Was ist die Basisrente?
15.Dezember 2008
Das Thema Rente ist teilweise derart medial präsent, dass sich immer weniger Versicherte dafür interessieren. So können immer weniger Mitglieder der Rentenversicherung mit den Fachbegriffen aus dem Bereich der Rentenversicherung etwas anfangen. Bereits 2005 wurde die neue Basisrente eingeführt. Initiator war der Wirtschaftsprofessor und Mitglied des Sachverständigenrates der Bundesregierung, Bert Rürup. Nach ihm und seiner Idee wird diese Rente auch „Rürup-Rente” in den Medien und bei Diskussionen genannt. Die Rürup-Rente bietet den Versicherten viele Vorteile. Der größte davon ist, dass von Seiten des Staates ein Teil der Beiträge an die Rürup-Versicherung mitfinanziert werden. Was ebenfalls die Basisrente lukrativ macht, ist die Tatsache dass die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine reine Altersvorsorge handelt. Eine Basisrente kann nicht gepfändet werden, was ebenfalls vorteilhaft für den Versicherten ist. Als Fazit kann festgehalten werden, die Rürup-Rente gehört zu den an besten staatlich geförderten Anlageformen. Das Prinzip der Rentenversicherung auf Rürup-Basis hat dieselbe Funktionsweise wie die betriebliche Rente oder die private Rentenversicherung. Die Versicherten erhalten im Rentenfall lebenslang eine gleich hohe Rente ausgezahlt. Diese ist abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge. Auch hängt die Höhe der Rürup-Rente davon ab, wie gut die Versicherungsgesellschaft das Geld anlegte. Von einem langfristigen Anlageerfolg profitiert somit der Versicherte. Frühestens mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres kann die Rentenzahlung aus der Basisrente beginnen. Jährlich steigen die absetzbaren steuerlichen Beträge bis zu einem Maximum von 20.000 Euro bei Singles und 40.000 Euro bei einem Ehepaar. Ansprüche aus einer Rürup-Rente lassen sich weder vererben noch auf andere Personen übertragen. Außerdem lässt sich eine Basisrente, im Gegensatz zu anderen Anlageformen, nicht beleihen oder veräußern. Zusätzlich lässt sich eine Basisrente mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung erweitern. Auch eine Rente für Hinterbliebene lässt sich in einer Rürup-Police integrieren. Wer auf diese zusätzlichen Leistungen besteht, muss aber auch wissen, dass diese ihren Preis haben. Derartige Zusätze korrigieren die Rendite einer Basisrente nach unten. Besonders geeignet ist die Rürup-Rente für Selbständige und Freiberufler, da diese entsprechende steuerliche Möglichkeiten haben.
Artikel gespeichert unter: Altersvorsorge
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