes. Auch eine weniger gute Erfahrung für die Versicherungsnehmer!

jetzt kommentieren? 09. Februar 2009

Progressionstarife bei der Unfallversicherung

Unfallversicherungen sind eine eigene Wissenschaft. Es fängt schon alleine damit an, wie die Versicherungsgesellschaften den Begriff Unfall definieren. So liegt ein Unfall vor, wenn auf den Körper des Versicherten plötzlich ein schädigendes Ereignis stattfindet. Durch dieses äußere Ereignis kommt es zu einer unfreiwilligen Schädigung der Gesundheit. So weit die Definition eines Unfalls. Etliche Gerichte wurden schon damit beschäftigt um zu klären, ob ein Unfall vorliegt oder nicht. Eine Abgrenzung ist sehr schwer. Wenn ein bleibender Schaden am Körper des Versicherten durch einen Unfall stattfand, wird nach einer Gliedertaxe die Versicherungssumme entsprechend ausbezahlt. Wer beispielsweise das Gehör zu 30 Prozent auf einem Ohr verliert, bekommt die vereinbarte Gliedertaxe. Bei einem Sehverlust von 50 Prozent wird ebenfalls die Versicherungssumme aus der Unfallversicherung ausbezahlt. Die Festlegungen variieren zwischen den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Die Invaliditätsleistungen bilden das Fundament von jeder Unfallversicherung. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten wie ein Vertrag der Unfallversicherung ausgestaltet werden kann. So kann der Versicherungsnehmer zwischen den Optionen eines Mehrleistungstarifs, dem linearen Tarif und dem progressiven Tarif auswählen. Grundsätzlich stellt der Progressionstarif das beste Verhältnis zwischen der Versicherungsprämie und der Leistung. Im Vertrag der Unfallversicherung wird eine Grundsumme vereinbart. Damit der effektive Schutz der Unfallversicherung gegeben bleibt, sollte eine solche Grundsumme festgesetzt sein. In den meisten Fällen ist eine Grundsumme von 100.000 Euro die unterste Grenze. Dazu wird ein gestaffelter progressiver Tarif vereinbart. Die Progression sollte bei 225 Prozent beginnen und bis 350 Prozent reichen. Der Vorteil von einem Progressionstarif ist, dass mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 Prozent die Leistungen der Unfallversicherung weit über dem Normalen ansteigt. Die Versicherten sollten größten Wert darauf legen, dass die Progression bereits bei unteren Invaliditätsgraden entsprechend ansteigen. Wenig hilfreich ist die Steigerung der Invalidität erst ab 70 Prozent. In seinem Unfallversicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer die Vereinbarung individuell vereinbaren. So fallen die Summen für die Entschädigung bei einer eingetretenen Invalidität höher aus.

jetzt kommentieren? 31. Januar 2009

Lücken in der Rechtsschutzversicherung



Die meisten Versicherten eine Rechtsschutzversicherung legen eine gewisse Naivität an den Tag, wenn es um die Leistungen dieser Versicherung geht. Viele gehen davon aus, ein allumfassendes Schutzpaket abgeschlossen zu haben. In jeder Lebenslage, so die Meinung mancher Versicherter, zahlt die Rechtsschutzversicherung den juristischen Beistand. Dabei steht in den Versicherungsbedingungen klar geregelt, wann die Versicherung nicht die Anwaltskosten bezahlt. So gibt es einen speziellen Rechtsschutz für den Straßenverkehr. Alle die motorisiert auf der Straße unterwegs sind, tun gut daran eine entsprechende Police abzuschließen. Immer mehr nehmen in den letzten Jahren die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu. Sei es bei Kündigungen, Gehaltszahlungen, Problemen mit dem Arbeitsvertrag oder bei einer Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Arbeitsgerichte sind mit derartigen Verfahren sehr stark ausgelastet. Gewerkschaftsmitglieder haben über ihren Beitrag zur Arbeitnehmervertretung einen entsprechen Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Wer keiner Gewerkschaft angehört, sollte entweder in seinem Privatrechtsschutz diese Leistungen mit aufnehmen lassen oder einen speziellen Berufsrechtsschutz abschließen. Auch das Missverständnisse zwischen Mieter und Vermieter werden immer öfter über den Rechtsanwalt geklärt. Schnell kommt dabei eine Honorarnote in Höhe von mehreren hundert Euro zusammen. Wer Mieter oder Vermieter ist, sollte ebenfalls einen entsprechenden Rechtsschutz abschließen um hohe Anwaltskosten zu vermeiden. Wer mit Vorsatz eine Straftat begeht, erhält keinen Rechtsbeistand von seiner Rechtsschutzversicherung bezahlt. Auch bei einer Klage wegen Beleidigung kann der Rechtsschutz nicht involviert werden. In vielen neuen Rechtsschutzversicherungen sind Klagen aufgrund des Kapitalmarktrechtes ausgeschlossen. Vor allem bei Rechtsstreitigkeiten mit Banken oder Finanzdienstleistern muss der Versicherte seine Anwaltskosten selbst bezahlen. Durch diverse Aktienspekulationen gewann dieser Bereich immer mehr an Bedeutung. Wer ein Haus neu baut oder  aufwändig renoviert kennt die Probleme mit Handwerkern und Bauträgern. Die Gefahr, dass es dabei zu größeren Zerwürfnissen wegen Baumängel kommt ist groß. Das haben auch die Versicherungsgesellschaften erkannt und lehnen mit ihn ihren Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme bei Rechtsstreitigen am Bau ab. In den meisten Fällen zahlen die Rechtsschutzversicherungen bei Angelegenheiten im Familienrecht nur eine erstmalige Beratung. Für alle anderen Kosten bei einer Scheidung oder bei Fragen zum Unterhalt muss der Versicherte selbst aufkommen.

jetzt kommentieren? 25. Januar 2009

Herzlich willkommen auf versicherungs-angebote.de!



Unsere Zeit fordert von uns viel Flexibilität und Einsatz. Vor allem der Beruf zwingt uns nicht selten dazu, die gewohnte Umgebung aufzugeben und an einen anderen Ort zu ziehen. Viele Menschen lassen deshalb mehrmals in ihrem Leben das Wichtigste zurück- Freunde, Bekannte und oftmals auch die Familie. Anders als zur Zeit unserer Urgroßeltern sind die familiären Bande lose und wir sind auf uns allein gestellt. Das bringt große Unsicherheit mit sich. Wer fängt einen auf, wenn etwas nicht so läuft, wie es geplant war? Wer pflegt einen im Krankheitsfall? Sicherlich sind dies Fragen, die uns im Alltag kaum beschäftigen, dennoch sollten wir alle uns in einer ruhigen Stunde mit Ihnen auseinander setzen.

Heute leisten unsere Versicherungen das, was früher einmal die Familie getragen hat. Um entspannt in die Zukunft blicken zu können ist es notwendig, sich vernünftig abzusichern. Inzwischen kann man sich gegen alle Eventualitäten versichern, doch nicht alle Versicherungen sind wirklich nötig. Auf versicherungs-angebote.de finden Sie eine umfassende Darstellung der Möglichkeiten. Wir erläutern, auf welche Details Sie achten sollten und welche Versicherung für Sie nötig sein könnte, denn über die private Haftpflichtversicherung hinaus gibt es einige Versicherungen, deren Abschluss ohne Zweifel sinnvoll ist.

Darüber hinaus betrachten wir einige Angebote der privaten Altersvorsorge und vergleichen sie. Dazu zählen auch die eigenen vier Wände, die inzwischen als ein wichtiges Standbein für ein ruhiges Altenteil gelten. Bereits der Weg dorthin stellt viele Schwierigkeiten dar. Mit den richtigen Versicherungen und einer optimalen Finanzierung können sich jedoch sehr viele Menschen diesen großen Traum erfüllen. Gleich ob Wohnung oder Einfamilienhaus- auch nach dem Erwerb sollten rund um die eigene Immobilie verschiedene Absicherungen getroffen werden. Von der Bauherrenhaftpflicht bis zur Hausratsversicherung werden alle nötigen Versicherungen bei uns angesprochen.

Auf versicherungs-angebote.de vergleichen wir aktuelle Angebote und stellen Neuerungen vor, um Ihnen einen guten Überblick zu verschaffen. Hier können Sie sich schnell, direkt und unverbindlich über die für Sie interessanten Versicherungen informieren. In der seitlichen Navigationsleiste finden Sie die übergeordneten Themenbereiche, in die unsere Beiträge einsortiert werden.

Wir aktualisieren unsere Seite täglich und stellen Ihnen alle relevanten Informationen kostenfrei zur Verfügung. Dabei ist es uns ein großes Anliegen, alle Hintergründe leicht verständlich und auf den Punkt aufzuarbeiten. Hier finden Sie keine verschachtelten Formulierungen oder unverständliche Rechtsklauseln, sondern gründlich recherchierte Beiträge, die sich auf die wichtigsten Komponenten beschränken. Die Versicherer mit den höchsten Beitragssätzen sind nicht unbedingt die besten- wir verraten Ihnen, wie Sie sich umfassend versichern und gleichzeitig sparen können!

Versicherungs-angebote.de ist ein umfangreiches Nachschlagewerk, das Anregungen bietet und Fachwissen vermittelt. Sicherlich erfahren Sie bei Ihrem Besuch viel Neues und Wissenswertes rund um Ihre persönliche Absicherung! Klicken Sie sich einfach durch unser Kompendium und greifen Sie unsere Tipps für eine Optimierung Ihrer Versicherungen auf!

jetzt kommentieren? 22. Januar 2009

Versicherungsschutz für Singles

Wer alleine lebt benötigt einen anderen Versicherungsschutz, als jemand der eine Familie versorgen muss. Bei gut situierten Singles stellt sich vor allem die Frage, nach dem optimalen Krankenversicherungsschutz. Vor allem für Alleinstehende stellt sich die Frage, ob ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung sinnvoll ist. Frauen die das 37. Lebensjahr vollendet haben, sind mit einem Wechsel aus der gesetzlichen Krankenkasse meist weniger gut beraten. Für Männer die zwischen 44 und 46 Jahre alt sind, ist ein Wechsel von einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger zu einem privaten Krankenversicherer aus finanziellen Gründen weniger sinnvoll. Die Tarife der privaten Krankenversicherungen sind dann bedeutend höher als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer jung und gesund ist, bekommt bei den privaten Krankenversicherungen die besseren Konditionen. Für ältere Versicherte ist der Wechsel oft teuer, auch wenn die Leistungen der Privaten besser sind. Wer als Single versicherungspflichtig beschäftigt ist, hat ab einem bestimmten monatlichen Verdienst die Option in die private Krankenversicherung zu wechseln. Nur wer über der Versicherungspflichtgrenze mit seinem Gehalt liegt, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Singles die als Freiberufler, Selbstständige oder Beamte tätig sind, dürfen unabhängig von ihrem Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln. Auch sollte bei der Wahl der Krankenversicherung an die zukünftige Familienplanung gedacht werden. So sind Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Private Krankenversicherung kennen diese kostenlose Art der Familienversicherung nicht. Jede versicherte Person muss ihre eigenen Beiträge entrichten.Wer als Single eine Auto besitzt, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Vor allem jüngere Autofahrer müssen mit höheren Beiträgen rechnen. Unbedingt sollten Singles eine private Haftpflichtversicherung von mindestens 3 Millionen Euro abschließen. Wer einen Hund hält, sollte diesen mit einer speziellen Hundehaftpflichtversicherung versichern. Auch der liebe Vierbeiner kann unter ungünstigen Umständen schwere Schäden verursachen.

Um sich gegen eine dauerhafte Berufsunfähigkeit abzusichern, ist eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung für Singles sehr wichtig. Dabei sollte eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung einer Kombination mit einer Renteversicherung oder Kapitallebensversicherung vorgezogen werden. Durch die Kombination aus einer Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung können die Beiträge auf einem moderaten Niveau gehalten werden. Ebenfalls eine wichtige Versicherung für Alleinstehende ist die private Unfallversicherung.

jetzt kommentieren? 19. Januar 2009

Wie ermittelt sich der Invaliditätsgrad bei einer Unfallversicherung

Über30 Millionen Bundesbürger haben eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Damit wollen sie sich zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung gegen das Risiko der Erwerbsunfähigkeit, aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls absichern. Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Die Versicherungssumme der privaten Unfallversicherung ist ein Faktor, der die Versicherungsprämie beeinflusst. Auch in welcher Risikogruppe sich der Versicherte befindet ist von Bedeutung beim Abschluss der privaten Unfallversicherung. Geht ein Versicherter Sportarten mit einer hohen Unfallgefahr nach, wie beispielsweise Klettern oder Fallschirmspringen, bitten ihn die Versicherungsgesellschaften entsprechend zur Kasse. Auch ist der Tarif entscheidend, in dem sich gegen einen Unfall versichert wurde. Ein weiterer Faktor, der zur Höhe der monatlichen Prämie beiträgt, ist die so genannte Gliedertaxe. Sämtliche Unfallversicherungen unterliegen demselben Prinzip: Sind ein Jahr, nach einem Unfall bei dem Versicherten gesundheitliche Schäden erkennbar, muss die Versicherung zahlen. Kommt es zu einem Schadensfall, haben die Versicherer eine Tabelle erstellt, aus der ersichtlich ist, welchen Prozentsatz der Versicherungssumme sie an den Versicherten im Schadensfall auszahlen. Dabei kann der Versicherte zwischen einem progressiven und einem linearen Modell bei der Schadensregulierung auswählen. Vor allem bei schweren Unfällen ist eine progressive Police von Vorteil. Je schwerer die gesundheitlichen Folgen sind, um so mehr erhält der Versicherte gezahlt. Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt eine Liste, die so genannte Gliedertaxe. Darin ist geregelt, bei welchem körperlichen Schaden wie viel Prozent der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer gezahlt werden.Für den Verlust eines Armes ab dem Schultergelenk erhält der Versicherte eine Behinderung von 70% zugesprochen. Wer durch einen Unfall den Geruchssinn verliert, erhält 10% der vereinbarten Versicherungssumme. Für den Verlust eines Auges bekommt der Versicherte 50% der Versicherungssumme ausbezahlt. Wer den großen Zeh durch einen Unfall verliert erhält eine Invalidität von 5 % zugesprochen. Jeder andere Zeh wird mit 2% taxiert. Der Verlust eines Fußes durch ein schädigendes Ereignis wird mit 40% der Versicherungssumme veranschlagt. Wer seinen Zeigefinder einbüßt erhält 10% aus der privaten Unfallversicherung und für jeden anderen Finger 5% der Versicherungsssumme. Alle weiteren Gliedmaßen können auf der Homepage des GDV eingesehen werden.

jetzt kommentieren? 13. Januar 2009

So versichern sich Studenten richtig

Das Studentenleben ist schon eine Freude: Ein paar Stunden locker im Hörsaal absitzen, den Rest des Tages frei und an jedem Abend steigt eine Party. Wenn es am nächsten Tag mit der Klausur nicht klappt, take ist easy! Diese Vorstellung über das Leben eines Studenten stimmt schon lange nicht mehr. Die Studierenden müssen mittlerweile Studiengebühren zahlen und sich ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren. Bafög zu bekommen ist wie ein Sechser im Lotto. Neben dem Studium müssen viel Studenten jobben um finanziell über die Runden zu kommen. Wer kein vermögendes Elternhaus im Hintergrund hat, ist auf sich allein gestellt. Die Studenten haben während des Studiums die Option, ob sie sich privat oder gesetzlich Krankenversichern wollen. In diesem Fall ist die gesetzliche Krankenkasse die meist bessere Wahl. Bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres sind die Studenten beitragsfreie Mitglieder. Dies geht nur, weil sie über die Familie mitversichert sind. Aus diesem Grund müssen die beiden Eltern sich in der gesetzlichen Krankenversicherung befinden. Studenten die ihren Zivil- oder Wehrdienst abgeleistet haben, bekommen diese Zeit bei der Krankenversicherung gut geschrieben. Die beitragsfreie Zeit verlängert sich um die Dauer des Wehr- oder Ersatzdienstes. Während des Studiums dürfen Studenten in Nebenjobs sich ihr eigenes Geld verdienen. Allerdings ist dies nur zulässig, wenn es sich um einen Minijob handelt. Das monatliche Einkommen ist bei dieser Art des Arbeitsverhältnisses auf maximal 400 Euro im Monat beschränkt. Diese Regel ist bis zum Erreichen des 25 Lebensjahres zu beachten, wenn der Student beitragsfreies Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist. Nach diesem Datum steht es dem Studenten frei, ob er im Rahmen einer Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse bleibt. Vor allem Kinder von Beamten tun gut daran, sich als Studenten in die private Krankenversicherung aufnehmen zu lassen. Mittlerweile bieten die meisten Krankenversicherungsgesellschaften spezielle Studententarife an. Dieser ist von den Beiträgen höher als eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen bei der privaten Krankenversicherung sind jedoch auch für Studenten besser, als die der gesetzlichen Krankenversicherung.

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BGH Entscheidung zur Kinderinvalidität

Gerne verkaufen die Versicherungsgesellschaften Kinderinvaliditätsversicherung. Schließlich leben die Kinder auch gefährlich. Überall lauern auf die Heranwachsenden Gefahren. Kleinkinder können sich schwer beim Herumtollen auf dem Spielplatz verletzten. In den schlimmsten Fällen bleiben davon dauerhafte Schäden. Auch wenn ein Kind mit dem Roller, Dreirad, Laufrad oder Fahrrad unterwegs ist, kann es aufgrund fehlender Erfahrung leicht zu einem Verkehrsunfall kommen. Auch hier drohen Verletzungen die das Kind ein Leben lang in der Lebensqualität erheblich einschränken können. Viele verantwortungsvolle Eltern wissen um die Gefahren denen Kinder jeden Tag ausgesetzt sind. Als adäquates Mittel schließen sie eine Kinderinvaliditätsversicherung ab. Wie bei den jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei diesen Policen eine Vielzahl von Klauseln, im Volksmund auch Kleingedrucktes genannt. Zu den Ausschlussklauseln einer Versicherungsgesellschaft gehörte bisher beim Abschluss einer Versicherung gegen Kinderinvalidität, dass der Versicherungsfall bei angeborenen Krankheiten ausgeschlossen ist. In einem Fall der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde, kamen die Richter zu einer interessanten Rechtsauffassung. Die Eltern eines Kindes schlossen eine Kinderinvaliditätsversicherung ab. Einige Jahre nach dem Vertragsabschluss erkrankte das Kind schwer. Wie die Ärzte herausfanden litt, das Kind an einem Defekt der Blutgerinnung. Eine Krankheit, welche das Kind ererbt hatte. Immer wieder hatte das Kind schwere Gelenksblutungen. Dem siebenjährigen Kind bescheinigte das zuständige Versorgungsamt eine Behinderung. Der Grad der Beeinträchtigung wurde amtlicherseits mit 80% festgestellt. Die Eltern wandten sich an die Versicherungsgesellschaft und bestanden auf der Zahlung der fälligen Rente für das schwer erkrankte Kind. Die Versicherung weigerte sich jedoch und verwies auf die eigenen Bedingungen. Darin stand, dass angeborene Krankheiten nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Den Eltern wurde unterstellt, dass sie von der Erkrankung bereits bei Vertragsabschluss wussten. Die Ausschlussklausel der verklagten Versicherung, ist bis zu diesem Prozess vor dem Bundesgerichtshof weit verbreitet gewesen. Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Zahlung der Rente an das Kind. Der Urteilsspruch wurde damit begründet, dass Versicherungen meistens erst ab einem Jahr Kinder in die Invaliditätsversicherung aufnehmen. Dazu ist notwendig, dass die versicherten Kinder gesund sind und keine Behinderung vorliegt. Durch den Ausschluss von Kindern die an einer Erbkrankheit leiden, werden diese und deren Eltern benachteiligt, so die BGH Richter.

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Richtig versichert auf die Skipiste

Die Skisaison hat begonnen. In den Alpen laufen bereits die Lifte und bringen Wintersportler auf die Pisten. Für die meisten Skifahrer oder Snowboarder ist es selbstverständlich, zum Beginn der neuen Wintersaison die Bindung einstellen zu lassen und das Board oder die Ski zu überprüfen. Oft wird auch eine komplett neue Ausrüstung mit der entsprechenden Ski- oder Snowboardbekleidung angeschafft. Wer dabei halbwegs Qualität haben will, muss mindestens 2.000 Euro investieren. Der Wintersport ist ein teueres Hobby. Leider denken die wenigsten Pistenfreunde daran, dass aus dem rasanten Spaß im Schnee schnell ein Unfall resultieren kann. Die Folgen davon sind für die Beteiligten nicht nur schmerzhaft, sondern können auch sehr hohe Kosten verursachen. Alleine in Deutschland gibt es pro Jahr über 60.000 Unfälle auf den Skipisten. Europaweit sind es etwa 220.000 verletzte Wintersportler pro Saison. Leider prüfen die wenigsten Wintersportler ihre Versicherungen für den Skisport nur halb so gewissenhaft, wie ihre Sportausrüstung. Wer im europäischen Ausland auf den Skipisten unterwegs ist, tut gut daran, eine Auslandsreise-Krankenversicherung zu haben. Für eine derartige sehr sinnvolle Absicherung werden 10 bis 15 Euro im Jahr an Beiträgen fällig. Zum Vergleich dazu kostet das kurze Vergnügen mit einem Rettungsflug von der Skipiste in das nächste Krankenhaus transportiert zu werden mehrere tausend Euros. Besteht eine Unfallversicherung oder eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt diese die Kosten für den Rettungshubschrauber. Mit einer entsprechenden Versicherung sind unter anderem die Kosten für die Behandlung im Urlaubsland und entsprechende Krankentransporte gedeckt. In besonders schweren Fällen übernehmen die Versicherungen auch den Rücktransport. Muss dieser per Flugzeug stattfinden, kann sich die Endsumme auf über 20.000 Euro belaufen. Nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll, auch privat Krankenversicherte profitieren von einer derartigen Police. Sollte sich im Ausland ein Skiunfall ereignen, können sie diesen über die Reisekrankenversicherung abgelten lassen. Die Option auf eine Rückerstattung der Beiträge für die Krankenversicherung bleibt dadurch bestehen. Bei besonders schweren Unfällen auf der Piste besteht die potenzielle Gefahr der dauerhaften Invalidität. Durch die private Unfallversicherung ist diese abgesichert. Wer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, kann auf die Unfallversicherung verzichten.

jetzt kommentieren? 30. Dezember 2008

Das Versicherungsvertragsgesetz: Wer es kennt ist im Vorteil!

Seit dem 01.01.2008 gibt es in Deutschland ein Gesetz, das die Rechte der Versicherungsnehmer stärkt. Leider kennen es die wenigsten Verbraucher. Das Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) gewährleistet den Versicherten mehr Rechte und Schutz. Schließlich lassen sich in keinem Land die Menschen ihren Versicherungsschutz so viel kosten wie in Deutschland: Im Durchschnitt belasten die Versicherungsprämien die Budgets der privaten Haushalte mit 3.000 Euro pro Jahr. Auch wenn durch Fernsehbeiträge, in Fachmagazinen und Tageszeitungen regelmäßig Berichte über sinnvolle Versicherungen erscheinen, bringen vor allem die weniger nützlichen Versicherungsverträge den Anbietern Jahr für Jahr gutes Geld ein. Ganz oben auf der Hitliste der überflüssigen Versicherungen stehen die Sterbegeldversicherung und die Insassenversicherung. Seltsamerweise fehlen wirklich wichtige Versicherungen in vielen Haushalten. Branchenkenner gehen davon, dass etwa ein Drittel der deutschen Privathaushalte über keine Haftpflichtpolice verfügt. Oft liegt der Hauptgrund in den rudimentären Kenntnissen über Versicherungen. Diesen Umstand wussten weniger seriöse Versicherungsvermittler auszunutzen und berieten die Verbraucher oftmals nur unzureichend. Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz soll den schwarzen Schafen der Branche ein Riegel vorgeschoben werden, was auch im Sinne der renommierten Versicherungsgesellschaften ist. Durch das Versicherungsvertragsgesetz werden die Außendienstmitarbeiter der Versicherungen verpflichtet, besser und kundenfreundlicher zu beraten. Schriftlich dokumentiert muss ein Versicherungsvertreter seit dem 01.01.2008 belegen, warum er einen Kunden zu einem bestimmten Versicherungsvertrag rät. Wurde der Versicherungsnehmer unrichtig beraten, kann er dies nun belegen. Die Schadensersatzansprüche der Verbraucher lassen sich durch die Dokumentation der Beratungsleistung leichter geltend machen. Es gibt eine Ausnahme: Wer schriftlich einwilligt, auf eine Dokumentierung der Beratung zu verzichten, bekommt derartige Mitschriften nicht. Der Versicherungsmitarbeiter muss den Kunden explizit darauf hinweisen, dass etwaige Schadensersatzansprüche ohne eine derartige Unterlage nur schwer durchsetzbar sind. Bisher endete für viele Versicherungsgesellschaften die Beratungsleistung mit Abschluss des Versicherungsvertrages, oder wenn sie den Kunden zu weiteren Abschlüssen bringen wollten. Durch das Versicherungsvertragsgesetz sind die Versicherungen vom Gesetzgeber verpflichtet worden, auch während der Laufzeit des Versicherungsvertrages auf Nachfragen der Versicherten zu reagieren. Die bekannten Versicherungsgesellschaften nahmen das neue Gesetz gelassen hin. Durch gut ausgebildete Mitarbeiter boten sie schon in der Vergangenheit der Mehrheit ihrer Kunden einen sehr guten Service.

jetzt kommentieren? 26. Dezember 2008

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