Wie können die Leistungen der verschiedenen Anbieter miteinander verglichen werden?

12.Dezember 2008

Banken und Versicherungen haben zwei große Gemeinsamkeiten: Sie haben eine aufwändige Werbung in der sie viel versprechen und die wirklich wichtigen Unterlagen erhält man erst auf Nachfrage. Viele Verbraucher, die gewissenhaft verschiedene Versicherungsgesellschaften anschreiben erhalten mit der ersten Post von den Versicherungen viele bunte Hochglanzseiten. Bei diesen Informationsschreiben handelt es sich jedoch nicht um ein konkretes und individuelles Angebot. Um ein solches zu erhalten, müssen der Versicherungsgesellschaft vom Interessenten verschiedene Angaben gemacht werden. Es ist aber auch möglich, anhand eines Antragsformulares den Leistungsumfang der Versicherung mit der eines Mitbewerbers zu vergleichen. Grundsätzlich muss aus den Unterlagen hervorgehen, welche Versicherungsleistungen angeboten werden. Ebenso muss ersichtlich sein, welcher Versicherungsumfang geboten wird. Ein weiterer wichtiger Punkt der aus einem Antrag auf für eine Versicherung hervorgehen sollte, ist die Regelung wann der Versicherungsfall eintritt. Klar geregelt muss in einem Versicherungsvertrag auch sein, welche Pflichten aus diesem Antrag auf den Versicherungsnehmer zukommen. Wenn der Verbraucher bestimmte Vorsichtsmaßnahmen ergreifen muss, sind diese in dem Vertrag explizit zu beschreiben. Beispielsweise bei einer Hausratversicherung, dass wertvoller Schmuck und Münzen in einem bestimmten Tresor zu verwahren sind. Gleichfalls sollte aus dem Versicherungsvertrag verständlich hervorgehen, was nicht unter den Umfang der Versicherung fällt. Dazu ist es auch notwendig in dem Antrag zu fixieren, welche Angaben regeln viele Versicherungen in ihren allgemeinen und besonderen Bedingungen zum Versicherungsvertrag. Diese sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausgestaltet. Der Gesetzgeber schreibt den Versicherungen vor, was in den besonderen und allgemeinen Vertragsbedingungen zu stehen hat. Dazu gehören beispielsweise die Ereignisse, welche einen Versicherer zur Leistung verpflichten. Auch die Fälle müssen klar definiert sein, wann diese Pflicht ausgeschlossen werden kann. Im Leistungsfall muss auch der Umfang und die Art der Versicherungsleistungen in dem Vertrag eindeutig geklärt sein. Was für die Versicherer sehr wichtig ist, der Punkt über die Bestimmungen zur Zahlung der Prämie bzw. die Rechtsfolgen wenn diese nicht oder mit Verzug gezahlt werden.

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