Privat Versicherte atmen auf: Eine Mitnahme der Altersrückstellung ist auch nach der Gesundheitsreform bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich

08.August 2008

Eine Mitnahme der angesparten Altersrückstellung ist bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) für PKV-Versicherte auch nach der kommenden Gesundheitsreform machbar, die ab dem nächsten Jahr wirksam wird. Privat versicherte Personen, die in ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) vor dem 01. Januar 2009 Mitglied geworden sind, haben die Option, bei einem Wechsel innerhalb der ersten 6 Monate in den Basistarif einer anderen privaten Krankenversicherung (PKV) einen Anteil ihrer Alterungsrückstellung, den sogenannten Übertragungswert, mit zu nehmen. Wie das genau funktionieren wird, ist noch nicht ganz klar, aber es wird wohl auf jeden Fall so sein, dass man für eine Mindestverweildauer im Basistarif der neuen privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben muss, ehe man in einen besseren Tarif wechseln kann. Es wird also wohl so sein, dass der Teil der Alterungsrückstellung, also der Übertragungswert, erst nach einem Zeitraum von anderthalb Jahren, die man im Basistarif der neuen privaten Krankenversicherung (PKV) verbracht hat, in einen anderen Tarif der neuen privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherers transportiert werden kann. Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach so sein, dass die Mindestverweildauer im Basistarif anderthalb Jahre laufen wird, und erst im Anschluss an diese anderthalb Jahre kann man sich den originären Übertragungswert in einen besseren Normaltarif übertragen lassen und in diesen Tarif dann auch wechseln. Will man schon vor der anderthalbjährigen Frist in einen anderen Tarif wechseln, so ist dann der Verlust des Übertragungswerts die Folge von diesem Wechsel. Dann kann nämlich nur die ab dem Zeitpunkt des Wechsels im Basistarif neu aufgebaute Alterungsrückstellung eingerechnet werden. Ein Übertragungswert ist laut den neuen Regelungen genau 2x transportierbar, wenn die Mindestverweildauer abgelaufen ist - aber nur dann, wenn man aus dem Basistarif seiner Wechsel in den Basistarif einer neuen privaten Krankenversicherung (PKV) wechselt. Wenn man dann aber zum dritten Mal einen Wechsel seiner privaten Krankenversicherung (PKV) vornehmen möchte, kann man den eigentlichen Übertragungswert jedoch nicht mehr mitnehmen, was auch für einen Wechsel von dem Basistarif  in einen Normaltarif bei der neuen privaten Krankenversicherung (PKV) der Fall ist. Man muss also bei einem Wechsel seiner privaten Krankenversicherung (PKV) ganz genau kalkulieren, ob sich ein Wechsel in eine neue private Krankenversicherung (PKV) denn auch wirklich lohnt.

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