Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung
08.Oktober 2008
Die privaten Haushalte, zu denen außer den Familien auch die Einzelhaushalte (=Singles) gehören, erfüllen in der Wirtschaft zwei wichtige Aufgaben: Sie sind Konsumenten (=Verbraucher) und als Erwerbstätige auch Produzenten. Als Konsumenten kaufen und verbrauchen sie Waren und nehmen Dienstleistungen in Anspruch. Zugleich sind sie aber auch mit ihrer Arbeit in den Unternehmen an der Herstellung der Güter beteiligt. Das gilt auch für Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung. In Deutschland- wie auch in anderen hoch entwickelten Industrieländern – sind weniger als die Hälfte der Menschen erwerbstätig, das heißt nicht einmal jeder Zweite arbeitet für Lohn oder Gehalt. Mit diesem Einkommen muss diese Bevölkerungsgruppe die anderen ernähren, also die Familienmitglieder, die keine eigenen Einkünfte haben. Dazu zählen Mütter und Väter, die nicht berufstätig sind, dazu gehören die Groß- und Urgroßeltern (Rentner), die Tochter, die studiert, der Sohn, der Bundeswehr- oder Zivildienst ableistet, dazu zählen auch die Kranken und die Schwerbehinderten, denen eine normale Berufstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.Für die Gemeinschaftseinrichtungen erhält der Staat Steuern, sowohl von den Erwerbstätigen (Lohn- und Einkommenssteuer) als auch von den Unternehmen (Körperschafts-, Gewerbesteuern). Mit diesen finanziellen Einnahmen versucht er gemäß dem Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung einen sozialen Ausgleich herzustellen. Zu diesen unterstützenden Maßnahmen, die die privaten Haushalte in Anspruch nehmen können, gehören Kindergeld, staatliche Ausbildungsförderung zum Studium (BAföG) und über die Sozialabgaben Renten- oder Pensionszahlungen. Auch bei Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung gilt das zum Teil.
Dieser Kreislauf funktioniert aber nur dann einwandfrei, wenn sich alle Beteiligten an die Spielregeln halten: Wer „schwarz” arbeitet (also keine Steuern und Sozialabgaben abführt), wer unberechtigt „Stütze” (Sozialhilfe) kassiert, der verhält sich gegenüber allen Ehrlichen unsolidarisch – letztlich entzieht er dem Sozialstaat die Einnahmen, die dieser für die wirklich Bedürftigen und Notleidenden braucht. Wenn in einem Land dazu noch die angebotenen Waren und Dienstleistungen zu teuer und damit nicht mehr „verkaufbar” werden, entsteht Arbeitslosigkeit, die wiederum zu massiven Steuerausfällen und damit zur Einschränkung sozialer Leistungen führt.
Artikel gespeichert unter: Wissenswertes
Ihr Kommentar
Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren