Progressionstarife bei der Unfallversicherung
31.Januar 2009
Unfallversicherungen sind eine eigene Wissenschaft. Es fängt schon alleine damit an, wie die Versicherungsgesellschaften den Begriff Unfall definieren. So liegt ein Unfall vor, wenn auf den Körper des Versicherten plötzlich ein schädigendes Ereignis stattfindet. Durch dieses äußere Ereignis kommt es zu einer unfreiwilligen Schädigung der Gesundheit. So weit die Definition eines Unfalls. Etliche Gerichte wurden schon damit beschäftigt um zu klären, ob ein Unfall vorliegt oder nicht. Eine Abgrenzung ist sehr schwer. Wenn ein bleibender Schaden am Körper des Versicherten durch einen Unfall stattfand, wird nach einer Gliedertaxe die Versicherungssumme entsprechend ausbezahlt. Wer beispielsweise das Gehör zu 30 Prozent auf einem Ohr verliert, bekommt die vereinbarte Gliedertaxe. Bei einem Sehverlust von 50 Prozent wird ebenfalls die Versicherungssumme aus der Unfallversicherung ausbezahlt. Die Festlegungen variieren zwischen den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Die Invaliditätsleistungen bilden das Fundament von jeder Unfallversicherung. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten wie ein Vertrag der Unfallversicherung ausgestaltet werden kann. So kann der Versicherungsnehmer zwischen den Optionen eines Mehrleistungstarifs, dem linearen Tarif und dem progressiven Tarif auswählen. Grundsätzlich stellt der Progressionstarif das beste Verhältnis zwischen der Versicherungsprämie und der Leistung. Im Vertrag der Unfallversicherung wird eine Grundsumme vereinbart. Damit der effektive Schutz der Unfallversicherung gegeben bleibt, sollte eine solche Grundsumme festgesetzt sein. In den meisten Fällen ist eine Grundsumme von 100.000 Euro die unterste Grenze. Dazu wird ein gestaffelter progressiver Tarif vereinbart. Die Progression sollte bei 225 Prozent beginnen und bis 350 Prozent reichen. Der Vorteil von einem Progressionstarif ist, dass mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 Prozent die Leistungen der Unfallversicherung weit über dem Normalen ansteigt. Die Versicherten sollten größten Wert darauf legen, dass die Progression bereits bei unteren Invaliditätsgraden entsprechend ansteigen. Wenig hilfreich ist die Steigerung der Invalidität erst ab 70 Prozent. In seinem Unfallversicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer die Vereinbarung individuell vereinbaren. So fallen die Summen für die Entschädigung bei einer eingetretenen Invalidität höher aus.
Artikel gespeichert unter: Unfallversicherung
Ihr Kommentar
Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren