Wie sinnvoll ist eine Kfz-Kaskoversicherung

18.Dezember 2008

Auf bestimmte Versicherungen können und sollten Autofahrer nicht verzichten. Zur Kfz-Haftpflicht sind sie gesetzlich verpflichtet, auch eine Rechtschutzversicherung macht Sinn. Auf eine Insassenversicherung kann mit gutem Gewissen verzichtet werden. Wenn es um eine  Kfz-Kaskoversicherung geht, kommen viele Autobesitzer ins Grübeln, ob sie eine solche Police benötigen.Grundsätzlich ersetzt die Kfz-Kaskoversicherung entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug. Da es sich bei dieser Versicherung um eine freiwillige Versicherung handelt, muss eine Versicherungsgesellschaft den Antrag dafür nicht annehmen. Die Kfz-Kaskoversicherung wird als Voll- oder Teilkasko angeboten. Der Unterschied zwischen beiden Versicherungen liegt im Leistungsumfang und den zu zahlenden Beiträgen. Während die Vollkaskoversicherung einen totalen Schutz bietet, ist die Leistung bei einer Teilkaskoversicherung eingeschränkt. Folgende Schäden werden durch diese Versicherung abgedeckt:

  • Wildunfälle
  • Fahrzeugbrand
  • Diebstahl des Autos
  • Diebstahl von Kfz-Zubehör
  • Explosionen
  • Schäden durch Unwetter

Die Vollkaskoversicherung zahlt auch bei Schäden die durch ein Eigenverschulden hervorgerufen wurden. Auch Schadensereignisse die auf mut- oder böswilliges Handeln von Dritten zurückgehen ist mit der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Autos die mit einem Kredit finanziert wurden oder geleast sind, sollten mit einer Vollkaskoversicherung geschützt werden.

Nicht versichert sind in den meisten Fällen Einbauteile, mit einem Neupreis von über 1.200 Euro. Dazu gehört beispielsweise das Navigationssystem oder das Autotelefon. Bei Reifenschäden zahlt die Kfz-Kaskoversicherung nicht. Kommt es zu einem Wildunfall, muss der Versicherte nachweisen, dass der Unfall von einem Wild hervorgerufen wurde. Schadenereignisse die auf ein Reh, Wildschwein, Feldhasen oder Fuchs hervorgerufen wurden sind, bei einem entsprechenden Nachweis, durch die Versicherung abgedeckt. Schäden welche durch Hunde, Vögel oder Katzen verursacht wurden, können von der Kfz-Kaskoversichern nicht beglichen werden. Auch wenn der Fahrer nachweislich grob fahrlässig handelte, erstattet ihm die Versicherung nicht die entstandenen Schäden. Dazu gehören vor allem Unfälle, die unter Alkoholeinfluss stattfanden. Wie bei allen Versicherungverträgen gilt auch bei Kasko-Versicherungen: Das vermeintlich günstigste muss nicht das beste sein!

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