Wie ermittelt sich der Invaliditätsgrad bei einer Unfallversicherung

13.Januar 2009

Über30 Millionen Bundesbürger haben eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Damit wollen sie sich zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung gegen das Risiko der Erwerbsunfähigkeit, aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls absichern. Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Die Versicherungssumme der privaten Unfallversicherung ist ein Faktor, der die Versicherungsprämie beeinflusst. Auch in welcher Risikogruppe sich der Versicherte befindet ist von Bedeutung beim Abschluss der privaten Unfallversicherung. Geht ein Versicherter Sportarten mit einer hohen Unfallgefahr nach, wie beispielsweise Klettern oder Fallschirmspringen, bitten ihn die Versicherungsgesellschaften entsprechend zur Kasse. Auch ist der Tarif entscheidend, in dem sich gegen einen Unfall versichert wurde. Ein weiterer Faktor, der zur Höhe der monatlichen Prämie beiträgt, ist die so genannte Gliedertaxe. Sämtliche Unfallversicherungen unterliegen demselben Prinzip: Sind ein Jahr, nach einem Unfall bei dem Versicherten gesundheitliche Schäden erkennbar, muss die Versicherung zahlen. Kommt es zu einem Schadensfall, haben die Versicherer eine Tabelle erstellt, aus der ersichtlich ist, welchen Prozentsatz der Versicherungssumme sie an den Versicherten im Schadensfall auszahlen. Dabei kann der Versicherte zwischen einem progressiven und einem linearen Modell bei der Schadensregulierung auswählen. Vor allem bei schweren Unfällen ist eine progressive Police von Vorteil. Je schwerer die gesundheitlichen Folgen sind, um so mehr erhält der Versicherte gezahlt. Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt eine Liste, die so genannte Gliedertaxe. Darin ist geregelt, bei welchem körperlichen Schaden wie viel Prozent der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer gezahlt werden.Für den Verlust eines Armes ab dem Schultergelenk erhält der Versicherte eine Behinderung von 70% zugesprochen. Wer durch einen Unfall den Geruchssinn verliert, erhält 10% der vereinbarten Versicherungssumme. Für den Verlust eines Auges bekommt der Versicherte 50% der Versicherungssumme ausbezahlt. Wer den großen Zeh durch einen Unfall verliert erhält eine Invalidität von 5 % zugesprochen. Jeder andere Zeh wird mit 2% taxiert. Der Verlust eines Fußes durch ein schädigendes Ereignis wird mit 40% der Versicherungssumme veranschlagt. Wer seinen Zeigefinder einbüßt erhält 10% aus der privaten Unfallversicherung und für jeden anderen Finger 5% der Versicherungsssumme. Alle weiteren Gliedmaßen können auf der Homepage des GDV eingesehen werden.

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